Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 69.Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
daß diese Leute, wenn man sie zu sehr «»zieht, und während man anscheinend einen ausreichenden Gehalt gewährt, auf der andern Seite so viel in Abzug bringt, daß die Summe ihres Gehaltes sehr schwindet: ich will, sage ich, nicht die Veranlas sung sein, daß sich diese Leute auf andere Weise fdas zu ver schaffen suchen, was ihnen der Staat durch Abzüge entzieht. Ich erkläre also nochmals, daß ich für meine Person nunmehr von dem Anträge, der im Deputationsberichte niedergelegt ist, zurücktrete. Vicepräsident v. Criegern: Indem ich mich zuvörderst der soeben vernommenen Erklärung des Herrn Referenten anschließe, erlaube ich mir die Bemerkung hinzuzufügen, daß ich für meinenLheil noch einen Schritt weiter gehen und auch gegen den neuen Vorschlag der Staatsregierung, wenn er nicht ohnehin zurückgenommen werden sollte, stimmen werde, und zwar aus einem doppelten Grunde. Zunächst nämlich ist es, wie schon in dem Berichte erwähnt worden ist, sehr zwei felhaft, ob dieser neuere Vorschlag der Staatsregierung für die Staatskasse nicht noch nachtheiliger wirken könnte, als die gegenwärtig bestehenden Verhältnisse, weil die Abzüge bei den niederen Besoldungen geringer werden sollen, als zeither der Fall gewesen ist, und wenigstens nicht mit Sicherheit über sehen werden kann, ob der dadurch herbeigeführte Ausfall durch die beabsichtigte Erhöhung der Abzüge von höhern Be soldungen ausgeglichen werden würde. Das Letztere erscheint vielleicht an und für sich sehr empfehlenswert), weil die höhe ren Besoldungen auch höhere Abzüge ertragen können; wenn man aber dagegen berücksichtigt, daß der gestern gefaßte Be schluß, den ich vor der Hand wenigstens als maaßgebend für die Kammer betrachten muß, schon dahin führt, daß bei den höheren Besoldungen die Pensionen gegen früher ganz außer ordentlich hcruntergedrückt werden, so würde es ganz gewiß ein Act der Ungerechtigkeit sein, wenn man gleichzeitig auch noch die höher Besoldeten mit höheren Gehaltsabzügen an ziehen wollte. Ich werde daher nicht nur gegen den auf Seite 468 befindlichen Vorschlag der Deputation, sondern auch eventuell gegen den neueren Vorschlag der Staatsregierung stimmen, so daß es, wenn dieKammer dieser Ansicht beistimmte, hinsichtlich der Pensionsbeitragsberechnung lediglich bei den Bestimmungen des Staatsdienergesetzes von 1835 bewenden würde. Präsident v. Haase: Es haben sich sonach der Herr Re ferent und der Herr Vicepräsident als Mitglieder der Depu tation dahin erklärt, daß sie von dem Deputationsvorschlage zurückgehen; ich ersuche nun auch die übrigen Mitglieder der Deputation, sich hierüber zu erklären, ob sie der Ansicht des Herrn Referenten sind und diesen Deputationsvorschlag zu rücknehmen? Abg. v. Kuntz sch: Ich werde allerdings aus den von mir bereits vorhin angegebenen Gründen, aber einzig und allein aus diesen Gründen, wie ich ausdrücklich bemerke, bei diesem Dcputationsgutachten stehen bleiben. II. K. (4. Abonnement.) Secretair Scheib »er: Ich werde aus den von dem Herrn Referenten und Herrn Vicepräsidenten angegebenen Gründen ebenfalls sowohl gegen den Vorschlag der Staats regierung als gegen den Deputationsvorschlag nunmehr stim men, weil ich es nach demgestern gefaßten Beschlüsse nicht mehr mit der Billigkeit vereinbar halte, neben einer so bedeutenden Herabsetzung der Pensionen auch noch die Gehaltsabzüge zu erhöhen. Ich wünsche daher, daß es rücksichtlich der Pensions beiträge bei der jetzigen gesetzlichen Bestimmung verbleiben möge. Abg. Heyn: Ich kann nicht läugnen, daß mich aller dings die Erklärung einiger Deputationsmitglieder sehr überrascht hat, indem sie von Anfang an mit den Vorschlägen, welche ich ihnen zur Beurtheilung vorgelegt habe, sich einver standen erklärt haben. Wenn hiernachst Bezug darauf ge nommen worden ist, daß die niedrig Besoldeten nicht zu sehr belastet werden dürften, so verweise ich Sie, meine Herren, auf die Labell?, da werden Sie finden, daß die Belastung für die niedrig Besoldeten eine ganz geringe ist; denn z. B. bei einem Gehalte von 100 Lhlr. bleibt es wie bisher, bei einer Besoldung von 200 Lhlr. waren bisher 2 Lhlr. beizu tragen, nach dem Deputationsvorschlage würden 2 Lhlr. 4 Ngr. zu zahlen sein, also 4 Ngr. mehr, bei einer Besoldung von 3 — 400 Lhlr. würden 12 Ngr. und resp. 24 Ngr. mehr zu zahlen sein: also kann ich die Besorgniß, daß die niedrig Besoldeten zu hoch angezogen würden, durchaus nicht theilen. Diese Darstellung wird wohl der geehrten Kammer vollkom men genügen. Wenn man sich mehr zu dem Gesetzentwürfe hinneigt, so will ich Sie, meine Herren, nur darauf aufmerk sam machen, daß nach dem Gesetzentwürfe z. B. bei den Ge halten bis mit 1000 Lhlr. ein Procent abgezogen werden soll, bei den Gehalten aber im Betrage von 1100—2000 Lhlr. IVs Procent, und bei den Gehalten, welche darüber hinaus gehen, ein Abzug von 2 Procent stattfinden soll. Ueberlegen Sie sich nun im Interesse der Staatsdiener selbst, ob, wenn z. B. ein Beamter von 1000 Lhlr. Gehalt 10 Lhlr., und der nächste, der 1100 Lhr. bezieht, schon 16 Vs Lhlr. bezahlt, wenn ferner ein Beamter, der 2000 Lhlr. Gehalt hat, 30 Lhlr. und ein anderer, der 2100 Lhlr. Gehalt hat, 42 Lhlr. Abzug erleidet, — ob in einer derartigen Scala ein richtiges Princip für die Staatsdiener selbst liegt? Das muß ich der geehrten Kammer zur Erwägung anheim geben. Ich für meinen Lheil vermag es mit der Gerechtig keit nicht in Einklang zu bringen. Hiernachst darf doch wohl nicht außer Acht gelassen werden, daß in der Regel, ich sage in der Regel, die Staatsdiener in niedrige Gehalte ein treten und nur Nach und nach in höhere Stellen aufrücken, und somit auch nur niedrigeÄbzügezu erleiden haben, während die Pensionen für ihre Hinterlassenen nicht nach einer Durch schnittsberechnung, sondern nach dem zuletzt genossenen Ge halte deS Verstorbenen berechnet und bezogen werden. Tritt bei einem oder dem andern Befähigten ein unvorhergesehener 13
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder