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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Lehrer auf dem Lande anlangt, deren Schule auch gewöhnlich bis 50 (oder nach dem Berichte der Deputation 60) Kinder zählt." Das ist mein erster Antrag. Nun kommt das, was die freieWohnung anlangt; da wünsche ich, um jedes Mißver- ständniß zu vermeiden, daß noch dieMorte hinzugesetzt wer den sollen: „wo solche mit der Stelle verbunden", so daß der Satz nun heißt: „die freie Wohnung, wo solche mit der Stelle verbunden, ist in dieses Minimaleinkommen nicht zu rechnen u. s. w." Und endlich will ich, daß nach dem Satze: „wenigstens ein baarer Gehalt von 40 Lhaler auszusetzen", noch hineingesetzt werde: „die Höhe des Gehaltes der Hilfs lehrer, welche die Schulgemeinde anstellt, bestimmt die Colla- tur." Es würde dadurch jeder Zweifel darüber abgeschnit ten, wie es in Bezug auf die Hilfslehrer namentlich in den Städten künftighin gehalten werden soll. Diese Anträge werde ich sodann gleich zur Unterstützung einreichen. Komme jch nun aufweinen eigenen Antrag zurück, so ist gegen den selben Verschiedenes vorgebracht worden. Das Wesentliche reducirt sich etwa auf Folgendes. Man sagt, mein Antrag sei nicht annehmbar, weil das Resultat desselben unbestimmt wäre, es setzte nämlich derselbe voraus, daß die Verhältnisse stabil seien. Das scheint wahr zu sein, daß die Verhältnisse sehr variiren, allein so gefährlich, wie man es darstellt, ist es nicht. Ich mache nämlich darauf aufmerksam, daß ich bei meinem Vorschläge ausdrücklich die wechselnde Zahl der Kin der ausgenommen habe. Ich habe auch nur eine Norm der Staatsbeihülfe für das laufende Bedürfniß verlangt. Zieht man diese beiden Modifikationen in Betracht, so wird sich ergeben, daß im Uebrigen die Verhältnisse jedes Orts so ziemlich stabil bleiben, und zwar nicht blos an einzelnen Orten, sondern im ganzen Lande, es fehlt mithin die vermißte Stabi lität nicht. Dann sagt man: der Antrag fei auch nicht zweck mäßig, weil die Verhältnisse in den einzelnen Orten des Lan des nicht gleich wären, denn im Jahre 1851 habe an dem einen Orte eine große, und an andern Orten eine geringe Schullast bestanden. Die Verhältnisse sind allerdings nicht ganz gleich, aber gewiß ähnlich, und die Lasten für jeden Ort verhältnißmäßig gewesen. Wo viel Schulgeld bezahlt wor den ist, da haben es die Verhältnisse des Ortes gerechtfertigt, und wo wenig, ist dasselbe der Fall gewesen. In dieser Ver- hältnißmäßigkeit liegt auch gewiffermaaßen die Gleichheit. Dann mache ich hauptsächlich wiederholt darauf aufmerksam, daß die Regierung factisch Dasselbe will, was ich mit meinem Anträge bezwecke; die Regierung will die Unterstützung in dem Maaße gewähren- wie ich es vorgeschlagen habe, und ich muß dabei stehen bleiben, baß es unter solchen Verhältnissen doch sehr zu rathen ist, dies sofort gesetzlich auszusprechen und festzustellen. Ob die Kammer nun noch meinen Antrag der Annahme werth hält oder nicht, das muß ich ihr gänzlich an heimstellen. Es hat der Abg. v. d. Beeck die Frage an mich gerichtet, ob ich nicht geneigt sei, meinen Antrag zurückzu nehmen- nachdem er seinen Antrag gestellt habe., Ich bin ganz mit dem Abg. v, d. Beeck einverstanden, daß für diese Finanz periode die Bestimmungen des Gesetzes nicht einzutreten brauchen, würde mithin für den ersten Eheil seines Antrags stimmen .können; ich kann aber nicht für den zweiten Theil seines Antrags sein, weil dieser Dasselbe bezweckt, was die Finanzdeputation durch alle ihre Mitglieder bisher ohne Er folg vertheidigt hat. Es soll dadurch wieder das hereinge bracht werden, was der Vorstand der Deputation und diese selbst vorschlagt; ich halte aber diesen Deputatiynsvorschlag für das Unrichtigste, was die Kammer beschließen könnte, und kann mich daher nicht für den zweiten Kheil des Beeck'schen Antrags erklären. Schließlich ersuche ich nun den Herrn Präsidenten, meine Anträge zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Haase: Ich darf wohl annehmen, daß der geehrte Abgeordnete bei seinem ersten Anträge mit der Deputation einverstanden ist, insofern derselbe in dem dritten Satz §. 1 statt 50 Kinder 60 gesetzt haben will? (Abg. Haberkorn bejaht es.) Es sind also zu dieser Paragraphe von dem Abgeord neten Haberkorn drei specielle Anträge gestellt worden. Zuerst soll der Satz unter 3., welcher so lautet: „Es haben darauf nur solche Lehrer Anspruch, welche die. vorgeschriebe- nen Prüfungen bestanden und das 25ste Lebensjahr zurück gelegt haben , deren Schule auch gewöhnlich bis 50 Kinder zählt," nach seinem Anträge folgendergestalt lauten: „Es haben darauf nur solche Lehrer Anspruch, welche die vorge schriebenen Prüfungen bestanden, das 25ste Jahr zurückgelegt haben, und, was die Lehrer auf dem Lande anlangt, deren Schule auch gewöhnlich 60 Kinder zählt." Wird dieser An trag unterstützt? — Ist nicht hinlänglich unterstützt. Präsident v. Haase: Der zweite'Antrag schließt sich an den vierten Satz an, wo es heißt: „die freie Wohnung ist in dieses Minimaleinkommen nicht einzurechnen." Da soll es nun heißen: „die freie Wohnung, wo solche mit der Stelle verbunden, ist in dieses u. s. w." Es sollen also nach den Worten „freie Wohnung" die Worte hineinkommen: „wo solche mit der Stelle verbunden ist." Wird dieses Amende mentunterstützt?—Ist ebenfalls nicht hinlänglich unterstützt. Präsident v. Haase: Inhalts des dritten Amende ments soll den Schlußworten des fünften Satzes der§. 1: i„von 40Lhaler Gehalt auszusetzcn", hinzugesetzt werden: !„die Höhe des Gehaltes der Hülfslehrer, welche die Gemeinde anstellt, bestimmt die Collatur." Wird dieser Antrag unter stützt? — Dieser Antrag ist hinreichend unterstützt. Präsident 0. Haase: Es hat nun der Abgeordnete Heyn das Wort. Abg. Hehn: Der Abg. Schäffer meinte, daß die Sätze der Minorität auf einer Willkür beruhen. Ich will ihm das gewiffermaaßen zugeben, er wird mir aber auch zugestehen müssen, daß die Vorschläge der Staatsregierung und der Majorität derDeputatkon ebenfalls nuraufWillkür beruhen. Der Grunds weshalb wir diese Sätze um 10 und 20 ZHaler
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