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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 315. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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zugezahlten Mitglieder der Ständeversammlung waren, ohn- geachtet sie mit namhafter Aufopferung ihre Privatangelegenhei ten zurückzusetzen genöthigt waren, oft unfreiwillig unbeschäftigt, falscher Beurtheilung und ungerechtem Tadel so wie einem unan genehmen Gefühle hingegeben. Gleich peinlich aber sei die Lage der Deputations-Mitglieder selbst, obwohl aus entgegenge setztem Grunde. Man erwartete von ihnen möglichst rasche Lie ferung der Verhandlungsstoffe, mache — und mit Recht — gleichzeitig auch Anspruch auf sorgfältige und gründliche Bearbei tung der ihnen zur Prüfung zugewiesenen Gegenstände. Beides aber lasse sich, besonders bei wichtigen und umfangreichen Vor lagen, nicht vereinigen. Hier müsse den Deputationen einige Frist gegönnt werden, eine Uebereilung dürfe auf Kosten der Gründlichkeit nicht eintreten, wohl aber könnten in den Kam- merverhandlungrn entstehende Stillstände zu ungünstigen Urlhci- len über die Mitglieder der Deputationen führen. — Diese Be trachtungen hätten ihn nun auf die Frage geleitet: „worinnen diese öfters eintretenden Pausen in den Kammerverhandlungen wohl ihren Grund fänden, und durch welche Vorkehrungen ihnen künftig zu begegnen sein dürfte?" — Es glaubt derselbe die Wur zel des Uebels in der bisherigen Geschäftsordnung der Kammer zu erblicken und sucht dies durch Folgendes zu begründen. Nach tz. 123. der Verfassungsurkunde sollten die Verhandlungsgegen stande nämlich erst dann: „wenn sie von den besonderen aus der Mitte der Kammern gewählten Deputationen erörtert worden," in die Kammer gelangen. Nach §. 105. der.Landtagsord nung sollten die Deputationen sofort nach Eröffnung des Land tags gewählt, nach tz. 114. aber deren Berichte: „wenn solche der Kammer übergeben worden," auf die Tagesordnung und in Vortrag gebracht werden. Hieraus gehe hervor, daß bei sachgemäßer, dann aber auch oft zeitraubender Bearbeitung selbst Monate vorübergehen könn ten, ehe die umfassendsten und wichtigsten Deputationsarbeiten in die Kammern gelangten, wodurch aber Lücken in den Ver handlungen und ein unbeschäftigter Zustand einzelner Mitglieder entstehen müßten. Dieser Zustand verschlimmere sich aber noch um Vieles, wenn die Deputationen in der besten Meinung, um der Kammer bald Beschäftigung zu gewähren, minder umfäng liche Gegenstände vorausbearbeiteten, zeitraubende aber — zum Beispiel das Budjet — erst später nachbrächten. Was nach der gemachten Erfahrung den Nachtheil mit sich führe, daß bei der Unzulänglichkeit solcher minder wichtiger Gegenstände Stockungen entstehen müßten, die sich insbesondere dann wieder holen würden, wenn in der einen Kammer ein umfänglicher und zeitraubender Gegenstand vorläge, und die andere erst abwarten, müßte, bis derselbe auch zur Berathung bei ihr gelangte, und sich indeß mit oft nicht einmal ausreichenden geringfügigen Ge genständen zu helfen genöihigt sei. — Diese Unzuträglichkeiten glaubt nun der Antragsteller durch eine Einrichtung künftighin vermieden zu sehen, durch welche bewirkt werden soll, „daß die Deputations-Berichte noch vor Beginn der Kammerderathun gen, wenigstens in soweit Vorlagen, als zum ungestörten Fort gang der letztem erforderlich sei." Um nun hierzu zu gelangen, tragt derselbe darauf an, daß die l. Kammer in Vereinigung mit der II. Kammer an die hohe Staatsregierung das Gesuch gelan gen lasse, es möge diese, I. künftig, und zwar vom nächsten Landtag an, die Stande mindestens sechs Monate vor dem Ablauf jeder Finanzperiode einberufen; U. denselben gleich bei Eröffnung des Landtages die zur Vorlage bestimmten Ge genstände möglichst vollständig miltheilen und demnächst UI. fol gende Bestimmungen in die Landtaqsordnuna ausnedmen: a) nach erfolgter Wahl der Präsidenten und Deputationen undVer- lheilung der vorhandenen ständischen Vorlagen unter Letztere, würde den Deputationen zur Pflicht gemacht, die wichtigem und ! umfänglicheren Arbeiten — namentlich das Budjet — vorerst zu bearbeiten und nach dessen Erfolg mit möglicher Beschleuni gung an das Direktorium abzugeben; b) die bei den Deputatio nen nicht beschäftigten Mitglieder der Kammer würden, sofort nach den vollendeten Wahlen und nach der bewirkten Verthei- lung der Vorlagen, durch die Direktorien bis dahin entlassen, wo in beiden Kammern diejenige Zahl von Deputations-Berich ten eingegangen wäre, die mit möglichster Wahrscheinlichkeit einen ununterbrochenen Fortgang der Kammerverhandlungen er warten ließe; e) hierauf hätten die Direktoren, hierzu ermäch tigt, die einstweilen wieder entlassenen Kammermitglieder, un ter Bestimmung eines Tages zu dem allseitigen Eintreffen, wie derum einzuberufen, und endlich würden ü) alle inzwischen einge henden Mittheilungen der hohen Staatsregierung und sonstige an die Stande oder die Kammern gerichtete Schriften, durch die Direktorien sofort an die Deputationen abgegeben. — Seines Er achtens nach würden aus einer solchen Einrichtung hauptsächlich folgende höchst wohlthätige Folgen hervorgehen, daß 1) die Stände gegen temporäre Geschäftslosigkeit möglichst sicher ge stellt, 2) den Deputationen zu umsichtiger und gründlicher Prüfung und Bearbeitung der Vorlagen die unbedingt erforder liche Zeit gewährt, 3) den Mitgliedern der Deputationen, die bisher durch überhäufte Geschäfte ihnen öfters abgeschnittene Möglichkeit, an den Verhandlungen thätigen Antheil nehmen za können, verschafft, 4) die Dauer der Landtage abgekürzt und der mit ihnen verknüpfte nicht unbedeutende Kostenaufwand ver mindert, den Ministerialvorständen, Königl. Commiffarien und Kanzleien der Oberbehörden die kostbare Zeit, welche sie den ständischen Angelegenheiten zu widmen und ihren ordentlichen Amtsgeschäften zu entziehen genöthigt wären, wenigstens in so weit, als sich die Dauer der Landtage verminderte, wiederum zugewendet und endlich 5) überhaupt eine zweckmäßigere Ver- rheilung der Vorlagen zwischen beiden Kammern ermöglicht würde. — Liese Vorschläge der verehrten I. Kammer zur Beher zigung nochmals anempfehlend, fügt der Antragsteller, als auf seither gemachten Wahrnehmungen beruhend, noch hinzu: es seien bisher oft Zweifel darüber entstanden, ob eine Vorlage an die 3. oder 4. Deputation zu verweisen sei, was seinen Grund in der Verwandtschaft der Geschäfte Beider habe, es werde sich dies aber durch die Annahme folgenden Antrags am leichtesten lösen lassen: „Beide Deputationen in eine zu vereinen, dagegen aber die sodann stehen bleibende 3. Deputation, so wie die 1. und 2„ durch einige Mitglieder zu verstärken." Er habe die Ueberzeu- gung, daß die solchergestalt durch Arbeitskräfte vermehrte 3. Deputation sehr wohl im Stande sein werde, sämmtliche auf Petitionen beruhende Geschäfte zu besorgen, und verspreche sich auch für die übrigen Deputationen den Nutzen, daß auch in die sen die zugeth.ilten Arbeiten noch mehr würden befördert werden können. Es verbindet daher derselbe auch mit diesem zweiten Anträge das Gesuch: „demselben ebenfalls einige Aufmerksam keit zu gönnen, ihn zu prüfen, Beschluß über denselben zu fassen, nach Befinden aber, im Einverständnis mit der il. Kammer, ge eignete Anträge an die hohe Staatsregierung gelangen zu lassen." Aus dieser getreuen Darstellung des ganzen Inhalts der Petition geht nun hervor, daß die in derselben enthaltenen An träge hauptsächlich in Folgendem bestehen: sub 1 und II. es möchten die Stände zu den künftigen Landtagen eine angemes sene Zeit vor dem Ablauf der Finanzperiode — mindestens 0 Monate — cinberufen und ihnen sodann sogleich möglichst voll ständige Vorlagen mitgerheilt werden; sub III. a. bis ll. es mochten die Bestimmungen in die Landtagsordnung ausgenom men werden, daß nach den in den Kammern erfolgten Wahlen die vorhandenen Vorlagen an die Deputationen sofort vertheilt, hierauf die übrigen Mitglieder von den Direktorien entlasten,
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