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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 320. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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MittheLlrrrtgerr über die Verhandlungen des Landtags. M32V. Dresden, am 5. December. 1837. Zweihundert und dritte öffentliche Sitzung der Kammer, am 14. November 1837. (Beschluß.) Verathung des Berichts der 1. Deputation über den Gesetzentwurf, die Untersuchung und Bestrafung der Forstverbrechen betref fend. -(Allgemeine Berathung.) Abg. Putt rich: Ich erlaube mir dem Herrn Staatsmi- nister darauf zu rrwiedern, daß ich glaube, daß dies Gesetz 'vorzüglich die Armuth betrifft, die Erholung des Leseholzes und die Bestrafung, wenn diese Erlaubniß gemißbraucht wird. Den Armen glaubte ich dadurch eine Erleichterung zu verschaffen, wenn man vielleicht ein Mittel ausfindig machen könnte, daß die gedachten Brennhölzer zur gehörigen Zeit ver abreicht, wo alsdann vielleicht auch weniger Vergehen der ge setzlichen Strafe zu unterwerfen sein würden. Ich überlasse es übrigens der verehrten Kammer, was sie auf meinen Antrag beschließen will; von der Ueberzeugung des Vortheils davon kann ich mich, auch bei der Nichtgewährung, jedoch nicht trennen. Präsident: Ich werde am Schluß der allgemeinenBe- rathung auf diesen Antrag zurückkommen; jetzt haben der stell vertretende Sccretair Cuno und der Abg. v. Leyßer um das Wort gebeten. Stellvertretender Secr. Cuno: Nur die Arußerung des Abg. v. Leipziger veranlaßt mich, eine kleine Berichtigung zu geben. Wenn in einem von dem geehrten Abgeordneten be zeichneten und mir wohlbekannten Forstamte die Zahl von 30,000 Straftagen unvsrbüßt geblieben sein soll, so ist dies ein Faktum, welches ich in numerischer Beziehung nicht zu be stätigen, aber noch weniger zu bezweifeln vermag. Sehr rich tig hat der Herr Staatsminister vorausgesetzt, daß dieser be deutende Rest nicht das Ergebniß von einem oder zwei Jahren sei, sondern daß sich jene Last von rückständigen Skraftagen seit mehreren Jahren angchäuft habe. Zum Kheil sind .die Rück stände vielleicht auch noch ein Geschenk und Wsrmächtmß von Auflösung des früheren Zorstamtes Schwarzenberg her. So viel ist gewiß, daß das angeführte Beispiel — mag nun die Anzahl der Straftage etwas größer oder geringer sein — be weist, wie schwer nach den bisherigen Bestimmungen durchzu kommen, und wie es beinahe unmöglich war, dem Gesetze sein volles Recht zu thun und doch die Unterthcmen nicht allzusehr zu drücken. Es würde mich zu weit führen, wenn ich auf die . Amßrmngm, die früher von verschiedenen AbgeoOmtM ge schehen sind, eingehen wollte; nur Zweierlei will ich bemerken. Den von dem Abg. v. Leipziger angekündigten Vorschlag hatte ich für das Beste, was bei Berathung des Gesetzes im Auge zu behalten sein möchte. Wenn es nicht gelingt, dem öfter be straften Holzdieb die Mittel zu Vollbringung der Lhat zu ent nehmen, so wird man es vergeblich versuchen, dem Gesetz Gel tung zu verschaffen und zu einer genauen und pünktlichen Voll streckung der Strafe zu gelangen, welche, wie der Hr. Staats minister bemerkte, zeither nicht immer zu erreichen war. Zn Beziehung auf letztem Punct erlaube ich mir -en Wunsch aus zusprechen, daß es der hohen Staatsregierung gefallen möge, die bisherige Organisation in den Acmtern in Etwas abzuän dern. Zeither haben wenigstens in den mir bekannten Forstäm tern der Justiz- und Rentbeamte bei Vollstreckung der Forst strafen gleichzeitig concurrirt. Ich finde diese Einrichtung nicht ganz zweckmäßig; die .Thätigkeit eines Beamten hindert die Thätigkeit des andern, ungeachtet, daß nicht selten gegenseitiges vollkommenes Einverständniß fehlt. Es wäre nach meinem unmaßgeblichen Erachten besser, daß diese Strafvollstreckung in eine Hand concentrirt würde. Staatsminister v. Könneritz: Die Aevßemng des ge ehrten Herrn SecretairS veranlaßt das Ministerium, sich darü ber zu äußern, daß diesesBerhältniß nach den Individualitäten und Lokalverhältniffen wohl verschieden sein mag. Im Allge meinen hat man eben in dieser Mitwirkung ein Mittel zu fin den geglaubt, die Strafen verbüßen zu lassen. Die meisten Strafen werden durch Handarbeit verbüßt, und Sache der Ad ministration ist es, die Arbeiter anzuweisen, wo diese Strafe verbüßt werben soll. Da nun diese Sträflinge hauptsächlich wieder zu Forstarbeiten verwendet werden, so ist cs kaum an ders möglich, als die Rentämter mit-zuzuziehen; es ist bas auch hier und da von Nutzen gewesen. Uebrigens hat das Ministerium im Einverständniß mit dem Finanzministerium darauf hingewirkt, daß besondere Forstfrohne angesteM wor ben sind, welche auf die Verbüßung der Forststrasen Aussicht führen sollen. Abg. v. Leyßer: Die Forstfrevel zerfallen wohl hauptsäch lich in zwei Abtheilungm. Die eine Art wird von denen began gen, welche Holz zu ihrem eignen Bedarf erholen; die zweite von denen, welche Handel damit treiben und sich dadurch bereichern. Ich muß bestätigen, waß der Herr Staatsmim'ster gesagt hat, daß es er staunend schwierig sei, allen derartigen Forstfrevel» entgegen zu ar beiten. Ich gebe das vollkommen zu, da ich ganz dieser Mei nung bin, und da die Erfahrung bestätigt, daß ein großer Theil sonst guter, fleißiger, aber armer Menschen, und denen sich m
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