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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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noch die Worte beigefügt würden.-„oder dies wenigstens sicher zu erwarten steht", so daß also dann der ganze Satz hieße: „jedoch an die ausdrückliche Bedingung zu knüpfen, daß der Bau der Festungen wieder ernsthaft in Angriff genommen und auch von allen dazu verpflichteten Staaten, namentlich von denen, welche jüngst ihre Beitrage zurückgehalten, wiede rum regelmäßig Zahlung geleistet werde, oder dies wenigstens sicher zu erwarten steht". Bevor ich jedoch diese meineAnsicht weiter verfolge, erlaubeichmwdrci Fragen zu stellen: 1)Sind außer den in dem Berichte der zweiten Kammer genannten Staaten Bayern und den beiden Hessen auch noch andere Staatenmit den hier fraglichen Beiträgen im Rückstand, und welche sind dies? 2) Aus welchen Gründen werden diese Bei trage von jenen Staaten verweigert? und endlich 3) glaubt die hohe Staatsregierung nicht, daß" sie durch die Form des hier vorliegenden Vorschlages zu sehr beengt werde? Referent v. Schönberg-Bibranr Ich habe aufdie Aeußerung des Herrn Bürgermeister Müller nur zu erwidern, daß dieDeputation kein Bedenken gefunden hat, sich der zweiten Kammer bei der gestellten Bedingung anzuschließen, einmal, weil der Vorstand des Ministeriums des Aeußern sich selbst damit einverstanden erklärt hat, und zweitens jedenfalls die Regierung hierdurch sich nicht beengt fühlen konnte, indem diese Bedingung/ unter welcher die Zahlung geleistet werden soll- wohl nur so zu verstehen ist, daß die.sächsische Regierung die mit ihren Beiträgen im Rückstände sich befindenden Re gierungen veranlassen möchte, irgend eine Zusicherung zu geben, daß die Zahlung baldigst erfolgen werde. Staatsminister v. Beust: Ich kann das nur bestätigen, was der geehrte Referent soeben gesagt hat. Er wird durch diese Fassung die Regierung insofern nicht beschränkt, und es wird dieselbe auch der Erfüllung des vorliegenden Zweckes nicht hinderlich sein, indem, wenn diese Bedingung auch gestellt würde, sie eine Suspensivkraft nicht haben würde; die Zahlung würde immerhin geleistet werden und die Regierung würde immer es in der Hand behalten, wenn ihren Erwartun gen nicht entsprochen würde, später die Anrechnung der ge leisteten Zahlung zu verlangen. Was die rückständigen Bei träge betrifft, so bin ich für den Augenblick nicht im Stande, das ganz genau im Detail zu geben, was der geehrte Htrr Bürgermeister gewünscht hat. Dies Zurückhalten der Beiträge steht in Verbindung mit den außerordentlichen Leistungen, welche im Jahre 1848 von Seiten dieser Staaten gemacht worden sind, welche damalsbedeutendeTruppengestellthaben; jedenfalls wird aber dieser Punkt vereinigt werden, und hoffentlich binnen Kurzem. BürgermeisterMüll er: Da nach den jetzt vernommenen Erklärungen der Antrag allerdings nicht so streng interpretirt worden ist, wie ich dies den Worten nach angenommen habe, so glaube ich vorzüglich um deswillen mich beruhigen zu kön nen, weil die hohe Staatsregierung selbst in dieser Beziehung keine Einwendung erhoben hat, und ich lediglich im Interesse der Staatsregicrung meine Bemerkungen gemacht habe und einen Antrag stellen würde. Präsident v. Schönfels: Der Herr Bürgermeister sieht also von dem gestellten Sousamendement ab? BürgermeisterMüller: Ja, Herr Präsident! Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, o5 noch Jemand weiter das Wort wünscht? Es ist dies nicht der Fall, ich schließe daher die Debatte und gehe zur Fragstellung über. Es werden bezüglich der Position 75 g. von Seiten der hohen Staatsregierung 41,199 Lhaler postulkrt als matricu- larmäßiger Beitrag zu dem Bau der Bundesfestungen Ulm und Rastatt. Die Deputation rathet der Kammer an, dieses Postulat zu bewilligen, und ich frage: ob die Kammer in dieser Beziehung ihrer Deputation beitritt? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es ist in der zweiten Kammer an diese Bewillignng folgende Bedingung geknüpft worden: „daß derBaU der Bundesfestungen wieder ernst haft in Angriff genommen und auch von allen dazu verpflichteten Staaten, namentlich von denen, welche jüngst ihre Beiträge zurückgehal ten, wiederum regelmäßig Zahlung geleistet werde". Die Deputation rathet an, gleich der zweiten Kam mer diese Bedingung ebenfalls zu stellen, und ich frage: ob die Kammer auch in dieser Beziehung ihrer Deputation bei pflichten will? — Einstimmig Ja. Referentv. Schönberg-Bibran: Pos.75d. Beitrage nach den zu erwartenden Umlagen zur laufendenD otation der Bundes fest» ngen Mainz und Luxemburg und zu allgemeinen Bundes zwecken. Die Staatsregiecung hat hierzu 8000 Thlr. postulirt, indem die Ausschreibungen der letztverflossenen Jahre eine solche durchschnittliche Summe erfordern. Die genannte Summe umfaßt: s) Beiträge zur Bundescanzleicasse. Das Königreich Sachsen hat hierzu des Gesammtbedarfs zu leisten. d) Gewöhnliche Beiträge zur Bundesmatricularcaffe, und werden diese nach der Seelenzahl der einzelnen deutschen Bundesstaaten geleistet, und o) außergewöhnliche Beiträge zur Bundesmatricülar- caffe, und werden diese nach gleichem Aufbringungs- modus wie die unter b. geleistet. Die Verbindlichkeit, diese Beiträge zu leisten, kann kei nem Zweifel unterliegen, sowie die Höhe des Postulats selbst durch das Ausschreibcn des Bundesorgans gerechtfertigt er scheint. DieDeputation empfiehlt ihrer geehrten Kammer, die Bewilligung von Pos. 75 b. mit 8000 Lhlr; aussprechen zu wollen. .
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