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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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werden sollen, ausgeschieden, dagegen die andern Para graphen, in welchen geschärftere Strafbestimmungen aus gesprochen sind, genehmigt wissen will. Ich will aber, daß erst die Schullehrer besser gestellt werden, ehe man die schärfern Disciplinarmaaßregeln gegen sie einführt, und wenn ich mich auch mit verschiedenen Punkten dieser Disciplinarmaaßregeln, welche in dem Gesetze enthalten sind, einverstanden erklären werde, so geschieht es blos darum, um dadurch vielleicht eher das Erste, die bessere Stellung der Schullehrer, mit zu er zielen; es kann das vielleicht wieder ein Gegenstand zum Han deln werden. Ich kann mir nicht helfen, ich muß das Wort immer wieder gebrauchen. Ich gestehe offen, ich bin kein guter Lateiner, sonst würde ich vielleicht ein lateinisches Wort hier anwenden, es könnte sein, es fände dann bei Ein zelnen in der Kammer mehr Anklang. Ich will das nur be merken, wenn etwa von unbefugter Seite her mir nieder eine unbefugte Zurechtweisung zugehen sollte, und erkläre noch mals , daß ich gegen den Antrag des Abg. v. Nostitz stimmen werde. Auch dem Anträge des Abg. v.d.Beeck stimme ich nicht bei, ich habe ihn zwar unterstützt, aber blos darum, damit darüber gesprochen werden könne. Mich zu dem Deputations gutachten hinwendend, so werde ich für den Antrag des Abg. Dehme stimmen oder vielmehr für den Antrag der Minorität, da sich beide mit einander vereinigt haben. Ich gestehe offen, ich würde mich sehr gern auch für den der Regierung ver wenden, allein man darf doch auch nicht außer Acht lassen, daß es doch viele Gemeinden geben wird, welche dadurch sehr hart würden mitgenommen werden. Denn erst dann, wenn alle Mittel erschöpft find, wenn Alles versucht ist, ob die Gemeinde im Stands sei , die Zulage selbst aufzubringen, erst dann gewährt die Staatscasse die Zulage, und so werden viele Gemeinden bedeutend schärfer drankommen, als sie bis fetzt drangekommen sind, und die ohnedies jetzt schon viel mehr leisten müssen, wie andere, und ich glaube, die Herren Schul lehrer werden sich wohl vor der Hand mit dem begnügen, was ihnen von der Minorität geboten wird. Mich nun zu einem Anträge wendend, den die Deputation auf Seite 52S gestellt hat, so kann ich mich mit demselben nicht ganz einverstanden erklären. Ich wäre mehr dafür, daß der Schlußsatz der §. 2, wie er in der Gesetzvorlage enthalten ist, beibehalten bliebe. Dieser Antrag lautet so: „Collatoren dürfen in Schulstellen von 180 bis 240Khaler Einkommen nur solche Lehrer be rufen, welche im Dienstalter von wenigstens fünf Jahren, in höher besoldete, welche im Dienstalter von wenigstens zehn Jahren stehen. Ausnahmen hiervon hängen von der Geneh migung des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unter richts ab." Dieser Schlußsatz geht mir zu weit, er giebt der Regierung immer wieder zu viel Spielraum in die Hände, Ausnahmen zu machen, welche wohl auch nicht ausbleiben würden; es würde dieses aber sehr von Nachtheil für einzelne Drte und für die Staatscasse sein. Es ist daher viel besser, wenn der Schlußsatz, wie er im Gesetzentwürfe steht, bei behalten wird, welcher so heißt: „Collatoren dürfen in höher besoldete Schulstellen nur solche Lehrer berufen, welche nach ihrem Dienstalter einen Anspruch auf den Gehalt haben, den die Stelle gewahrt." Es würde dann ebenfalls ein Auf rücken von einer Stelle zur andern stattsinden, wie nach dem Anträge der Deputation. Ich bin daher für den Schlußsatz der §. 2 und werde gegen dqs Deputationsgutachten stimmen. Wenn ich mich nun für die Scala, welche die Minorität auf gestellt hat, ausgesprochen habe, wonach der höchste Gehalt nach einer fünfzehnjährigen Dienstzeit nur 22O.THlr. beträgt, während derselbe nach der Regierungsvorlage 240Lhlr. be trägt, so kann übrigens auch eineBerücksichtigung stattsinden, wenn allemal bei Erledigung noch höher besoldeter Schul stellen auf die nächst höchst besoldeten Schullehrer, die schon 15 Jahre im Dienste gewesen sind, Rücksicht genommen würde. Es würden dadurch immer befähigte Männer in höher besoldete Stellen kommen. Es würde dies auch für einzelne Gemeinden sowie für die Staatscasse von Nutzen sein. Präsident 0. Haase: Es hat der Abg. Haberkorn das Wort. Ich ersuche denselben zugleich, nunmehr die Amende ments , — es waren deren, wenn ich nicht irre, drei — welche derselbe bei der §. 4 angekündigt hat, einzureichen, ehe ich den Schluß der Debatte über diese Paragraphe ausspreche. Abg. Haberkorn: Ich beabsichtige soeben, die ange kündigten Anträge nunmehr einzubringen. Es scheint, als ob die Antwort, welche ich von dem Herrn Regierungscom- missar erhalten habe, auf einem Mißverständnisse beruht. Ich beabsichtige eben, daß das Gesetz.und namentlich die §. 1 unzweifelhaft auf die Städte eben so gut, als auf das Land Anwendung finden soll; ich weiß aber aus praktischer Erfah rung, daß man, wenn es zur Anwendung solcher allgemeiner Gesetze kommt, sehr leicht in Zweifel über den eigentlichen Sinn einzelner Worte, und darüber, ob das Gesetz für das ganze Land oder nur für einzelne Lheile desselben gelten soll, gerathen kann. Ich habe auch schon nachgewiesen, daß die Fassung einzelner Stellen den Schein erweckt, als ob das Ge setz nur für das Land berechnet und anwendbar sein solle; das aber will ich vermieden wissen, und deshalb komme ich nunmehr auf meine Anträge zurück. Ich will nämlich, wenn es in Z. 1 heißt: „Es haben darauf nur solche Lehrer Anspruch, welche die vorgeschriebenen Prüfungen bestanden und das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben," daß bis hieher diese Bestimmungen für Stadt und Land gleich gelten sollen, der Zusatz aber: „deren Schule auch gewöhnlich bis 50 Kinder zählt", paßt nicht für die meisten der Städte, sondern in der Regel nur für das Land; dies soll durch den Zusatz ausge drückt werden: „und was die Lehrer auf dem Lande anlangt, deren Schule auch gewöhnlich bis 6Y Kinder zählt," dann wird aber auch das Wörtchen „und" vor „das 25. Lebens jahr" wegfallen müssen. Der ganze Satz würde also nun im Zusammenhänge so lauten: „Es haben darauf nur solche Lehrer Anspruch, welche die vorgeschricbencn Prüfungen be standen, das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, und, was die
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