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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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geregelt wissen will. Denn wenn dies gesetzlich festgestellt wird, bietet es mir mehr Garantie, als wenn es erst wieder von besonderer Gunst und Gnade abhängig gemacht werden soll, und darum wünsche ich, daß beide Paragraphen beibehal ten werden. Dem Abg, Rittner muß ich einhalten, daß ich keinen Handel mit den Schullehrern beabsichtige wegen ihrer Anstellung. Ich habe damit nur gemeint- dqß es ein Gegen stand zum-Handeln sein werde, um das Gesetz wegen der Besserstellung der Schullehrer eher durchzubringen, wenn man auch andere geschärfte Disciplinarmaaßregeln mit ange wendet wissen will. Abg. Sachße: Nur wenige Worte will ich mir erlau ben. Es ist der Finanzdeputation mehrmals der Vorwurf ge macht worden, als ob sie an ihren Vorschlägen festhalte, nur um sie durchzubringen. Ich bin Referent dieses Eheils des Budgets und habe schon in der gestrigen Sitzung mich dafür ausgesprochen, daß ich keineswegs daran festhalte, daß ich aber wohl die Deputation gegen den Vorwurf der Willkür habe rechtfertigen wollen. Wenn ich gleichwohl nicht für die Gesetzvorlage stimme, sondern mich für die Minderheit aus spreche, so geschieht es darum, weil ich es nicht für eine finale Bewilligung für die Schullehrer, nicht für ein „bis hierher und nicht weiter" halte. Wenn je eindringliche Fürsprachen kn der Kammer stattgefunden haben, so ist es für die Volks schullehrer geschehen. Sie gingen bis ins Uebertriebene. Ich spreche nicht stur vom Jahre 1848, wo es ein Frevel gewesen wäre, nur ein Wort gegen ihre Stellung und Anforderungen vorzubringen, schon im Jahre 1845 wurden Fürsprachen laut. So angemessen ich nun auch die Erhöhungen der Regierung finde, so halte ich es denn doch, und zwar nicht lediglich wegen unserer finanziellen Verhältnisse, sondern auch darum für gut, daß wir uns der Minderheit anschließen, weil voraüszusehen ist, daß in einiger Zeit neue Anträge auf weitere Erhöhungen kommen werden, und da für Gehaltserhöhungen sich immer Sachwalter in der Kammer finden und die Gehaltserhöhun gen, solange die Verfassungsurkunde besteht, bedeutend ge wesen sind, so läßtsich wohlvüraussehen, daß wirjetzt keines wegs für alle Zeiten mit den Schullehrern abschließen tverden. Präsident v. H a a s e : Wünscht noch Jemand das SVort? Es scheint nicht so. Abg. Unger hat das Wort. Abg. Ung er: Ich werde sehr kurz sein. Ich wollte mir nur eine Frage nn den Referenten oder die hohe Staatsregie rung erlauben- indem meine Abstimmung über diese beiden Paragraphen davon abhangen wird, ob, wenn diese beiden Paragraphen angenommen werden, dasjenige Contractsver- hälrniß, welches zwischen den Gemeinden und Lehrern festge stellt ist, künftighin fortbestehen könne, oder ob das Gesetz, wenn es von den Kammern angenommen wird und in Kraft tritt, diese contractlichen Feststellungen zwischen den Lehrern und Communen sofort aufhebt. Von der Erklärung von Sekten der hohen Staatsregierung oder des Herrn Referenten wird meine Abstimmung über beide Paragraphen abhangen. Regierungscommissarv. Hübel: Das Verhältniß der Lehrerzu den Gemeinden wird durch den vorliegenden Gesetz entwurf auf keine Weise alterirt. Es ist aber auch dieses Ver hältniß nicht eigentlich als einContractsverhältnißmitdenGe- meinden zu bezeichnen, weil die Lehrer vondenCollaturbehör- den berufen und angestellt werden. DieGemeinden haben ge setzlich festgestellte Verbindlichkeiten gegen die Lehrer, sowie die Verbindlichkeiten der Lehrer durch Gesetz feststehen. Präsident v. Haase: Es wird nun der Referent das Schlußwort nehmen und dann die Debatte geschloffen sein. Staatsministet v. B e u st : Herr Präsident, ich bitte ums Wort zu einer kurzen Bemerkung. Ich erlaube mir eine Ent gegnung auf Dasjenige, was der Abg. Rittner mit Bezug nahme auf meine,'gestrige Aeußerung gesagt hat. Er meinte, er könne sich nicht mit dem Princip einverstehen, daß Erspar nisse, welche in einem Departement gemacht würden, dazu be rechtigten, die ersparten Summen in einem andern Departe ment zu verwenden. Die Regierung ist weit entfernt, hier ein Princip aufstellen zu wollen, am wenigsten kann sie daran denken, daß sie ein Recht habe, Dasjenige, was in einemDepar- tement erspartAworden ist, bei einem andern auszugeben. Auch das erkennt sie vollständig an, daß bei jeder Position im Budget der Gegenstand und das Bedürfnis welches in Frage ist, in Betracht kommen muß. Was ich gestern bemerkte, war eine Entgegnung auf einen Einwurf. Der Einwurf be stand darin, daß im gegenwärtigen Augenblick nach mehreren Seiten hin ein Mehraufwand eingetreten sei, und ich glaube, ich war nicht unberechtigt, dagegen einzuhalten, daß, wenn in einem Departement bedeutende Reductkonen vorgenom men worden seien, eine Ausgabe bei einem andern Departe ment leichter gerechtfertigt werden könne. Ich habe auch nicht von einem Ansprüche geredet, so ndern nur von einem Wunsche, den ich insofern nicht für unberechtigt hielt, als ich aufdas thatsächliche Verhältniß Hinweisen konnte, daß ich als Vor stand des Ministeriums des Auswärtigen mehrere Ersparun gen eintreten lassen und dabei wesentlich auf den Umstand Rücksicht genommen habe, daß ich in der Lage sein werde, ber dem Budget des Cultusministeriums eine entsprechende Er höhung des Budgets den Kammern vorzuschlagen. Referent Abg. V. Kuntz sch: Meine Herren! Es kann mir nicht einfallen, durch eine weitläufige Rede noch von dem SchlußworteGebrauch zu machen, da der HerrRegierungscom- miffar schon vor einiger Zeit theils dieEinwürfe, welche gegen das Deputationsgutachten gemacht worden sind, theils die ge stellten Anträge widerlegt hat. Ich kann nur.noch der Kammer aus dem Innersten meines Herzens den Wunsch zu erkennen geben, daß sie das Deputationsgutachten, seien es nun die Vorschläge der Majorität oder die der Minorität, annehmen möge. Meine Herren! Die früheren Ständeversammlungen haben es wohl lgefühlt, daß die wiederholten Anträge und Petitionen der Schullehrer vollkommen gerechtfertigt sind. Wenn man nun auch denselben durch die Unterstützungen,
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