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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 327. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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MZttheßlrrrrgeU über die Verhandlungen des Landtags. 327. Dresden, am 13. December. 1837. Zweihundert und neunte öffentliche Sitzung derll. Kammer, am23. November 1837. (Beschluß.) Auslegung der ständischen Schrift, die Gewerbe- und Personal steuer betreffend. — Vortrag der ständischen Schrift über das Budjet und Finanzgesetz. — Verathung des anderweiten Be richts über die Landgemeindeordnung rc. Präsident: Die Schrift über das allerhöchste Dekret, die Gewerbe- und Personalsteuer betreffend, ist gefertigt wor den ; sie kann aber ihrer großen Umfänglichkeit halber nicht vorgetragen werden, sondern wird nur 3 Lage lang zur An sicht der Kammer ausliegen. Dann, wenn Nichts dagegen erinnert wird, wird diese Schrift für genehmigt zu achten sein. Der Abg» Atenstädt hat heut zu Fertigung dringender Depu tations-Arbeiten Urlaub erhalten. Secretatr Richter trägt nun als Referent die ständi sche Schrift über das mittelst höchsten Dekrets vom 14. No vember 1836 vorgelegte Budjet und das Finanzgesetz vor, welche einstimmig genehmigt wird. Da ferner die 4. Deputation nach Anzeige des Vorstan des, Herrn Abg. v. Thielau, über mehrere Gegenstände münd lichen Vortrag zu erstatten wünscht, so wird der Herr Präsi dent diese Vorträge mit erklärter Genehmhaltung der Kammer auf «ne der nächsten Tagesordnungen bringen. Nunmehr folgt durch Abg. Sch äffer, als Referent, Vortrag des anderweiten Berichts der 1. Deputation über die Landgemeindeordnung und deren Anwendung auf klei nere Amts- und Patrimonialstädte. Im Eingänge des Berichts wird eines in der I. Kammer beschlossenen Antrags: „es möge die hohe Staatsregierung in Erwägung ziehen, wie die aus der Bestimmung §. 8. des Hei- mathsgesetzes zum Nachtheil der Städte zu besorgende Un gleichheit sich beseitigen lasse, und darüber der nächsten Stän deversammlung Eröffnung machen," Erwähnung gethan, je doch der Beitritt widerrathen. Abg. Häntzschel (aus Neustadt): Ich hätte allerdings gewünscht, daß die Deputation den Antrag der I. Kammer bei fällig begutachtet hätte; denn Billigkeit und Gerechtigkeit for dern es, daß die jetzt vorgetragene Paragraphe des Heimaths- gesetzes abgeändert werde, zumal da die Städte alle Vorrechte, die sie früher genossen, dem Constitutionellen Leben zum Opfer bringen mußten. Drr Bemerkung der Deputation, nach wel cher Städte und Dörfer sich insofern ganz gleich stehen sollen, als Schutzverwandte in Ersteren eben so wenig, alsUnange- seffene in Letzteren jemals ein Heimathsrecht, wenn dasselbe nicht ausdrücklich ertheilt wird, erlangen, kann ich übrigens nicht beipflichten, denn in den Städten muß Jeder, der ein Gewerbe selbstständig betreibt oder innerhalb des Stadtbezirks ein Grundstück eigenthümlich erwerben will, das Bürgerrecht erlangen, und die städtischen Obrigkeiten sind in solchen Fällen gmöthigt, dem Suchenden das Bürgerrecht zu ertheilen. Es ist also hier ein Zwang zu Ertheilung des Bürgerrechts, wel ches zugleich nach den Bestimmungen des Heimathsgesetzes nach einem fünfjährigen Zeiträume die Heimathsangehörigkeit begründet, vorhanden, und in dieser Hinsicht sind allerdings die Städte schlechter gestellt als die Dörfer, in welchen, abge sehen von der Bestimmung tz. 8. unter b. des Heimathsgesetzes, lediglich und allein durch Ansässigkeit mit einem Wohnhaus? die Heimathsangehörigkeit erlangt wird. Referent Schäffer: Die Gründe, weshalb die Deputa tion der geehrten Kammer nicht anräth, diesem Anträge beizu treten, sind m der Kürze im Deputations-Bericht wiedergege ben. Es ist auch der Antrag selbst so gefaßt, daß die Deputa tion allerdings Bedenken trug, darauf einzugehn. Es ist hier von einer zu besorgenden Ungleichheit die Rede, auch von ei nem Nachtheile, der die Städte treffen könnte. Man würde also, wenn man einem solchen Anträge beiträte, zu erkennen geben, daß aus der h. 8. des Heimathsgesetzes Nachtheile für die Städte bereits entstanden seien. Dessenungeachtet spricht aber die I. Kammer in ihrem Anträge bloß von einer Besorg- niß, daß ein Nachtheil aus tz. 8. des Heimathsgesetzes für die Städte erwachsen könnte, und diese unbestimmte Fassung be stimmte ebenfalls die Deputation, dem Anträge der I. Kam mer nicht beizutreten. Abg. Häntzschel (aus Neustadt): Zur Widerlegung be merke ich, daß ein Nachtheil für die Städte dann nicht ohne Grund zu besorgen ist, wenn namentlich der vom Abg. Mülllr gestellte Antrag, nach welchem künftig Handwerkern die Nie derlassung auf dem Lande und die Betreibung ihrer Gewerbe daselbst gestattet sein soll, zur Ausführung kommt. Denn allerdings glaube ich, daß tz. 8. des Heimathsgesetzes gerechte Besorgnisse erwecken könnte, welche darin bestehen, daß Leute, die, ohne ansässig zu sein, längere Zeit auf dem Lande gelebt haben, bei eintretender Verarmung und wenn sie zur Arbeit unfähig geworden sind, in die Städte, in denen sie früher das Bürgerrecht und nach einem fünfjährigen Zeiträume die Hci- mathsangehörigkeit erlangten, zurückgewiesen werden und hier der städtischen Gemeinde zur Last fallen.
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