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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 314. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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heute bei der. bereits verlaufenen/ Zeit in die Sache selbst einzu gehen, wozu sich weiterhin die geeignete Gelegenheit noch finden wird. Ich beschranke mich ft/tzt lediglich auf einen mich persön lich betreffenden Umstand. "Der Hr. Referent kam beim Anfänge seiner ersten heutigen Rede -auf den Vorgang in der vorgestrigen Sitzung zurück, wo ich die Art und Weise, wie ein Abgeordneter das Brandversicherungsge.setz tadelte, mißbilligte, und wenn der selbe bei dieser Gelegenhe.it dieses Gesetz wiederholt und entschie den ein schlechtes nannt e, so glaube ich allerdings es der Kam mer und mir schuldig zu sein, eine solche Aeußerung nicht ohne eine kurze Erwiederung zu lassen. Daß die Regierung die Frei heit der Berathung, derMeinung, des Tadels auf alle Weise be fördert, das, glaublich, hather Hergang des letzten und des ge genwärtigen Landtages zur Genüge dargethan. Allein wenn sämmtliche Königs. Commissarien sich sorgfältig hüten, gegen die Meinung eines einzelnen Abgeordneten und noch viel weniger ge- gM den Beschluß der Kammer einen solchen Tadel auszuspre chen, wie es vorgestern geschah und wie es heute der Referent 'v. Thielau that, so glaube ich, daß die Negierung ein ähnliches Verfahren auch von der Kammer erwarten darf. Hat nun der Referent v. Thielau ein verfaffungmäßig erlassenes, jetzt noch be stehendes Gesetz ein schlechtes genannt, hat er damit einen von der Regierung und den Kammern gemeinschaftlich gefaßten Be schluß einen schlechten genannt, so habe ich es der verehrten Kam mer zu überlassen, in wiefern ein solches Verfahren und ein sol cher Tadel für angemessen zu erachten sei. Ich für meine Per son habe mich dahin auszusprechen, daß ich einen solchen Tadel für einen angemessenen nicht erachte. Nef. v. Thielau: Ich bin über den Ausdruck angegriffen worden: „das Gesetz sei schlecht." Was heißt das? doch nichts An ders als: das Gesetz ist nicht gut; etwas Anderes habe ich nicht damit bezeichnen wollen. Dazu, daß ich ein Gesetz loben soll, was gegen meine Ueberzeugung ist, wird mich kein Mensch bewe gen , weder hier noch an einem andern Orte. Die Meinung der Deputaten ist frei, und ich finde keinen beleidigenden Ausdruck darin, ein Gesetz schlecht zu nennen; ich kann ein Gesetz nicht gut nennen, was nicht gut ist. Doch ist es angemessener, zu sagen: das Gesetz ist nicht gut, so werde ich mich künftig dieses Aus drucks befleißigen; aber ich kann nicht zugeben, daß ich wegen dieses Ausdrucks könne zur Rede gesetzt werden. In der That, man muß seine Meinung über ein Gesetz aussprechen können, man muß bezeichnen können, was an einem Gesetze tadelnswerth ist, und ich weiß keinen Ausdruck zu finden, der Dasselbe bezeich net. Soll ich nicht, nun wohl, ich werde mich dessen enthalten, wenn die Kammer ausspricht, daß dieses Wort nicht gesagt werden dürfe, aber ich werde glauben, daß es ein Druck für den Depu taten ist, wenn er die Regierungsmaßregeln nicht tadeln darf. So hoch steht weder die Kammer noch die Negierung, daß sie einem Deputaten nicht erlauben müsse, irgend einen Beschluß für schädlich zu halten. Ist es erlaubt, zu sagen, das Ge setz sei schädlich? Ja, es ist schädlich, das ist meine Meinung, und wie soll ich das anders aussprechen? Befiehlt fsdoch die Kammer, daß ein solcher Ausdruck zu verpönen sei, fo habe ich mich zu bescheiden. Staatsminister v. Lindenau: Daß die Regierung gern und vielfach und ohne Empfindlichkeit Tadel erträgt, das, glaube ich, hat sie zur Genüge bewiesen. Sie hat überall die dargebo tene Erfahrung benutzt, Anträge und Wünsche angenommen und hat die mitgetheilten Gesetzentwürfe geändert, wo sie es mit dem Zweck und dem allgemeinen Besten nur immer für vereinbar hielt. Wenn von irgend einer Regierungsmaßregel gesagt wird, daß sie nicht gut, mangelhaft, ja schädlich sein, so hat die Regie rung das Geschehene vertheidigt, ohne über den Tadel selbst eine Mißbilligung zu äußern; allein ich wiederhole es, daß ich das vom Herrn v. Thielau heute gebrauchte Wort für verletzend halte. Ich habe übrigens die Kammer nicht zur Entscheidung aufge fordert, sondern ihrem Ermessen die Beurtheilung des Herganges anheim gegeben und es ihr überlassen, ob sie in jenem Tadel das findet, was ich darinnen zu finden erklärte. Präsident: Sonach ist kein Antrag weiter gestellt und bloß der Kammer anheim gestellt, ob es angemessen ist oder nicht, sich dabei zu beruhigen. Die Zeit ist abgelaufen; ich war im Begriff, die Sitzung zu schließen, und ich lade die Kammer ein, sich morgen 10 Uhr zur Fortsetzung der Berathung wieder hier zu versammeln. Somit wird gegen 3 Uhr die Sitzung geschloffen. Hundert acht und dreißigste öffentliche Sitzung derl.Kammer, ams.November 1837. Vortrag aus der Negistrande. — Genehmigung der Schrift auf dis Petition wegen der Oberlausitzer Erbunterthanigkeitsrente. — Berathung über Krümmels Beschwerde und Pensionsgesuch. — Berathung über die Beschwerde des Superintendenten Redlich wegen Erleichterung der Erfüllung der Militairpflicht der Schulamtsaspiranten.— Schlußberathung über die Land gemeindeordnung.— Berathung über Kunzes zu Nerchau Petition wegen Ausführung des Wahlgesetzes. — Berathung über das Gesuch der Schwestern Hübel um Bevorwortung ihrer Unterstützung aus Staatskassen. —> Die heutige Sitzung, zu welcher sich 32 Mitglieder einge funden hatten, beginnt -^-11 Uhr mit Verlesen des über die ge strige aufgenommenen Protokolls. Nach erfolgter Berichtigung findet dasselbe Genehmigung und wird mit vollzogen durch v. Watzdorf und v. Erdmannsdorf. Sodann geht man zum Vortrag der Registrandensachen über: 1) Protokollextrakt der II. Kammer vom 3. November, an- derweiteBerathung des I.THeils der Ordonnanz. (An die 1. De putation.) — 2) Protokollextrakt der II. Kammer vom 3.Novem ber, anderweite Berathung der Petition wegen Ablösung der Jagd, Ersatz der Wildschäden u.s.w. (An die 3. Deputation.) — 3) Protokollextrakt der II.Kammer vom 3.November, die Geneh migung der Schriften über die Beschwerde des Rittergutsbe-
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