Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bürden wollte, sich nach diesen verschiedenartigen Ansichten zu richten. Es sind dies doch nur immer einseitige Aeußerungen einzelner Mitglieder, keineswegs aber Beschlüsse der Kammer. Ich bitte daherdie Kammer, keinen dieser Anträge anzunehmen, sondern es pure bei dem Gesetz bewenden zu lassen, und Sie werden dadurch mehr nützen, als durch die Annahme von Anträgen, deren Tragweite Sie nicht sofort zu übersehen ver mögen, und welche schließlich zu gar keinem Resultate führen können. Warten Sie demnach das Erscheinen des Regula tivs ab und überlassen Sie das Weitere den nächsten Kammern. Diese sind von selbst verpflichtet, die einzelnen Bestimmun gen desselben Punkt für Punkt genau zu prüfen, und diese werden finden, was noch hie und da einer Abänderung bedarf. Darum überlassen Sie ihnen das Weitete und mischen Sie sich jetzt nicht in etwas, worin Sie cs doch nicht zu einem vollständig entsprechenden Resultate und Beschlüsse bringen können. (Vicepräsident v. Criegern übernimmt den Vorsitz.) Abg. Meisel: Ich muß zuvörderst bemerken, daß der Abg. Haberkorn durch Dasjenige, womit er meincn Antrag be kämpfen wollte, denselben eigentlich unterstützt hat. Es scheint mir, als sei er auf diese Weise heute aus seiner Rolle gefallen und sei in ein solches Dilemma gekommen. Er behauptete nämlich, ich hatte zu viel verlangt, und hatdieseBehauptung durch mehrere Einzelnheiten zu begründen versucht. Vor nehmlich hat er behauptet, daß den 36 Städten, oder wie viele sonst dabei betheiligtsein werden, unmöglich zugemuthet wer den könne, einen so großen Aufwand zu bestreiten, der na mentlich dadurch erwüchse, daß auch die kleineren Städte von weniger als 2000 Einwohnern einen Auditeur anstellen müß ten, welcher jedenfalls tüchtig zu bezahlen sei; denn er selbst meinte, daß er ohne eine bedeutende Remuneration eine solche Stelle nicht übernehmen möchte. Ich weiß nicht, ob die Stadt, welcher er angehört, nicht mehr als 2000 Einwohner haben sollte, und ob man dort vielleicht die Bewilligung einer größeren Forderung erlangen könne, glaube aber, daß andere Juristen nicht so hohe Forderungen stellen würden. Auch meine ich, daß die wenigsten Städte durch diese Einrichtung so hart betroffen werden würden, denn mir ist keine Stadt be kannt, die bei 2000 oder mehr Einwohnern nicht auch einen Juristen hätte. Dieser wird also sehr leicht diese Arbeit über nehmen können, sei es nun mit dem Prädicate eines Auditeur oder ohne dasselbe. Dann glaube ich auch, daß in einer Stadt von mehr als80,000Einwohner natürlich mehr zu entscheidende Falle Vorkommen werden, als in kleineren Orten, fürchte also jenen enormen Aufwaüd keineswegs. Es ist aber auch durch meinen Antrag nicht auf harte Bestrafungen vorzugsweise angetragen worden, wie der Herr Abgeordnete zu glauben schien, sondern ich habe nur gewünscht, esmöchtenverhältniß- mäßigere Strafbestimmungen eintreten, weil mir die jetzigen bei Weitem nicht ausreichend erschienen. Dann hat er hiervon abgehend behauptet, der Herr Referent habe durch seinen An trag die Staatsregierung ermächtigen wollen, Alles zu thun, was sie nur wolle. Wäre dies wirklich der Fall, so müßte er sich ja meinem Anträge weit eher anschließen, weil ich schon bestimmter bezeichnet habe, was ich von der Kammer befür wortet sehen möchte, nämlich verhältnißmäßigere Strafbe stimmungen und andereModalitäten bei dem Erkenntniß und der Ausführung. Eben darum möchte ich auch wünschen, daß man doch ja genau erwägen möchte, ob die beiden von dem Herrn Referenten und dem Herrn Präsidenten gestellten An träge nicht gar zu allgemein sind. Denn wenn wir sagen: wir wollen der Staatsregierung anheimgeben oder sie ermächti gen, bei Revision des Disciplinarregulativs auf diese Ver hältnisse und Wünsche Rücksicht zu nehmen, so würden wir sehr leicht in den Fall kommen, welchen der Herr Abg. Haber korn befürchtet: die Regierung könnte entweder zu viel oder zu wenig thun. Ich fürchte das Letztere, weil sie bisher alle aufVerschärfung bezüglichen Wünscheodcr Anträge bekämpft hat, und ich also unmöglich glauben kann, daß sie sich durch diese bestimmen lassen werde, ein anderes Verfahren hinsicht lich derAusführung cintreten zu lassen. Wenn aber hier von einem solchen Verfahren gar nicht die Rede ist, so könnte leicht derFall eintreten, daß dieRegierung sagte: nun gut, wir wol len die Strafbestimmungen verschärfen,und es wäre dann der Wille der Kammer geschehen. Es würde also der Regierung nicht auch zugleich — so zu sagen — ans Herz gelegt, dasjenige Verfahren zu beseitigen, welches die bisherigen Jncongruitä» ten hervorgebracht hat. In dieserBeziehung wünschte ich eben, daß die geehrten Herren, welche nach mir Anträge gestellt haben, das von mir hervorgehobene Ausführungsverfahren mit erwähnen möchten, damit es nicht übersehen werde; denn sonst würde man wohl die Strafen verschärft haben, sie wür den aber, wie schon von derRegiemng gesagt worden ist, nicht gehandhabt werden. Gerade in der Handhabung derselben finde ich die Garantie dafür, daß die Communalgarde auf den richtigen Standpunkt geführt werde. Hat man gesagt, man könne hinsichtlich der Strafen die Communalgarde unmöglich auf gleiche Linie mit dem Militar'r stellen, denn es würde auf die bürgerlichen Verhältnisse doch immerRücksicht genommen werden müssen, so bin ich zum Theil schon damit einverstan den; allein ich habe ja auch nicht darauf angetragcn, daß man bei jener die Todes- oder eine andere harte militairische Strafe einführen sollte, sondern ich ging von dem Grundsätze aus, daß angemessene Strafen angewendet werden müssen, wenn die Communalgarde ihre Schuldigkeit nicht thut. Ich spreche hier immer im Hinblick auf ernste Dinge. Erfüllt hier die Communalgarde ihren Zweck, dann müssen auch die Folgen ganz andere sein. Bedenken Sie, was es heißt, wenn die bür gerlichen Verhältnisse unter allen Umständen berücksichtigt werden sollten. Sie werden dann nie das schaffen können, wodurch die Communalgarde das leisten wird, was ihre Auf gabe ist. Ich gebe recht gern zu, daß die Strafen milder sein können; allein wollen Sie, wenn Sie Strafen dictiren, immer blos die bürgerlichen Verhältnisse berücksichtigen, dann bitte
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder