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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Präsident V. Haase: Wir kommen nun zur Abstimmung über die sieben einzelnen Sätze der ß. 1. Der erste Satz lautet so: „Die §. 39 des gedachten G esetzes wirdaufge- hoben". Diese §. 39 lautet: „ Bei Landschulen darf das zu Geldwerth, jedoch ohne Anrechnung der freien Wohnung) angeschlagene Gesammteinkommen a. eines Schullehrers, der keinen Kirchendienst mit zu verwalten hat, nicht unter 120 Lhaler; ch. eines Schulmeisters, .der zugleich einen Kirchen- chienst,mit-verwaltet, unter Anrechnung der mit demselben verbundenen festen oder.zufällsgen Einkünfte, picht unter 200 Lhaler betragen; «. einem Hülfslchrer (Schulgehülfen) aber ist, außer freier Wohnung, Heizung und von dem Haupt lehrer zu gewährender Kost, oder einem diesfallsigen von der Behörde genehmigten Aequivalente, wenigstens ein baarer .Gehalt von 40 Lhalern auszusetzen. In Städten sind diese als das Geringste angenommenen Sätze nach den Localum- ständen angemessen zu bestimmen. Eine Verminderung deS mit einer Stelle verbundenen Einkommens darf nur nach vorgängigem Gehör desCollators und mit Genehmigung des Cultusministeriums vorgenommen werden". Ist die Kam mer mit diesem ersten Punkte der §. 1 einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Der zweite Satz der Paragraphe lautet: „Das,zu Geldwerth angeschlagene Ge sammteinkommen eines .ständigen Lehrers darf in derRegel nicht unter 150 Lhaler betragen". .Hier, hat sich in der Deputation eine Meinungsverschieden heit herausgestellt, indem ein Mitglied das mindeste Ge sammteinkommen auf 140 Lhaler statt 150 Lhaler reducirt wissen will. Da die Minorität hier, von dem Gesetzentwürfe abweicht, die Majorität aber mit demselben geht, so werde ich -nach der Vandtagsordnung das Gutachten der Minorität zu erst zur Abstimmung", bringen. Ich frage also die Kammer: ob sie den zweiten Satz in der Fassung der Minorität an nimmt, wonach er so heißen würde: „Das zu Geld,Werth an geschlagene Gesammteinkommen eines ständigen Lehrers darf in der Regel nicht unter 140,Lhaler betragen"? — Wird .gegen 22 Stimmen, angenommen. Präsident v. Haase: Es kommt nunmehr,-der dritte Satz der §. 1 in Frage, welcher im Gesetzentwürfe so lautet: ,)Es hüben darauf nur solche Lehrer Anspruch, w elche die vorgeschrieben e n Pr ü fun.g cnbe standen und das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, deren Schule auch gewöhnlich bis 50 Kinder zählt. Lehrer an kleinern Schulen, oder solche,-die diese Bedingungen noch nicht erfüllt haben, können, -auch wenn sie ständige Stellen verwalten, nur 120 Lhaler jährlichen Gehalt verlangen". Hier . hat nun die Deputation, übereinstimmend mit den Ansichten .des Herrn Regierungscommissars, statt der Zahl von >50 Kindern- die Zahl 60 substitujrt, ,und es würde also die-Frage sein, ob die Kammer hier derDeputation beitrete, so daß statt 1l. K. (4. Abonnement.) der Zahlvon 50Kindern hier in diesem Satze „60 Kinder" gesetzt werde. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: -Bei diesem Punkte ist weder eine weitere Verschiedenheit, noch ein unterstütztes Amendement vorliegend, und ich frage: ob die Kammer nun diesen Punkt 3inZ. 1 nntdergedachtcnModification,daßstatt „50Kinder" gesetzt werde: „60 Kinder", annehme? — EinstimmkgJa. Präsident v. Haase: Der vierte Satz, mir welchem die Deputation einverstanden ist, lautetso: „Die freie Woh nung istin d ieses Minimaleinkommen nicht ein zurechnen, das Einkommen von einem Kirchen dienstaber nur insoweit, als es dieSumme von 50 Lhalern übersteigt". Ist dieKammer mit diesem Satze einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Der fünfte Satz, den die.Depu- tation ebenfalls genehmigt hat, lautet so: „Ein em Hülfs- lehrer ist .außer freier Wohnung, Heizung und Kost, oder einem diesfallsigen von derBehörde genehmigten Aequivalente, wenigstens einbqa- rer Gehalt von 40 Lhalern auszusetzen". Ich werde zuvörderst.diesen Satz zur Abstimmung bringen. Ist die Kammer auch mit dieser Bestimmung einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Hieran schließt sich nun das von der Kammer unterstützte Amendement des Abg. Haberkyrn. Nach diesem soll nach dem Worte „auszusetzen" noch folgen der Zusatz hinzugefügt werden: „Die Höhe des,Gehal tes dcrHülfslehrer, welche dieGem einde anstellt, bestimmt die Collatur". Wird dieses Amendement an genommen? — Wird mit 38 Stimmen abgelehnt. Präsident v. Haase: Es folgen nun die beiden letzten Sätze: ,-Wer die Bezüge eines.Hülfslehrcrs zu gewähren.habe, ob der Hauptlehrer oder.die Schulgemeinde, .das.bestjmmt die Behörde mit Rücksicht auf die Gründe, welche dessen Umstel lung bedingen. Liegt der Grund in derPersön- lichkeit des Ha.uptlehrers, so kann dieser nachBe- fi »den angeh alten werden, den Aufwand für den Hülfslehrer.gapz zmübertragen. -EineVermin- derung des mit einer S.chllfstelle verbundenen Einkommens darf nur nach vorgängigem Gehör des Collators undwit Genehmigung des Cultus- m i n isteri u m s v.orgeno mm en werden", und ich frage: ist-die Kammer mit diesen, beiden Sätzen einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident O. H a-a se: Genehmigt nun die Kammer in dieser Maaße, wie sie beschlossen hat, und mit den angenom menen Modisicationen die §. 1? — Geschiehtgegenl Stimme. Präsident v. H aa se:-Wir kommen nun auf §. 2. Der Eingang derselben lautet im Gesetzentwürfe so: „ Das Ein- 45
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