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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Militairpflicht zur Auswanderung und die Rücksicht auf Be vormundete bedurften einer Feststellung durch die betreffenden Ministerien, welche in derselben Verordnung erfolgt ist." Der Punkt o. ist ebenfalls in der Regierungsvorlage enthalten, er lautet nämlich so: „den Auswanderungsvereinen die Einsammlung von Beiträgen im ganzen Lande zur Unterstützung mittelloser Aus wanderer unter der Bedingung zu gestatten, daß die dadurch erMten Gelder und deren zweckentsprechende Verwendung unter die Controle der Staatsregierung gestellt werden." Ueber diesen Punkt hat die Regierung unter o. Folgen des gesagt: „Dem ständischen Anträge unter o.,daß den Auswande rungsvereinen die Einsammlung von Beiträgen im ganzen Lande zur Unterstützung mittelloser Auswanderer unter der Bedingung gestattet werden möge, daß die dadurch erzielten Gelder und deren zweckentsprechende Verwendung unter die Controle der Staatsregierung gestellt werden, ist ebenfalls Genüge geschehen. Die Regierung hat dabei für jetzt den Standpunkt festgehalten, daß die Maaßregel des Sammelns lediglich als eine Angelegenheit der Privatvereine anzusehen, der Character einer Regierungsmaaßregel und Regierungs betheiligung aber zu vermeiden und deshalb die Veranstal tung von Sammlungen zwar nicht zu behindern, aber eben so wenig von der Regierung direct zu fördern und nur darauf Bedacht zu nehmen sei, daß daraus einerseits nicht durch gleichzeitiges Sammeln für verschiedene Vereine eine Belä stigung des Publikums entstehe, anderseits aber eine größere Concentration der Mittel zu wirksamerer Verwendung ange bahnt werde." Ich bitte um die Erlaubniß, die nun folgenden Bestim mungen nicht weiter vorlegen zu dürfen, sie erledigen sich auch zum Lheil durch das, was in der Beilage sub H darüber ge sagt ist. Es heißt nämlich darin: „Zu o. Die Sammlungen für Auswanderungszwecke sind in der letzten Zeit in Mangel entsprechender Theilnahme sactisch sistirt worden. Die dadurch erlangten Mittel belaufen sich nicht höher, als auf etwa 2500 Lhlr., und es sind diesel ben, wie im allerhöchsten Decrete vom 7. November 1849 er wähnt ist, auch noch dermalen werbend angelegt. Es wird zu erwägen sein, ob die Erlaubniß zur Veranstaltung derar tiger Sammlungen unterden obwaltendenUmständen wieder zurückzuziehen, die Disposition über die angesammelten Fonds aberden zum Auswanderungshauptvereine zusam mengetretenen Vereinen unter Concurrenz der Regierung nunmehr zu überlassen sein dürfte, da der Ertrag ein im Gan zen nicht beträchtlicher und in keiner Weise dazu geeignet ist, um mit dessen Hülfe, wie es anfänglich die Absicht war, ein größeres Unternehmen zu begründen." Von dem Punkte sub 6. hat die Regierung zur Zeit noch abgesehen. Es war dieser Punkt nämlich folgender: „Sich baldthunlichst über Ihre genommenen Ansichten und gefaßten Entschließungen über Auswanderung aus Sachsen öffentlich zur Belehrung und Nachachtung aller Staatsangehörigen auszusprechen." Der folgende Punkt war der -mb s. und lautet folgen- dermaaßen: „bei der nächsten ordentlichen Ständeversammlung aufBewilligung derjenigen Geldmittelanzutragen, welche zu diesem Zwecke nöthig, räthlich und zulässig erscheinen werden." Ich glaube, daß auch von der speciellen Motivirung in dem allerhöchsten Decrete abzusehen ist, weil das größten- theils eine abgethane Frage wegen Bewilligung von Geld mitteln betrifft. Die Deputation hat hierzu Folgendes gesagt: Der Punkt b. hat durch die inmittelst getroffenen Maaß- regeln seine Erledigung gefunden, und würde es eines beson der» Gesetzes nicht bedürfen, indem die Verordnung vom 20. Februar 1849 in diesem Punkte auch nach Aufhebung der Grundrechte wohl jedenfalls ihre Geltung behalten wird. Der Punkt v. ist ebenfalls von der Regierung in Vollzug gesetzt worden. Wenn dagegen die Regierung mit Ausführung des Punktes ä. zur Zeit Anstand genommen hat, so kann solches aus den Seite 559 aufgeführten Gründen nur gebilligt werden. Der Punkt e. endlich ist durch das, wenn auch jetzt er mäßigte Postulat der Regierung und die Bewilligung des selben Seiten beider Kammern erledigt, wobei jedoch zu ge denken ist, daß der anwesende Herr Staatsminister bei der Verhandlung in der zweiten Kammer die Möglichkeit eines künftigen höhern Postulats bei Ausstellung eines neuen Bud gets in Aussicht gestellt hat. Die zweite Kammer, die im Allgemeinen gegen die An sichten der Staatsregierung nichts erinnert hat, hat jedoch, wie schon oben angedeutet, eineReihe von Anträgen aufVor- schlag ihrer Deputation an die Regierung zu stellen beschlossen. Sie sind enthalten in dem jenseitigen Bericht Seite 400, und der unterzeichneten Deputation erübrigt jetzt noch, über die selben ihr Gutachten abzugeben. Ich glaube, es würde hier die Stelle seyn, wenn im All gemeinen eineBerathung über diesen Lheil des Berichtes ein treten soll, wo diese füglich eintreten ckönnte; es würde dann die specielle Berathung über die einzelnen Anträge der zwei ten Kammer sich zu verbreiten haben. Präsident v. Schönfels: Ich würde zu erwarten haben, ob Jemand bezüglich des vorgetragenen allgemeinen Kheils des Berichtes etwas zu erinnern gedenkt. Bürgermeister Wimmer: Ich bin mit der geehrten De putation ganz einverstanden, wenn sie auf Seite 395 des von ihr erstatteten Berichtes die Ansicht aufstellt, daß es eine un richtige Annahme sei, ein Land für übervölkert zu halten, wenn dasselbe nicht genug Nahrungsmittel für seine Einwoh ner producire. Allein eben so einverstanden wird die geehrte Deputation mit dem Grundsätze sein, daß der Wohlstand sich mit Vermehrung der Production der Nahrungsmittel erhöht. In dieser Beziehung will ich eine Ansicht zur Sprache brin gen,, die doch wohl werth sein dürfte, etwas naher erwogen zu werden. Ich glaube nämlich, daß von Seiten unserer hohen Staatsregierung sehr viel dazu beigetragen werdet:
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