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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 325. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Mktthetlaage« über die Verhandlungen des Landtags. ^F325 Dresden, am II. December. 18Z7. Zwei hundert und siebente öffentliche Sitzung der «.Kammer, am 16. November 1837. (Beschluss.) Berathung des anderweiten Berichts über das Budjet und das Fi nanzgesetz. — Mündlicher Bortrag der Diffecenzpuntte bei dem Gesetzentwurfs, die Errichtung einer Prediger-Witiwen- und Waisenkaffe betreffend. — Desgleichen über das Dekret wegen Errichtung eines weiblichen Arbeitshauses rc. zu Huber tusburg. — Desgleichen in Betreff der Beschlüsse wegen Re Vision des Communalgardenmandats, — Berathung des an derweiten Berichts die Mittheilungen der Regierung über Ein führung eines neuen Grundsteuersystems betreffend. — Nach dem Vorschläge der Deputation läßt man ferner den zu Position 23 <1. gestellten Antrag („es möge den Städten des Landes eine nochmalige achtwöchentliche Frist gestattet werden, um Bezirksärzte sich erwählen und Medizinalbezirke sich bilden zu können") einstimmig wieder fallen. Eben so einverstanden ist man bei 6l. dem Depar tement des Cultus mit der Deputation zu IV., den be schlossenen Antrag: „daß künftig die katholischen Theologen einer öffentlichen Prüfung unterworfen werden möchten," hier nicht weiter zu verfolgen. Bei Position 67., 200 Thlr. zu Amtsreksen des apostolischen Vikars betreffend, hat die Depu tation die nachträgliche Bewilligung derselben ange- rathen. — Staatsminister v. Ze schau: Es ist dies die einzige Po sition, welche sich auf dem Budjet für den apostolischen Vikar befindet, und ich sollte daher wohl meinen, daß die geehrte Kammer diese Summe als eine solche hier noch bewilligen möge, die in der That für einen nützlichen und unabwendbaren Zweck bestimmt ist. Es wird hierbei nicht überflüssig sein, die geehrte Kammer darauf aufmerksam zu machen, daß in der That eben für die bezeichnete Funktion jetzt der Staatskasse nicht der min deste Aufwand zugezogen wird. Der spezielle Grund dafür liegt darin, weil jetzt in der Person dieses eben bezeichneten Bischofs mehrere andre Funktionen vereinigt sind, die es ihm möglich machen, sein Amt zu verwalten, ohne deshalb ejne Vergütung von der Staatskasse in Anspruch zu nehmen, und weil ihm aus einem frühem Verhältnisse eine gewisse Summe ausgesetzt ist, welche als Pension aus dem Penstonszahlamte gezogen wird. Leicht könnten sich in dieser Beziehung die Ver hältnisse künftig ändern, und deshalb scheint eS mir umso billiger und gerechter, diesen einzigen Ansatz, welcher sich im Budjet für den bezeichneten Zweck befindet, hier zu bewilligen. Präsident: Die Deputation räth an, die nachträgliche Bewilligung der gedachten 200 Lhlr. auszusprechen. Ist die Kammer mit dieser nachträglichen Bewilligung der gedachten 200Lhlr. einverstanden? Wird gegen 8 Stimmen bejaht. Bei L., denPensionsetat betreffend, faßf die Kam mer gegen 2 verneinende Stimmen den Beschluß, den An trag: „die hohe StaatSregierung möge Staatsdiener deshalb nicht in Pension setzen, weil sie sich durch das Aufrücken ihnen Nachstehender für verletzt halten," auf sich beruhen zu lassen, Im Verfolg der nunmehr beginnenden Berathung des Finanzgesetzes wird, nach dem Rathe der Deputation, die tz. I. unter Vorbehalt der Einrückung der Gesammtsumme des Staatsbedarfs einstimmig angenommen. — Nicht min der tritt man zu 2. einstimmig den von der I. Kammer beschlossenen Modifikationen unter a., b. und o. bei, auch ge nehmigt man den beim Puncte H.. am Schluffe anzufügen den Zusatz: „jedoch vorbehältlich der Ausgleichung Schuldentilgungswesen," und mit diesen Abänderungen nimmt man die Paragraphe selbst a n. Endlich will man auch die H. 3., wie diel.Kammer, so beginnen lassen: „Diejenigen o^finanzmäßigen Militair- leistungen, ingleichen alle sonstigen Abaßben rc." und mit die ser Modifikation wird die Paragraphe Wst einstimmig an genommen. Staatsminister v. Zeschau: ES ist allerdings, wie schon früher erklärt worden ist, mehr eine Form, das Finanzgesetz nunmehr aufzustellen, weil dieses Finanzgesetz nur das Ergeb nis, der sämmtlichen Beschlüsse bei der Budjctberathung ist. Da es sich jedoch um die Abstimmung über das Gesetz selbst handelt, so wird es, um der Bestimmung der Landtagsord nung nachzugehen, wünschenswerth sein, daß die Abstimmung durch Namensaufruf erfolge. Die Minister und König!. Commiffarien verlassen den Saal, und es stellt hierauf der Präsident die Frage: Ob die Sammer dem so eben vorgetragenen Finanzgesetze unter den beschlossenen Modifikationen ihre Genehmigung ertheilen wolle? Diese Frage wird von ßH gegen I Stimme (Abg. Ad ler) bejaht. Nachdem derPräsidentden wieder eingetretenen Staats ministern und Königl. Commiffarien das Resultat der Abstim mung bekannt gemacht hatte, fährt er fort: Es folgt nun-
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