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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Sache auf mich gemacht hat, eia widerwärtiger ist. Eine Drau setzt seit sieben Jahren ab und zu in Bewegung die Federn der Bezirksärzte, von drei oder vier Gerichtsstellen, der Kreisdirection, ,des Ministerium des Innern, ständischer Deputationen, ja sogar der Commission zu Entscheidung von CoMpetenzconflicten, heute noch des geehrten Herrn Secretair Md demnächst vermuthlich auch derjenigen Mitglieder der .zweiten Kammer, welche berufen sein werden, diese leidige Sache in die Hand zu nehmen. Eine solche bis in die äußer- sten Spitzen des Jnstanzenzuges bewährte Ausdauer ist etwas Ungewöhnliches, ein Prachtexemplar von Renitenz, würdig einer ,bessern Sache! Ich bin der geehrten Deputation dank bar dafür,.daß sie das Ihre dazu beigetragen hat, diesem Trei- hen ein Ende zu machen. . Secretairv. Polen z: Ich bin ganz damit einverstanden, daß sowohl die Renitenz derBöhme, als auch die verschiedent- A chen Einwirkungen des Beamten unddesAdvocaten Fritzsche, des Sachverwalters der Böhme, eine ernste Rüge verdienen; doch habe ich zur Steuer der Wahrheit zu bemerken, daß mix der betreffende Justizbeamte als einer der edelsten und tüchtig sten Menschen bekannt ist, der gewiß sich nur durch den Augenblick hat hinreißen lassen, eine solche Bemerkung von sich zu geben. Er ist in jeder Hinsicht ein gemeinnütziger, thätiger und würdiger Mann und genießt das Vertrauen seiner Vorgesetzten in so hohem Grade, daß es hart zu sein schiene, wenn man ihn wegen eines vereinzelt dastehenden Fehlers, den er in einer gewissen Uebereilung begangen haben kann, so übel beurtheilen wollte. Was den Advocaten Fritzsche anlangt, so ist er seit längerer Zeit Staatsdiener und keines wegs erst vor Kurzem angestellt worden. v. Welck: Zur Widerlegung!. Denn der betreffende Justizamtmann in anderer Beziehung seine Pflicht, noch so sehr erfüllt, so hat er doch in der hier fraglichen Angelegenheit seinen Staatsdienereid verletzt- dabei muß ich stehen bleiben. Es kann hierbei von andern Verdiensten dieses Beamten, die ich ihm um so weniger streitig machen will- da ich ihn gar nicht kenne, nicht die Rede sein, wir haben es hier blos mit dem vorliegenden Punkte zu thun. ' - v. P o s er n ? Meine zweite Frage hat sich bereits erledigt durch das, was Herr v. Polenz uns gesagt hat, ich wollte näm lich fragen, ob dieser Advocat Fritzsche derselbe wäre, den das Ministerium aufs Neue anHestellt haben soll. Die Ant wort habe ich nun leider'schon gehört. Ich schließe mich daher den geehrten Vorrednern in dieser Angelegenheit an und will keinWort weiter darüber sagen. Ich spreche aber noch meiner seits meine volle Anerkennung für den betreffenden Bezirks arzt aus, der in einer Lage und Zeit, wo ihm das Leben und Wirken von sehr vielen Seiten her recht schwer gemacht wor den ist, seine Pflicht treu erfüllt hat und mit Energie ver fahren ist. Regierungscommissar Kohlschütter: Der vorliegende Bericht ist so vollständig und erschöpfend, daß das Ministe rium weder etwas dagegen einzuwenden, noch demselben etwas Wesentliches hinzuzufügen hat. Wenn er noch einer kleinen Ergänzung bedarf, so könnte es nur bezüglich des Punktes sein, welchen schon einige geehrte Vorredner hervor gehobenhaben, nämlich inBezug auf dieAeußerungen, welche einem bei der Sache betheiligt gewesenen Justizbeamten zu geschrieben werden. Ich bin im Augenblicke nicht im Stande, zu verisiciren, ob derselbe -sich wörtlich in der Weise, wie im Berichte dargestcllt ist, ausgelassen hat. Es scheint diese Stelle aus einer der Fritzsche'schen Beschwerdeschristen ausge- gehoben zu sein: Es ist mir aber wohl erinnerlich, daß der betreffende Justizbeamte in dieser Sache allerdings eine Zeit lang eine irrige Meinung befolgt hat, in der er mehr oder weniger verfangen zu sein schien, so daß ihm die richtige Be- urtheilung der Verhältnisse verloren ging. Es versteht sich auch von selbst, baß ihm von seiner vorgesetzten Behörde des halb die geeignete Verständigung und Zurechtweisung zu Theil geworden ist. Uebrigens hat aber der geehrte Herr Secretair v. Polenz bereits bemerkt, daß, wenn dieser Beamte auch hier seine Stellung allerdings einmal verkannt hat, ihm deshalb nicht im Allgemeinen der Vorwurf eines pflichtvergessenen Verhaltens zu machen ist, daß er vielmehr zu den durch Pflicht treue und Loyalität ausgezeichneten Beamten gehört, der eben deshalb wegen eines einmaligen Fehlgriffs nicht zu hart be- urtheilt zu werden verdient. Zur Sache selbst kann sich das Ministerium nur dem Danke anschließen, der der Deputation für ihre eingehende und gründliche Prüfung dieses Gegenstan des bereits ausgesprochen worden ist. Es steht wohl zu hoffen, daß diese Behandlung der Sache dazu beitragen werde, diese leidige Angelegenheit, die das Ministerium und die Kammer selbeinigen Jahren wiederholt beschäftigt hat, endlich zur Er ledigung zu bringen. ' Bürgermeister Pfo te n h a uer: Zn Betreff der Mißbil ligung, die der geehrte Freiherr v, Welck vorhin über den,er folgten Erlaß der in dieser Sache erwachsenen Kosten aus sprach, habe ich zur Rechtfertigung der betreffenden Behörde zu bemerken, das sie keineswegs erlassen worden sind. Sie sind abgeschrieben worden, weil sie inexigibel waren und selbst durch Exemtion von der Böhme nicht zu erlangen gewesen wären. Präsident v. Schünfelsr Wenn Niemand weiter das Wort wünscht, so schließe ich die Debatte uud ertheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Bürgermeister Müller: Der Deputationsbe richt selbst hat eigentlich einen Angriff nicht erlitten, und ich habe daher auch keine Veranlassung, zurVertheidigung dessel ben näher mich auszusprechen. Nur in Rücksicht auf den Umstand, daß gegen den betreffenden Justizbeamtey etwas scharfe Urthefle gefallen find, erlaube ich mir Folgendes auf Grund der Acten mitzutheilen. Die Worte, die im Berichte
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