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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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sondere Unterstützungsfrage auf den erläuterten Antrag noth- roendlg machen, und ich würde bitten, daß es wenigstens die Kammer der Mühe werth halte, diesen veränderten Vor schlag, wie er nun von mir gefaßt ist, zu unterstützen, um in der Kammer denselben wenigstens weiter berathen und besprechen zu können. Sollte mein Antrag, wie ich ihn jetzt gefaßt habe, von der Kammer angenommen werden, dann würde es noch erforderlich sein, daß der Eingang der §.2 so gefaßt würde: „Das Einkommen ständiger Lehrer, welche die§. 1 vorgeschlagenen Erfordernisse erfüllen — der Satz: „Zahl von 50 Kindern unterrichten", soll demnach nach meinen Bemerkungen zu Z. 1 wegfallen — ist durch Zu lagen, welche die Schulgemeinde oder nach Befinden die Staatskasse zu gewahren hatrc." Dies wäre die Abänderung inZ.2,welchenochalsFolgemeines'Antrags nothwendig wer den würde, und worauf ich bei dem Herrn Präsidenten einen bcsondcrn Antrag einreichcn werde. Es ist, um dies noch schließlich zu erwähnen, von vielen Seiten auf das Commu- nalprincip und dessen Erhaltung hingewiesen worden. Ich erkenne an, daß man nach den jetzigen Verhältnissen dieses Communalprincip nicht aufgcben wird, halte aber dafür, daß die Bedenken, welche von verschiedenen Seiten her gegen die Verletzung desselben geäußert worden, ganz unerheblich sind. Man fürchtet wohl, d.>:ß die Gemeinden zu sehr belastet werden könnten, wenn man den Vorschlag der Regierung annimmt, man fürchtet aber weit weniger eine zu große Last für die allgemeine Staatscasse. Um dem Gesetze Eingang zu verschaffen, wird es deshalb sehr nothwendig sein, daß ein bestimmtes Maaß, bis über welches die Gemeinden nicht an gestrengt werden dürfen, festgestellt werde. Es scheint mir auch ganz in der Ordnung, daß zu dem Bedürfnisse für die Schule das Allgemeine beiträgt, denn der Nutzen guter Schulen geht dem Ganzen zu Gute und die Lasten dafür wer den besser vertheilt, wenn sie wenigstens zumEheil auf die Staatscasse gebracht werden, als wenn man sie den einzelnen Cvmmunen ganz allein auferlegt: Das Gesetz wird, das glaube ich, viel besser im Volke ausgenommen werden, wenn die Erhöhung der Minimalgehalte auf die Staatscasse über nommen wird und wenn damit den Gemeinden die Zusiche rung gegeben wird, daß sie wenigstens nicht höher als zeither angestrengt werden sollen, und wenn man es dem Zufall nicht preisgiebt, ob einzelnen Communen die Vortheile, welche durch Uebernahme eines Theils der Last aufdieStaats- cassen entspringen, zu Gute gehen sollen oder nicht. Aus diesem Allen wird aber hervorgehen, daß Sicherstellung der Willkür vorzuziehen und mein Antrag annehmbar ist. Ich wiederhole, ich würde dem Kammermitgliede sehr dankbar sein, welches etwas Besseres vorzuschlagen wüßte, als ich Vorgeschlagen habe. So lange dies aber nicht geschieht, bleibe ich bei demselben stehen. Präsident 0. Haase: Meine Herren! Sie haben aus der Erklärung des Abg. Haberkorn gehört, daß er das gestern II. K. (L. Abonnement.) von ihm in der Kammer eingebrachte und hinlänglich unter stützte Amendement, nachdem er heute Morgen mit der De putation darüber conferirt hat, in einigen Punkten abandern will, und es wird darauf ankommen, ob die Kammer diese Ab änderungen durch ihre Unterstützung aufrecht erhalte, so daß über diese Abänderungen discutirt werden kann. Die erste Abänderung bezieht sich auf den ersten Satz des Antrags, worin der Antragsteller die Norm der Bemessung der Beihülfe aus der Staatscasse festzustellen versucht hat. Er hat dabei das Jahr 1851 als Normaljahr festgestellt und will die Worte: „jedoch ohne Rücksicht auf eine innerhalb dieses Jahres statt gefundene Ermäßigung der Schulgeldersätze, alle Neubau ten, Hauptreparaturen und der wachsenden Zahl der Schul kinder", durchfolgendeWorteersetzen: „Rücksichtlich denn §. 1 und 2 festgestellten Gehaltserhöhungen, insoweit dazu die einzel nen Gemeinden verpflichtet sein sollen, wird das Jahr 1851 der artig als Normaljahr festgestellt, daß die Höhe des in diesem Jahre Seiten der Gemeinden und Einzelner bestrittenen lau fenden Schulbedarfs als Norm zur Bemessung der Bei hülfe für letzteren aus Staatskassen gelten soll." Es ist dies nicht sowohl eine materielle als eine formelle Abänderung, wo durch er eine größere Deutlichkeit und Bestimmtheit in den Antrag bringen will, und ich frage: ob die Kammer das Amendement in dieser abgeänderten Weise unterstützt? — Hinreichend unterstützt. Präsident 0. Haase: Die zweite Aenderung ist die, daß am Ende der Satz: „Die Einnahme für die eingctretene Ver mehrung der Schulkinder ist nach dem Normalschulgelde von 1851 den Gemeinden hierbei anzurechnen," noch einge schaltet werden soll, und ich frage: ob die Kammer auch diese Abänderung unterstütze? — Hinreichend unterstützt. Referent 0. Kuntzsch: Meine Herren! Ich habe den Antrag unterstützt, weil er verdient, daß er besprochen werde, und weil namentlich auch das Bestreben des Herrn Antrag stellers, einem sich hierbei herausstellenden Mangel abzuhelfen, höchst anerkennenswerth ist. Es ist durchaus nicht zu ver kennen, daß es nämlich gewiß sehr wünschenswertb wäre, wenn ein Princkp gefunden werden könnte, nach welchem die Regierung gehalten wäre, das notorische Bedürfniß einer Ge meinde oder den Zeitpunkt zu bestimmen, wo die Staatscasse subsidiarisch eintreten soll. Ich glaube aber, daß auch die neue Fassung des Haberkorn'schcn Antrags diesen Zweck durch aus noch nicht erreicht. Zwar füllt derselbe in seiner jetzigen Fas sung eine große Lücke aus, insofern namentlich in dem frühe ren Anträge die Bestimmung sehr dunkel war, daß die spater sich vermehrende Bevölkerung und demnach die größereAnzahl der Schulkinder in Beziehung auf das Schulgeld nicht der Staatscasse zu Gute kommen solle, welche Bestimmung der Antrag in seiner jetzigen verbesserten Auflage allerdings ent hält; denn es soll, wenn in Zukunft mehr Schulgeld in Folge einer gesteigerten Anzahl schulpflichtiger Kinder eingenommen wird, dieses bei der den Gemeinden zu gewährenden Vnter- 43
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