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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 314. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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den ersten 15 Jahren, wo noch viel Stroh- und Schindeldächer waren, nicht mehr als 4 Gr. p. 6. bezahlt, so leuchtet ein, daß es hauptsächlich den Brandstiftungen beizumessen ist, daß der Ausfall sich so sehr vermehrt hat. Daß anfangs mehr feuer feste Gebäude in die Assekuranz getreten und das Verhältniß sich alterirt habe, weil die feuerfesten Gebäude nicht den vollen Werth afsekurirten, wahrend die Assekuranz der feuergefährlichen Gebäude oft bis über den Werh gesteigert ward, daß folglich die vielen Brände unter Letzter» die Beitrage hinauftrieben, ist wahr, und würde die Behauptung, es sei künftig nicht über4 höchstens 6 Gr. p. 6. zu zahlen, allerdings widerlegen, wenn nicht die neueste Erfahrung Letzteres bewährt hätte, denn die zwei letzten Zahlungen und auch die früheren betrugen nur 4 Gr., wenn man den Beitrag zum Reservefonds und zu den Katasterkosten abzieht, und die früheren betrugen nur wenig mehr. Ferner ist im Berichte behauptet worden: „die hohe Versicherung für einen und denselben Compler von Gebäuden erhöhe die Versicherung in gleicher Maße zum Nachtheil der feuerge fährlichen." Das ist zwar wahr, verändert aber die Sache nicht. Es ist das eine intensive Vergrößerung. Gesetzt, alle Besitzer feuergefährlicher Gebäude assekuriren solche um x. 6. höher, Erstere nicht, so haben jene A p. 0. mehr zu versteuern. Die feuerfesten Gebäude befinden sich aber immer im Nachtheil, weil Brände bei ihnen selten vorkommen, wahrend sie mit den feuer gefährlichen Gebäuden in eine Kategorie gestellt sind. Auf das Klassisikationssystem werde ich später zurückkommen. Man hebt die Versicherung der Stadt Annaberg heraus uud behaup tet: wäre sie nach dem neuen Gesetze regulirt, so würde sie 105,000 Thlr. wenigstens betragen. Daß das nicht so ganz begründet sei, hat schon früher die Staatsregierung bemerkt. Gesetzt aber auch, dem wäre so, so schadete das den übrigen In teressenten Nichts, weil um so mehr Beiträge von der höheren Summe zumVortheil des Ganzen zu entrichten gewesen wären. Die Deputation zieht nun alle Nachtheile in ihrem Berichte gedrängt zusammen und stellt sie folgendermaßen auf. Erstens, die Unmöglichkeit, den vollen Werth des Gebäudes zu versichern. Wenn man aber den Werth erkennen muß, den es hat, daß bei nicht vollen Versicherungen Betrügereien nicht vorkommen wer den, so mnß man doch einen Vortheil mit dem anderen verglei chen und dem den Vorzug geben, es möge nicht voll assekurirt werden, es möge der erlittene Brand ein Unglück bleiben, damit die Zerstörung durch Brand vermindert werde. Der Natio- nalwohlstand wird unmittelbar durch die Brandassekuranzen nicht verbessert, sondern nur der Wohlstand des Einzelnen. Finden zahlreiche Brände statt, so saugen diese am Nationalreichthum. Es werden die Beiträge wohl unerschwinglich, weil sie mit Hintansetzung dringender Bedürfnisse von manchem armen Theilnehmer aufgebracht werden. Die Deputation sagt ferner, die Nutzlosigkeit des Zwanges, nicht so hoch zu versichern, sei die größte Last, die lediglich auf den Stroh- und Schindeldä chern oder den feuergefährlichen Gebäuden laste. Diesen un srem jetzigen Brandvsrsicherungssystemr gemachten Vorwurf muß ich aber als ungegründst durchaus ablehnen, weil, wenn nach den Grundsätzen des Klassifikationssystems die Brand versicherung durchgeführt wird, die feuergefährlichen Gebäude um so mehr belastet sind. Jetzt werden sie von den feuerfesten mit übertragen. Die Besitzer feuergefährlicher Gebäude kön nen sich jedenfalls jetzt nicht beklagen, wenn sie größere Bei träge zu entrichten haben, denn dies wird bei der Klassifikation noch mehr der Fall sein. Wenn aber größere Vorsicht bei der Gebahrung mit dem Feuer beobachtet und streng gegen Brand stifter verfahren wird, läßt sich erwarten, daß die Beiträge ohnehin herabsinken werden. Es ist ferner im Berichte gesagt, in dem Prinzips der Gegenseitigkeit liege eine Ungerechtigkeit. Ich kann das nicht absehen. Die ausgebreitete Gothaische Brandversicherungs - und mehrere Lebensversicherungsanstal ten haben denselben Grundsatz. Ob in der Wahrheit beruhe, was die Deputation behauptet, nur A der feuergefährlichen Gebäude und nur der massiven Gebäude werde versichert, bezweifle ich nach den Mittheilungen, welche uns am Montage von der Staatsregierung gemacht worden, ganz und gar. Fünf Städte, welche da angegeben wurden, hatten nach der neuen gründlichen Katastration einen Zeitwerth von 1,014,000 Thlr. nach Abzug des H , welches nicht assekurirt werden darf. Die neue Versicherung 757,187 Thlr. an die alte638,631Thlr. gehal ten, also überstieg die neue Versicherung die frühere um ungefähr und nimmt man an, es sei die Laxe zu 1,014,000 Thlr. mit Abzug des A der wahre Bauwerth der Gebäude, so beträgt die neue Versicherungssumme mehr als des Bauwerths. Es hinderte aber die Besitzer der Gebäude jener Städte Nichts, sie um zu versichern. Bei 25 aus allen Theilen der Erblande gewählten Dörfern betrug der Zeitwerth 1,029,725 Thlr., die neue -Versicherungssumme 649,212 Thlr., die alte 503,312 Thlr. Die Dörfer haben also, obschon sie in der Mehrzahl zu den feuergefährlichen Gebäuden gehören, nur um 150,000 Thlr. die vorige Assekuration überstiegen und sind um ? hinter dem zurückgeblieben, was sie hätten assekuriren können. Falsch ist es daher, daß das neue Katastrationswerk herobdrückend auf die Versicherungssumme wirke. Sie hat sich vielmehr erhöht, und wenn sie nicht noch höher gestiegen ist, liegt es an dem Versicherten, nicht an der Anstalt. Es ist ferner gesagt: Alle Taxationen, welche auf Kleinigkeiten mit ängstlicher Sorgfalt Rücksicht nehmen, erreichten nie den wahren Bauwerth, nicht einmal den Kaufwerth, sondern in der Reges einen Preis, um den Niemand im Stande sei, das Ge bäude herzustellen. Daß der Verkaufswerth nicht erreicht werden dürfe, habe ich früher gezeigt; daß aber auch der Neu bauwerth alter Gebäude nicht bezahlt werden kann, liegt aus der Hand. Das Gegentheil annehmen wollen, heißt auf den selben Fehler zurückkommen wollen, den die alte Anstalt hatte, die Gewinnsucht reizen, den und jenen Besitzer verleiten, feine Gebäude bei guter Gelegenheit wegzubrennen. Einer solchen Ansicht wird sich die Ständeversammlung schwerlich anschlis- ßen. Es heißt ferner im Berichte: In staatsökonomischer Hinsicht ist es höchst nachtheilig, darauf hinzuwirken, daß viele todte, vollends aber viel consumirende Kapitale im Lande ent- i *
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