Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
auf 156,935 Thlr., mithin auf 9010 Thlr. hoher, und ist in folgende Unterpositionen vertheilt. Pös.ZS.I. Die Heil- und Verpflegungsanstalt zu Son nenstein. Das Erforderniß ist dem frühern mit 15,791 Thlr. 23 Ngr. 4 Pf. etatmäßig und 15« Thlr. 6 Ngr. 6 Pf. transitorisch, zusammen 15,950 Thlr. gleich und zur Bewilligung zu empfehlen. Präsident v. Schönsels: Ich" habe zu erwarten, ob über Position 281. Jemand das Wort begehrt. Es ist nicht der Fall. Ich gehe zur Fragstellung über. EssindfürdieHeil- und Verpflegungsanstalt zu Sonnenstein gefor dert 15,791 Thlr. 23 Ngr. 4Pf. etatmäßig und 158 Thlr. 6Ngr. 6Pf. transitorisch. DieDeputationrathet an,dieses Postulat zu bewillig en,undichfrage: ob die Kammer in dies er Hinsicht mit derDeputation sich einverstehen will? — Einstimmig Ja. Referent v. Römer: Pos. 28. II. Die Landesverforgungsanstalt zu Colditz. An dem Verpflegungszuschuß des Staates ist zwar ge gen früher 4^ Thlr. für den Kopf zu ersparen, der Etat der Anstalt aber von 450 auf 520 Köpfe zu erhöhen, und dem nach das Postulat auf 35,859 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. etatmäßig und 40 Thlr. 21 Ngr. 7 Pf. transitorisch, zusammen auf 35,900 Thlr. zu stellen gewesen, wofür die Zustimmung der geehrten Kam-i mer zu erbitten ist. Präsident v. S ch ö n fe l s: ÄZenn Niemand über Pdsition 28I1.zu sprechen gedenkt, so frage ich: ob Sie nachAn-! rkathenZhrer Deputationhinsichtlich dieserPosi-' tion, die Landesversorgungsanstalt zu Colditz betreffend, 35,859 Thlr. 8 Ngr. 3Pf. etatmäßig «nd40 Thlr.21 Ngr. 7Pf. transitorisch zu bewil ligen gemeint sind? — Einstimmig Ja. i Referent v. Röm er: ! Pos.28.IH. Die königliche Blindenanstalt.zu Dresden. ! Der Vermehrung der Stellen von 75 auf80 und einiger Verbesserungen im Unterricht ohnerachtet hat das früheres Postulat von 7014 Thlr. 3 Ngr. 6 Pf. etatmäßig und 30 Thlr. 26 Ngr. 4Pf. transitorisch, zusammen 7045 Thlr./ beibehalten werden können, dessen Genehmigung angeratheni wird. v. Welck: Ich muß mir bei dieser Position eine An-! frage erlauben, nämlich ob es der höhestStaatsregierung nicht! MMcht schon gelungen ist, daß mach und stach brr der Blin ¬ denanstalt ein Fonds gebildet werde, aus dem auch solchen Blinden, die aus der Anstalt entlassen werden, ein gewisses Etablirungsquantum noch mitgegeben werde? DieseUnglück- lichen erlernen nämlich in der Anstalt mancherlei Fertigkeiten, und die Mühe und Sorgfalt, die in dieser Beziehung auf sie verwendet wird, verdient gewiß die größte und dankbarste An erkennung; sie sind aber freilich nicht in dem Falle, diese er langten Fertigkeiten, mögen sie nun in einem Handwerke oder in sonstigen Verrichtungen bestehen, späterhin auszuüben, wenn sie ohne Mittel aus der Anstalt entlassen werden. Es wird in den meisten Fällen ein kleines Quantum hinreichen, um sich die nöthigen Arbeitsinstrumente anschaffen und die erlangten Fertigkeiten ausüben zu können. Soviel ich weiß, ist von Bildung eines solchen Fonds die Rede gewesen, und ich erlaube mir daher die Anfrage: ob eine solche Unterstützung den aus der Anstalt entlassenen Blinden gewährt werden kann? Staatsminister v. Friesen: Ich freue mich, darauf er widern zu können, daß schon seit einigen Jahren ein solcher Fonds für die Entlassenen aus dem Blindeninstitute besteht. Die Zuflüsse zu diesem Fonds waren Anfangs allerdings ziemlich gering, sind aber in neuerer Zeit gewachsen, insbe sondere auch durch die Gaben einiger Privatwohlthäter, die diese Anstalt bedacht haben. Neuerdings hat das Ministe rium auch genehmigt, daß der Arbeitsverdienst der Blinden in der Anstalt diesem Fonds zugewiesen werde. Die Regie rung hat auch in einzelnen Fällen, wo der Blindenanstalt ohne nähere Bezeichnung des Zweckes Vermächtnisse zuge- gangen sind, Verordnung dahin getroffen, daß ein Theil dieser Vermächtnisse der Anstalt selbst, ein anderer Theil aber dem Fonds für Entlassene zugerechnet worden ist. Das Ministe rium hat sich dazu für berechtigt gehalten, weil es den Zweck derTestirerdadurchin noch höherem Grade zu erreichen glaubt, daß es einen Theil solcher Vermächtnisse zu diesem ganz be sonders wohlthärigen Zwecke verwendet. Es ist zu wünschen, daß dieses Institut immer mehr und mehr bekannt weide, und daß recht viele wohlthätige Privatpersonen veranlaßt werden, dasselbe zu bedenken; denn was aus den Einkünften des Blindeninstituts selbst zu diesem Zwecke verwendet wer den kann, ist Und kann nur eine sehr geringe Summe sein. Jedenfalls wird aber mit diesem Fonds ein sehr wohlthätiger Zweck erreicht und mit der Zeit sehr viel Gutes gestiftet werden. Prinz Iohann: Ich erlaube mir zu diesem Gegenstände noch zu bemerken, daß der Verein, den ich bereits vorhin er wähnte,vermügeseinetStatuten in einzelnen Fällen und unter gewissen Bedingungen auch fürentlaffeneBlindesorgt/undin diestmBezug sind einigeFalle vorgekommen, wo ich glaube, daß derVerein nützlich gewirkt hat. Esistauch nicht gegründet, daß die Blinden niemals ihr Fortkommen fände;,; ich weiß, daß Beispiele vorgekommen sind, wo die Blinden vollkommen gut ihren Unterhalt durch Gtrohflechten erworben haben.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder