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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Daß spater, wenn sie aus der Anstalt abgehen, nicht immer der beabsichtigte Zweck erreicht wird, sie dem Landbau zuzu führen, ist leider zu wahr, es liegt dies aber an einem ganz andern Grunde, nämlich in dem Umstande, daß die jungen Leute selbst aus dem Gewcrbstande meistens hervorgegangen find und eine gewisse Vorliebe für denselben in die Anstalt mitbringen, die auszurotten an sich sehr schwer ist, und viel leicht auch in dem Umstande, daß die jungen Männer die allerdings größere und beschwerlichere Arbeit des Landbaues scheuen und lieber zu der Arbeit eines Gewerbes übergehen, bei dem sie theils einen größeren Verdienst für die Zukunft voraussetzen, theils überhaupt mehr Bequemlichkeiten er warten. v. Nostitz und Jänckendorf: Auch mir sind einige günstige Erfolge der Ausbildung in dieser Anstalt bekannt geworden. Inwiefern dieselbe aber im Allgemeinen vollstän dig ihrem Zwecke entspricht, das vermag ich, wenigstens nach eigner Anschauung, nicht zu beurtheilen. Staatsminister v. Friesen: Ich glaube hier bemerken zu müssen, daß die nicht ganz günstigen Urtheile beider Depu tationen über diese Anstalt nach der Auffassung der Regierung nicht einen Vorwurf gegen die Verwaltung der Anstalt und gegen die Art und Weise, wie sie ihre Aufgabe zu lösen ver sucht hat, enthalten. Auch das Ministerium erkennt sehr gern an, daß die Aufgabe der Anstalt, soweit sie unter den obwaltenden Umständen dort gelöst werden konnte, auf eine befriedigende Weise gelöst worden ist. Eine ganz andere Frage ist die, ob der Zweck, den die Anstalt von Anfang an verfolgen sollte, wirklich ein ganz richtig und klar gedachter, und ob er ein solcher war, daß eine Verpflichtung für den Staat anzuerkennen ist, neben seinen vielen andern Ausga ben für verwandteZwecke auch hierfür noch eine neue, beträcht liche Ausgabe zu machen, und ob man nicht vielmehr mit der selben Summe andere Zwecke erreichen kann, deren Verfol gung dem Staate näher liegt, und die er nicht so gut, wie die Waisenversorgung, den Gemeinden überlassen kann. Von diesem Gesichtspunkte aus hat die Regierung die Frage in Erwägung gezogen, ob sich nicht eine veränderte Einrichtung der Anstalt und insbesondere eine Veränderung des Zweckes derselben ausführen ließe. In neuerer Zeit hat es sich insbe sondere wünschenswerth gemacht, eine Vergrößerung derAn« stakt zu Bräunsdorf zu bewirken, die aber nicht ausgeführt werden kann, so lange man nur auf eine einzige Anstalt be schränkt ist, weil der Zweck der sittlichen Besserung um so schwerer zu erreichen ist, je größer die Zahl der zu Bessernden in derselben Anstalt ist. Es wird also noch einer specielleren Erwägung bedürfen, ob man nicht mit den für Großhenners dorf bewilligten Summen künftig eine solche veränderte Ein richtung treffen kann, daß das dortige Institut als ein Filial institut für Braunsdorf betrachtet und behandelt werden kann. Von diesem Standpunkte aus hat sich die Regierung micht veranlaßt finden können, die Anstalt gegen die gemach ten Einwendungen in Schutz zu nehmen, gegen die Verwal tung hat aber die Regierung keinen Vorwurf von irgend einer Seite gehört, sie hat also auch keinen Grund gehabt, dieselbe dagegen zu vertheidigen, was sie außerdem aus voller Ueberzeugung gethan haben würde. Secretair v. Polenz: Es sei mir vergönnt, nur noch wenige Worte zu dem, was Herr Staatsminister v. Friesen geäußert hat, hinzuzufügen. Soviel mir bekannt, hat aller dings das Großhennersdorfer Waisenhaus doch einen ver schiedenartigen Zweck von dem zu Bräunsdorf. Wahrend dieses letztere zunächst für verwahrloste Knaben bestimmt ist, ist das Großhennersdorfer Waisenhaus für verwaiste Knaben bestimmt. Ob es rathsam sei, mit Verwahrlosten blos Ver waiste zusammenzubringen, ist allerdings noch eine andere Frage, die ich fast verneinen möchte. Es läßt sich nicht den ken , daß eine Trennung in, solcher Weise bei den Kindern und unter allen Verhältnissen stattsinden könnte, um nicht trotz aller Aufsicht die Verwaisten die üblen Angewohnheiten sich angewöhnen zu sehen, welche jene in die Anstalt mitbrkn- gen und deren Ablegung, wenigstens in der ersten Zeit, nicht so rasch denkbar ist, als man bei bloßen Waisenkindern vor aussetzen muß und kann. Staatsminister v. Friesen: Ich scheine mich nicht ganz deutlich ausgedrückt zu haben, da ich so mißverstanden worden bin. Ich weiß recht gut, daß das Großhennersdorfer In stitut einen ganz verschiedenen Zweck von dem zu Braunsdorf verfolgt, und habe nur gesagt, daß es dem Ministerium zwei felhaft geworden, ob der Zweck, welchen das Institut zu Großhennersdorf verfolgt, ein solcher sei, den der Staat überhaupt zu verfolgen habe, oder ob man ihn nicht besser den Gemeinden überlassen könne. Ich habe auch keineswegs von einer Vermischung beider Anstalten gesprochen, sondern von einer Hinüberführung des Zweckes der einen Anstalt zu dem Zwecke der andern. Graf Hohenthal-Königsbrück: Ich hatte mich allerdings ganz in demselben Sinne, wie Herr v. Polenz, zuerst äußern wollen. . Ich möchte aber nach dem, was der Herr Staatsminister jetzt zu vernehmen gegeben hat, doch auf den so sehr wohlthätigen Zweck der Anstalt zu Großhenners dorf, die Erziehung von Waisenkindern, um dieselben vor Ver wahrlosung zu schützen, ganz besonders Hinweisen, und ich glaube, ich darf mich nur auf die sämmtlichen Grundbesitzer in Sachsen berufen, daß es ebenfalls ein sehr wichtiger Zweck ist, bessere Dienstboten zu bilden und überhaupt die jungen Leute mehr dem Dienstbotenstande wieder zuzuführen; denn es ist ein sehr großes Bedürfniß und ein wahrer Mangel, der, wie ich glaube, allgemein im ganzen Lande fühlbar ist. Ich habe zu dem, was zuerst Herr v. Polenz in seiner Rede erwähnte, nur noch Eins hinzuzufügen; nämlich es wird ein wesentlicher Vorwurf der Anstalt zu Großhennersdorf damit gemacht, daß sie die jungen Leute nicht genug mit Spatencul- tur beschäftige. Der Grund davon ist sehr richtig angegeben
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