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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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wie sie bisher schon gewährt worden sind, und durch die An träge der Ständeversammlung 1846 nicht ganz Rechnung ge tragen hat, insofern die letzter» nur eine niedrige Erhöhung der Stellen und demnach nur eine geringe Verbesserung be zweckten, so können Sie doch nicht verkennen, wie auch der Bericht hierüber ganz deutlich sagt, daß die Staatsregierung dringend wünschen müsse, daß den weiteren Klagen der Schullehrer einmal Einhalt geschehe, mit einemWort, daß sie endlich einmal zur Ruhe kommen. Das ist auch der Wunsch, welchen die Majorität der Deputation hegt, und weshalb sie Ihnen ihr Gutachten zur Annahme empfiehlt,Z weil dasselbe mit jener Maaßregel jene Absichten besser zu erreichen geeignet ist, als der Minoritätsvorschlag. Allein selbst wenn das Gutachten der Minorität angenommen würde, so würde schon rin Erkleckliches geschehen, um diese Klage der Schullehrer zu Men. Ich will nur ganz kurz noch erwähnen, daß, falls die Kammerden ersten Theil des v. d. Beeck'schen Antrages an nehmen wollte, ich für meinen Theil nicht dagegen sein würde. Die Deputation hat auch nicht anders geglaubt, als daß das Gesetz erst mit der neuen Finanzperiode in Kraft treten könne und würde, da die anzustellenden Erörterungen doch einige Zeit in Anspruch nehmen müssen. Nicht einverstehen könnte ich mich aber mit dem zweiten Theile des v. d'. Beeck'schen Amendements. Wenn der Abg. Riedel noch bemerkte, daß er für den Schlußantrag der Deputation nicht stimmen könne, so muß ich ihm allerdings zu bedenken geben, daß die Regie rung selbst Dasjenige, was die Deputation gegen die Fassung -er §. 1 am Schlüsse erwähnte, anerkannt und ihre Ueberein- stimmung mit der neuen Fassung der Paragraphe erklärt hat. Die frühere Fassung war zu beengend und nahm namentlich aufdiestädtischen Verhältnisse gar keine Rücksicht, weil sie den sich auszeichnenden jungen Lehrern das Recht abschnitt, eher Berücksichtigung finden zu können, als bis sie ein gewisses Dienstalter erreicht hatten. Eine solche Möglichkeit wird aber denselben jetzt geboten. Ich ersuche Sie also nochmals, tre ten Sie dem Majoritäts- oder Minoritätsgutachten der De putation bei; Sie werden dadurch den vielfachen Klagen end lich einmal Abhülfe verschaffen und dadurch auch die An nahme des zweiten Lheiles vorberekten, gegen den ich, wie ich hier nochmals bestimmt erkläre, unbedingt stimmen werde, wenn der erste Theil abgeworfen werden sollte. Präsidentv.Haase: Meine Herren! Es sind mehrere Anträge und Amendements zu dieser Paragraphe eingegan gen; eins derselben ist als präjudicielles zu betrachten, näm lich das des Abg. v. Nostitz, indem derselbe darauf angetragen hat, die tztz. 1 und 2 aus dem Gesetze auszuscheiden. Es könnte demnach dasselbe vor allen anderen zur Abstimmung kommen. Indessen könnte auch zunächst über die besonderen Satze der beiden Paragraphen einzeln abgestimmt und der An trag des Abg. v. Nostitz zurückgestellt werden, da mit der Annahme oder Verwerfung der Paragraphe zugleich über das Amendement des Abg. v. Nostitz entschieden wird; denn werden älle Sätze der beiden Paragraphen abgeworfen, so wird die unausbleibliche Folge davon die Annahme seines Amendements sein. Würde dieser Gang der Fragen einge halten, so würde ihm die Aussicht auf den Erfolg seines An trags näher gerückt sein, indem dann Diejenigen, welch? einen oder den andern .der einzelnen Satze der Paragraphen nicht billigen, sich für seinen Antrag leicht erklären und die beiden Paragraphen ablehnen dürften. Denn genau genom men ist sein Antrag nichts weiter, als eine Verneinung der beiden Paragraphen. Abg. v. N o st i tz - Drz e w i e cki: Ich könnte mich meines Theils mit dieser Ansicht doch nicht einverstanden erklären, denn ich werde natürlicherweise für mein Amendement stim men. Wenn aber die Kammer beschlösse, die Paragraphen bekzubehalten, dann würde ich für die Majorität stimmen. Hier nun komme ich in einen gewaltigen Conflict, denn was soll ich thun ? Ich muß am Ende ohne Weiteres für die Para graphen stimmen und mich so einer Ansicht anschließen, die ich gar nicht vertreten wissen will. Präsident v. Haase: Ich werde demnach, dem Wunsche des Abg. v. Nostitz gemäß, seinen Antrag als präjudiciell vor anstellen. Das Amendement des Abg. v. d. Beeck fällt in seinem zweiten Lheile mit dem v. Nostitz'schen zusammen, denn beide wollen keine Normirung der Gehalte, sondern nur eine auf eine gewisse Summe gerichtete Geldverwilligung ausgesprochen haben, wodurch die Schullehrer nach dem Er messen der Staatsregierung unterstützt werden sollen- Der Abg. v. d. Beeck hat diese Summe in Zahlen ausgedrückt. Dahingegen scheint der erste Theil des v. d. Beeck'schen Amendements erst an ^den Schluß der ganzen Berathung zu gehören. Nach solchem soll nämlich die Kammer aussprechen, ob sie wolle, daß das Gesetz sofort, oder erst 1852 in Kraft trete. Es setzt dieses Amendement nämlich voraus, daß die Kammer die höheren Gehalte der Schullehrer, wie sie in der Gesetzvorlage vorgeschlagen, genehmige, und ich glaube die Meinung des Antragstellers zu treffen, wenn ich sein Amen dement bis zür Schlußabstimmung über den ganzen Gesetz entwurf zurücklege. Abg. v. d. B e e ck: Ich bin damit einverstanden, obschon es vielleicht auch bei Z. 1 oder 2 gepaßt hätte. Präsident v. Ha ase: Falls das Amendement des Abg. v. Nostitz keine Annahme fände, würde dann die specielle Ab stimmung über die einzelnen Bestimmungen der 1 und 2 mit Berücksichtigung der dabei von der Deputation und sonst beantragten Modifikationen erfolgen. Wir gehen nun in dieser von mir angegebenen Reihenfolge zur Abstimmung selbst über. Das präjudicielle Amendement des Abg. v. Nostitz lautet: „Die §§.1 und 2 auszu scheiden und eine auf eine bestimmte Summe gerichtete Geldbewilltt gung bei Position 66<l. auszu sprech en". Tritt die Kammer diesem Anträge bei?— Wird gegen 11 Stimmen abgelehnt.
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