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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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zurathen, dann besteht, daß die Berathung über den bezüg lichen Lheil des Budgets schon vollendet ist und daher eine Abgabe der Sache an die zweite Deputation zur Erwägung bei dem Budget nicht mehr in Frage kommen kann. Aehnliche Vorgänge haben auch schon bei früheren Landtagen statt gefunden. Was die Petition selbst anlangt, so betrifft sie einen Lheil einer Straße, die nach Böhmen führt, deren Bau aber nach den Auslassungen in der jenseitigen Kammer für unabweisbar erachtet worden, so daß es ganz unbedenklich erscheint, die Eingabe einer Berücksichtigung würdig zu achten. Hat die zweite Kammer übrigens beschlossen, die Eingabe sofort zur Berücksichtigung an die hohe Staats regierung abgeben zu lassen, so schließt dies ein besonderes Erwägen und Ermessen der Staatsregierung, dem auf keine Weise vorgegriffen werden wolle, durchaus nicht aus. v. WekckrJch habe nicht ganz genau verstanden, ob der Vorschlag des hohen Präsidiums dahin ging, daß die Petition zur Erwägung, oder ob sie zur Berücksichtigung an die hohe Staatsregierung abgegeben werden solle. Sollte sie blos zur Erwägung an die Staatsregierung abgegeben wer den, so habe ich allerdings zu bemerken, daß dies dem Prin cipe entsprechen würde, welches wir von jeher bei Straßen baupetitkonen befolgt haben. Nämlich die Kammer hat sich immer gesagt, daß sie nicht im Stande wäre, die Petitionen um den Bau besonderer einzelner Straßen zu befürworten, sondern daß diese vielmehr an die Staatsregierung zur Er wägung abzugeben seien. So ist es, wenn ich nicht sehr irre, allemal gehalten worden. Präsident v. Schön fels: Ich bin ganz derselben Mei nung gewesen und bin daher nicht der Ansicht des Abg. v. Heynitz, daß es ein ausnahmsweise gemachter Vorschlag sei. Aehnliche Vorschläge beidergleichen Eingaben sind häufig , geschehen und von der Kammer genehmigt worden, nur war in der Regel das Wort „Erwägung" dabei gebraucht; hier liegt jedoch der Fall vor, daß die Petition nichtzur Erwägung, sondern zur Berücksichtigung an die hohe Staatsregie rung abgegeben werden soll. So lautet nämlich der Beschuß der zweiten Kammer, und nur weil dieser Beschluß auf Be rücksichtigung lautet, fand sich das Directorium bewogen, einen Vorschlag der Art auch hier zu machen, um nicht eine abweichende Meinung Hervorzurusen. v. Watzdorf: Ich glaube, der von dem Herrn Präsi denten gemachte Vorschlag ist insofern unbedenklich, als dies Verfahren in Bezug auf Straßenbaupetitionen immer beob achtet worden ist. Die Kammer hat sich nämlich über die einzelnen Straßenbaupetitionen niemals einzeln verbreitet und sie geprüft, sondern sie sind immer >'n tolle der Staats regierung überwiesen worden. Ob das Wort „Erwägung" oder „Berücksichtigung" bei der Ueberweisung an die Regie rung gebraucht worden ist, das ist mir nicht ganz gegenwärtig, aber ein specielles Eingehen auf diese Petitionen hat niemals stattgefunden. Secretair v. Polenz: Den Vorschlag des Directoriums scheint auch der Umstand noch zu unterstützen, daß keineswegs von dem Beginn einer Straße, sondern von Vollendung einer bereits zu bauen begonnenen Straße die Rede ist. Präsident v. Schönfels: Da sich nun doch mehre Stim men auch für den Vorschlag des Directoriums kundgegeben haben, so werde ich die erste Frage doch auf den Vorschlag desselben richten, und ich frage: ob die Kammer nach dem Vorschläge desDirectoriums diese Petition, von der dieRede ist, gleich der zweiten Kammer, der hohen Staatsregierung zur Berücksichtigung anheimgeben will? — Gegen 4 Stim men ist der Vorschlag des Directoriums angenommen. Secretair v. Polenz: Es folgt nunmehr: (Nr. 278.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom 14. Januar 1851, die Genehmigung der ständischen Schrift über das königliche Decret, den ständischen Archivar betref fend, enthaltend. Präsident v. Schönfels: Gelangt zu den Acten, da die Schrift bereits abgelassen ist. (Nr. 279.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom 14. und 15. Januar 1851, dieBerathung des Gesetzentwurfs, die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Pensionen der Militairpersonen und deren Hinterlassenen betreffend, enthaltend. Präsident v. Schön fels: Wird ohne Zweifel an die erste Deputation zu gelangen haben. Ich frage die Kammer: ob sie an diese Deputation den Gegenstand verweisen will? — Einstimmig Ja. (Nr. 280.) Eingabe des Bürgermeisters Koch zuLeipzig vom 19. Januar 1851, die unter Beziehung auf ein beigefüg tes ärztliches Zeugniß gesuchte Entschuldigung des Nichter scheinens desselben in der Kammer betreffend. Präsident v. Schönfels: Dieses Schreiben lautet fol- gendermaaßen: An die erste Kammer der Standeversammlung des Königreichs Sachsen zu Dresden. Die erste Kammer der Ständeversammlung wolle aus dem beigefügten Zeugnisse meines Hausarztes ersehen, aus welchen Gründen ich der Einberufung in die Kammer Folge zu leisten zur Zeit behindert bin, und mich demnach wegen meines Nichterscheinens für entschuldigt erachten. Leipzig, den 19. Januar 1851. Otto Koch. Es wird angemessen sein, das ärztliche Zeugniß, welches dieser Eingabe beiliegt, auch vorzutragen. Es lautet fok- gendermaaßen: Der Herr Bürgermeister Otto Koch, welcher bereits in den vier letzten Monaten des verflossenen Jahres dreimaldurch Brust- und Jntestinalkatarrhi aufs Krankenlager geworfen wurde, ist seit dem 15. December v. I. neuerdings durch eine
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