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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 313. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Ich muß indessen gestehen, sie haben mich nicht befriedigt unh nicht befriedigen können , schon darum nicht, weil, statt ein Resultat von großen Städten zu geben, dies nur von kleinen Städten erfolgt ist, und zwar mir ein Abgeordneter, der damit bekannt ist, versich rte,, von solchen kleinen Städters die Nicht einmal massive Gebäude haben.'Mesne-Meistung ging dahin, eine große massive Stadt und dagegen eine kleine: elend ge baute Stadt und Dörfer mit Strohdächern gegen einander zu stellen und daraus ein Verhältniß zu ziehen. Was sich auch aus der Vorlage ergeben haben möge, ich kann darauf keinen Werth legen und daraus Nichts folgern.. Wie der Bericht sagt, ist nicht A des.Eigentums wirklich versichert worden. Wenk nun der Königl. Commissair angegeben hat, es wäre durchschnittlich jedes Haus in Dresden 10,000 ThalLr werth, und man habe hier 2676 Haüsnummrrn anzunehmen, so be weist das, ha bei der jetzigen Versicherung nur etwa 900 Thlx. im Durchschnitt auf jede Hausnummer kommt, daß nicht ein mal^, viel weniger A versichert worden ist. Wenn also irgend Etwas geeignet ist, die Wahrscheinlichkritsberechnung'des, Be richts in ein helleres Licht zu stellen, so wäre es die Angabe des Königl. Commissairs, welche auf das, genaueste damit zusam mentrifft. Ich komme nun zurück auf die Uebergabe der Sache an eine Privatanstalt. Daß man das an sich ein Opfer nicht nennen kann, ist klar; man müßte sonst auch verbieten, bei einer ausländischen Gesellschaft zu versichern für das Leben, für Mobilien, gegen Hagelschlag, Viehsterben ü. s. w. Nichts desto weniger ist man zeither immer von dem Grundsätze aus gegangen, daß man es nicht für einen Verlust des National'- vermögens angesehen hat. Nun steht aber ein großer Verlust des Nationalvermögens bevor, wenn man es beider jetzigen Einrichtung der Katastration und bei der jetzigen Gesetzgebung über die Assekuranz läßt. Sage man, was man wolle, es wird und muß einleuchten, daß, wenn nicht der volle Werth des Ge bäudes versichert ist, dann der Theil, welcher nicht versichert ist, unbedingt dem Nationalvermögen verloren geht. Ist es nun «ine unbestrittene Thatsache, daß dieser Theil des Natio nalvermögens aus dem Auslande ersetzt wird, ist das dann ein Verlust? und ist es ein Verlust für uns, wenn bei diesem Geschäfte ein Gewinn für den Dritten eintritt? Ich kann auf die Meinung Nichts geben, die man hier auf die Wagschale legt, daß die Gesellschaft doch irgend einen Gewinn bei der Sache habe. Es giebt gewisse Gewinne, welche der Eigenthü- mer nicht machen kann, und welche ein Dritter macht. Ich habe mich vorhin schon auf das Beispiel von einem Pachter be zogen. Wer fein Gut verpachtet, giebt gewiß einen Gewinn aus der Hand, denn wovon der Pachter lebt und was er über das Pachtgeld erwirbt, ist ein reiner Gewinn. Nichts desto weniger ist der Gutsbesitzer nicht immer im Stande, diesen Ge winn zu ziehen, weil er entweder nicht die Zeit, oder nicht die Geschicklichkeit, oder nicht das Geld dazu hat, Man kann das also nicht als einen Verlust für den Eigentümer ansehen, Mag also hier die Versicherungsgesellschaft irgend einen Ge winn machen, es wird das kein Verlust für die Versicherten sein, sondern ein Gewinn für das Nationalvermögen, insofern als nun lederThril des unbeweglichen Eigenthums der Nation vor dem Untergange durch das Feuer versichert ist. — Wenn ich endlich zu der speziellen Frage übergehe, welcher Privatge sellschaft unsere Jmmobiliarassekuranz übergeben werden sölle, ,und ob man zu der Gesellschaft ok Scotlsnä Vertrauen haben.könne, daß sie dem Staate so wie dem Betheiligten die Garantie zu geben vermöge, welche zu wünschenswerther Aus führung der Sache erforderlich ist, so bekenne ich zwar, daß mir die Verhältnisse der Gesellschaft noch sehr unbekannt sind; aber ich lege auch auf die persönlichen Verhältnisse weit weni ger Werth, als auf die Garantie, welche die Gesellschaft giebt. Die Kammer wird sich erinnern, wie bei einer andern Gelegen heit davon dieRede war, daß man zu einem unbekannten fremden Reisenden aus einem fremden Lande, z. B. aus Mesopotamien, dennoch das größte Vertrauen haben und Geschäfte zu 100,000 Thaler mit ihm abmachen könnte. Es wird immer das baare Geld derjenige Talisman sein, welcher das Mißtrauen ent fernt. Ob daher mit der lVest ok Lvotlanä vomxän^ oder irgend einer andern Compagnie das Geschäft abgeschlossen wird, das ist für mich ganz einerlei. Es kommt darauf an, daß wir das Geld sehen. Ich finde auch darin gar Nichts, daß es eine ausländische und Englische Gesellschaft ist, wenn sie nur die Garantie giebt, die erforderlich ist. Ich muß aber sagen, nach den Vorschlägen, welche die Gesellschaft gemacht hat, scheint mir die Gesellschaft in ihren Bedingungen sehr bil lig und auch in ihren Versprechungen sehr zuverläßig. Wäre noch Etwas zu desideriren, so würde es Sache der Staatsre gierung sein, dergleichen Erinnerungen noch zu machen, und ich zweifle nicht, daß, wend sie nicht außer den Grenzen der Möglichkeit liegen, sie von Seiten der Gesellschaft werden er füllt werden. Allerdings bin ich daher für den Versuch, auf 10 Jahre mit dieser ausländischen Gesellschaft einen Vertrag abzuschließen, und zwar besonders aus einem doppelten Grunde: 1) weil sie verspricht, schon nach 5 Jahren die Prä mien herabzusetzen, sofern die Durchschnittberechnung der näch sten 5 Jahre zeige, daß das Bedürfniß weniger als 8 Groschen erfordere; und 2) weil Keiner gezwungen ist, nach dem Ta rif zu versichern, sondern Jeder die jetzige Versicherung beibe halten darf, so lange er will, so daß also für keinen unserer Mitbürger, der es nicht thun will, eine Beschränkung oder ein Zwang darin liegt. Für ihn wird es, glaube ich, einerlei sein, ob er die Prämie zur Landesyersicherungskasse oder zur Engli schen Sozietät giebt. Ein Nebengrund ist endlich noch der, daß ich wünsche und meine, daß in 10 Jahren die Verwal tungsgrundsätze über diese Angelegenheit und gewisse höhere Ansichten über die Sache selbst im Lande festen Boden gewin nen werden, denen es jetzt nicht möglich ist, aufzukommen. Man möge sagen, was man wolle, gegen das Bestehende an kämpfen, ist außerdem eine schwierige Sache. Eine einmal eingerichtete Administration geht nicht gern von ihren Grund sätzen zurück. Es liegt in der Natur des Menschen, daß er das, was er ausgedacht, an was er sich gewöhnt, in dem er
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