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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 316. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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MittHerlttilgerr über die Verhandln ngen des Landtags. -IF3L6 Dresden, am 3V. November. 1837. Hundert neun und dreißigste öffentliche Sitz ung der I. Kammer, am 9. No v em der 1837. (Beschluß.) Berathung über die Anträge des Bürgermeister Wehner, die Abkür zung der Landtage und Verbesserung des Geschäftsganges auf denselben betreffend. — Berathung über mehrere Berichte der 3. und 4. Deputation.— (Fortsetzung des Berichts der dritten Deputation, die Abkürzung der Landtage rc. betreUnd.) Schwer möchte nämlich möglich sein, die verschiedenen Wechselfälle der Zukunft mit so großer Sicherheit vorher übersehen zu können, daß man in spezielle und feste Normen eingehend, nicht vielleicht in die Gefahr geriethe, gerade dadurch Neue unerwartete Hemmnisse in den Geschäftsbetrieb hineinzubringen. Geleitet von dem Grundsatz, der hohen Staatsregierung so wenig wie den Stän den , durch irgend voreilig getroffene Bestimmungen, die Mög lichkeit, den jedesmaligen künftig eintretenden Verhältnissen an gemessene Beschlüsse fassen zu können, erschweren zu dürfen, glaubt sie Folgendes der verehrten Kammer ohnmaßgeblich Vor schlägen zu müssen. Sie empfiehlt demgemäß, dem unter!, darauf gestellten Antrag: „daß künftig und vom nächsten Land tage an, die Stände mindestens 6 Monate vor dem Ab lauf der Finanzperiode einberufen werden möchten," zwar im Allgemeinen beizutreten, jedoch nur unter der Modifikation, „daß auch diese Bestimmung nicht als unabweislich festgesteüte Regel angenommen werde, vielmehr nach den jedesmaligen Verhältnissen und der nach Menge und Wichtigkeit der vorzulegen den Geschäfte zu bemessenden Füglichkeit sich richten müsse." Man glaubte nämlich auch, daß es verfassungsmäßig nicht wohl thunlich sei, eine so bestimmte Vorschrift aufzustellen, und hoffte mit Zuversicht von der hohen Staatsregierung, daß sie den auf das wahre Beste Hingerichteten Anträgen der Stände, auch in diesem Falle, wenn es die Umstände irgend gestatten, gewiß gern entsprechen werde. Zugleich hielt sie es für sehr Wünschenswerth, dieses Verfahren schon bei dem nächsten Land tag, theils des möglichst bald zu erreichenden Zweckes, theils der auf demselben, über dessen Nutzen zu machenden Erfahrun gen wegen, in Anwendung gebracht zu sehen.—Aus gleichen Be weggründen gestattet sie sich demnach auch, den unter II. gestell ten Antrag : „den Ständen gleich bei Eröffnung des Landtages die zur Vorlage bestimmten Gegenstände möglichst vollständig mitzutheilen," der Kammer unter nachfolgenden Bemerkungen zur Annahme zu empfehlen. So sehr es von der Deputation allseitig anerkannt ward, daß von der hohen Staatsregierung, am verwichenen und an diesem Landtage, so viel es in ihren Kräften stand, diesem gerechten Wunsche der Stände entspro chen ward, und was hei bedeutendem Umgestaltungen vorzüg lich an dern ersten und zweiten konstitutionellen Landtage gewiß nur mit der höchsten Anstrengung ermöglicht werden konnte, so glaubte sie dennoch, daß dieser in das ganze Wesen der jetzt zu machenden Anträge so tief eingreifende Punct noch besonders hervorgehoben werden müsse. Findet der unter I. gethane Vorschlag der Vertagung Ein gang, so ist es allerdings von der größten Wichtigkeit, die an die Stände zu bringenden Vorlagen, besonders die wichtigsten, umfangreichsten und diejenigen, aus deren Bearbeitung viel leicht noch fernere Vorlagen und Geschäfte hervorgehen, ihnen bei der Eröffnung des Landtags, soweit nur irgend thun lich, vorgelegt zu sehen./ Für diese Anträge scheinen derDe- putation besonders folgende Gründe zu sprechen: 1) die nicht in das Direktorium und in die Deputation gewählten Stände können bis zur Wiedcreinberufung entlassen werden; 2) dieje nigen Deputations-Mitglieder, welche nach Vollendung der De putations-Arbeiten unbeschäftigt sein würden, könnten ebenfalls entlassen werden; 3) für ganz dringende Fälle müßte bei den Deputations-Mitgliedern eins Beurlaubung stattfinden können, weshalb für jede Deputation auch noch ein Stellvertreter zu wählen sein dürfte, dessen Einberufung dem Ermessen des Vor standes zu überlassen sein dürfte; 4) nicht alle Mitglieder des Direktorium würden fortdauernd anwesend sein müssen, sondern könnten ebenfalls entlassen oder beurlaubt werden; 5) alle die auf längere oder kürzere Zeit Entlassenen oder Beurlaubten könnten indeß ihrem gewöhnlichen Berufe obliegen, würden spä ter weniger genöthigt sein, sich von den Kammern Urlaub erbit ten zu müssen, und cs würden dann die Kammern und beson ders die erste, als welche der Stellvertreter entbehrt, vollzähliger sein. -Gewiß auch würde gern Jeder, welcher sieht, daß zu sei ner Erleichterung das Möglichste geschehen sei, dem Unvermeid lichen sich hingeben und willig die Opfer bringen, die das ehren volle Verhältniß der Standschaft ihm auch dann noch auflegte; 6) den Deputationen würde mehr als bisher die zu einer gründ lichen Bearbeitung nöthige Zeit gewährt; 7) die später nicht mchr so sehr überhäuften Deputations-Mitglieder könnten dann vielleicht noch mehr, als es ihnen jrtzt möglich war, lebendigen Antheil an den Verhandlungen in den Kammern nehmen; 8) den Ministerien würde ein großer Zeitaufwand erspart; 9) durch daS bei dem Wisderzusammemritt der gejammten Stände ohn- frhlbare Vorhandensein vieler und besonders der wichtigsten Be arbeitungsstoffe würden die Kammern dann fortdauernd gleich mäßig beschäftigt sein; 10) es würden die Kammerverhandlun gen dadurch bedeutend abgekürzt werden, und endlich 11) hier durch sowohl, als durch die Entlassung der nicht beschäftigten Mitglieder während der Vertagung, die Kosten bedeutend ver mindert werden. Zu besserer Ausführung dessen, was-unter I. und L bean tragt ward , trägt der Antragsteller unter NI. noch darauf an, daß folgende Bestimmungen in die Landtagsordnung ausgenom men werden möchten, a) Nach erfolgter Wahl der Präsidenten und Deputationen und Vertheilung der vorhandenen ständischen Vorlagen unter Letztere, wird den Deputationen zur Pflicht ge macht, die wichtigeren und umfänglicheren, namentlich das Budjet vorerst in Arbeit zu nehmen, gehörig zu prüfen und nach dessen Erfolg mit möglichster Beschleunigung berichtlich an däs Direktorium abzugeben. Lll s. Halt nun zwar die Deputa-
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