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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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mehr 680, sondern nur 660 im jährlichen Durchschnitt zu rechnen sind. Prinz Johann: Es dürste diese Erscheinung nicht ein zu günstiges Licht auf die Population werfen, wie man wohl wünschen möchte. Es kommt nämlich davon her, baß durch die neuere Gesetzgebung seit 10 Jahren mehr Personen in das Arbeitshaus, als in das Zuchthaus kommen; für dieses werden nur die gröbern Verbrecher, die immer weniger zahlreich sind, Vorbehalten. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter zu sprechen wünscht, so frage ich: ob die Kammer nach An rath en der Deputation für das Zucht-und Correc- tionshaus zu Waldheim 21,349 Thlr. 27 Ngr. etat mäßig und 150 Thlr. 3 Ngr. transitorisch zu ver- willigen gemeint ist? - - Einstimmig Ja. Referent v. Nömer: Pos. 29. Beitrag für statistische Zwecke. Dieser Beitrag erschien sonst bei Position 25 Nr. 1, und zwar mit 2600 Lhlr., wahrend der früher hier aufgeführte Ansatz für den Verein zur Versorgung entlassener Sträflinge jetzt auf jene Position übertragen worden ist. Der im Jahre 1830 gegründete „statistische Verein für das Königreich Sachsen" bahnte zuerst die Sammlung und Zusammenstellung statistischer Notizen im Vaterlande an. Es machte sich aber bald die Ueberzeugung geltend, daß die, insoweit überhaupt mögliche, Präcision und Vollständigkeit der erforderlichen Angaben nur durch eine eigentliche Behörde erlangt werden könne. Die Staatsregierung beabsichtigt daher die Begründung eines statistischen Bureaus als Attri but des Ministeriums des Innern. Ist es anzuerkennen, daß die wichtigsten Berwaltungsmaaßregeln aller Art nur auf genaue statistische Erörterungen sachgemäß begründet werden rönnen, und haben dieKammern in dieser Urberzeugung schon auf dem Landtage 18EZ- den Antrag gestellt: Es möge die hohe Staatsregierung auf Förderung und Vervollkommnung der Gewerbstatistik in Sach sen ihr besonderes Augenmerk richten und die zu Erreichung dieses Zweckes dienenden Mittel erwä gen und verwenden, so wird um so weniger dem jetzigen Postulats von 3000 Thlr. etatmäßig die von der Deputation hiermit zu befürwortende Genehmi gung zu versagen sein. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob bezüglich Position 29 Jemand das.Wort verlangt. Es scheint das nicht der Fall zu sein, und ich frage daher: ob Sie hinsichtlich dieser Position nach dem Antrags der Deputation 3000 Thaler zu bewilligen gemeint sind? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es ist somit dieBerathung des Berichtes über das Budget des Ministeriums des Innern erschöpft.*) Es steht zwar aufder heutigen Tagesordnung ein *) Siehe hierzu die am Schlüsse dieser Nummer befindliche Ueberficht. D.Red. !. Ä. weiterer Gegenstand nicht, indessen wäre doch die vierteDepu- tation durch ihren Referenten Bürgermeister Müller bereit, einen kurzen Vortrag abzuhalten über eine Beschwerde der hiesigen Societätsbrauerei, und ich würde, wenn die Kammer dem nicht entgegentritt, Herrn Bürgermeister Müller auffor dern , diesen mündlichen Bericht zu erthcilen. Referent Bürgermeister Müller: Das Direktorium der Societätsbrauerei in Dresden hat eine an die Standever- sammlung gerichtete Beschwerde zunächst bei der zweiten Kammer eingereicht, in welcher darüber Beschwerde geführt wird, daß von dem eben berührten Etablissement eine drei fache Steuer bezahlt werden soll. Einmal nämlich werde die sogenannte Malz- oder Biersteuer gefordert, dann zweitens werde noch überdem Gewerbsteuer, und endlich drittens auch noch dazu eine Rentensteuer verlangt, eine Renten- oder Ein kommensteuer um deswillen, weil von den Nutzungsbetragen, die ausfallen, nach dem betreffenden Gesetze ebenfalls eine Steuer zu bezahlen sei. Das Direktorium dieser Societäts brauerei findet die Gesellschaft namentlich um deswillen hier durch verletzt, weil eine dreifache Steuer bei anderen derarti gen Etablissements nicht vorkomme; denn die Brauereien in Sachsen hätten blos die Gewerbsteuer und die Malzsteuer zu bezahlen, und es sei dies keine vollständige Gleichheit vor dem Gesetze, weil bei der Societätsbrauerei im Vergleich zu anderen Brauereien weiter nichts hinzukomme, als der Um stand, daß dieses Etablissement auf Aktien gegründet sei. In der zweiten Kammer ist bereits darüber Beschluß gefaßt wor den, und die Deputation der, ersten Kammer erlaubt sich den Bericht, der in der zweiten Kammer erstattet worden ist, zu dem ihrigen zu machen und die Hauptstelle daraus vorzulesen. Es heißt in jenem Berichte: „Es beruht in Richtigkeit, daß die Bierbrauerei zum Waldschlößchen nach den oben sub s. und b. aufgeführten Mo den besteuert wird. — (Nämlich s. die Malzsteuer und b. die,Gewerbesteuer.) — Dieselbe zahlt, als solche, die Malz steuer und den 60. Thcil derselben als Personalsteuer. Hierdurch kann sich aber das Direktorium nicht beschwert fühlen, denn es beruhtdieseSteuer auf gesetzlichen, alleBrau- berechtigten gleichmäßig treffenden Bestimmungen. Die Beschwerdeführer scheinen auch weniger durch diese beiden Steuern sich bedrückt zu fühlen, als vielmehr durch die Bestimmung in Z. 20 des Ergänzungsgesetzes von diesem Jahre, nach welcher auch eine Steuer insbesondere von den Zinsen und Dividenden der Inhaber von Aktien erhoben wer den soll. Durch diese Bestimmung findet sich das Direktorium hauptsächlich deshalb beschwert, weil die Brauerei als Ge werbe schon besteuert werde und nach der oben angezogenen §. 21 die Zinsen, welche im besteuerten Ertrage eines gewerb lichen Unternehmens mit inbegriffen seien, nicht anderweit zur Besteuerung gezogen werden könnten, auch andere Brauereien diese Steuer nicht entrichteten. Anlangend die Legitimation zur Sache, so kann das Di rektorium, als solches, die angeblich bedrückten Aktieninhaber nicht vertreten, denn es ist nicht von dem Direktorium der 10*
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