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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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können aber nicht eine Reorganisation des Bundes wünschen, wo nur die Fürsten reprasentirt sind, wir wünschen noch ein Anderes, welches vertreten wird, und dieses ist das Volk. Die Lebensfähigkeit desBu.nhes erkennt daher die Deputa tion in der Vertretung des Volkes beim Bunde. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, über die vorliegende Position zu sprechen, so schließe ich die Debatte hierüber, und zwar unter Ertheilung Les Schlußworts anden Referenten, dafern dieser nichtdarauf verzichtet. Referent v. S chön berg-Bibran: Ich habe nichts weiter zu bemerken. Präsident v. Schönfcls: Es wird darauf verzichtet und ich gehe zur Abstimmung über. Zuvörderst empfiehlt die Deputation der Kammer, die Position 75 mit 10,600 Khaler zu bewilligen, und ich frage: ob die Kammer in dieser Hinsich t d er D eputa tion b eitritt? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Hinsichtlich des Antrags, welcher bei dieser Position gestellt worden ist, werde ich die Abstimmung in der Art vornehmen, daß ich die Frage zuerst auf den Antrag richte, den die zweite Kammer gestellt har und den unsere Deputation zur Annahme vvrschlägt. Wird dieser Antrag in dieser Kammer ebenfalls angenommen, so würde ich dann Vie zweite Frage auf den von dem Herrn Staatsminister Rostitz und Janckendorf gestellten Antrag zu richten haben. Secretair v. Polenz: Ich habe in Bezug auf die Frag stellung anheimzugeben, ob es nicht angemessen sein dürfte, -en Antrag des Herrn v. Nostitz zunächst zu nehmen. Ich würde mich nicht entschließen können, für den Antrag der zweiten Kammer allein zu stimmen, wohl aber der Meinung sein , daß man ihn dann annehmen kann, wenn der Antrag des Herrn v. Nostitz vorausgegangen und angenommen wor den ist. Präsident v.,Schönfels: Ehe ich Jemandem weiter das Wort ertheile, will ich mir eine Entgegnung auf die ge äußerte Ansicht des Herrn v. Polenz erlauben. Wenn der Wunsch des Herrn v. Polenz erfüllt werden sollte, so müßte- der Antrag des Herrn v. Nostitz eine andere Fassung erhalten. Eher könnte ich mich wenigstens nicht entschließen, die Fxage so zu stellen, wie es Herr v. Polenz wünscht. Ich kann die Frage nur so stellen, wie cs die Wortfaffung der gestellten An träge verlangt. v. Nostitz und I a n cke nd,o r f: Dann müßte aber auch die Fassung geändert werden. Wird über den von mir vor geschlagenen Zusatz früher abgestimmt, als über den Antrag selbst, so läßt sich das nicht vereinigen. Im Augenblick bin ich nicht im Stande, eine veränderte Fassung vorzuschlagen, - wie sie nach dieser Reihefolge der Abstimmung anwendbar ' wäre. -Unbedenklich scheint es mir dagegen, die Abstimmung - in der Weise eintreten zu lassen, wie sie der Herr Präsident I vorgeschlagen hat. ' I. K. , Präsident v. Schönfels: Es scheint auch ganz un- , statthaft, über den Zusatz zuerst und dann über den Haupt- ! antrag abzustimmen. - v. Großmann: Ich kann dem Vorschläge des Herrn Präsidenten nur vollkommen beistimmen. Das Amendement - des Herrn Staatsminister v. Nostitz enthält eineErläuterung. , Diese setzt ein Object voraus, es würde also ein Rskorons sind relaw sein, wenn man erst über die Erläuterung und dann über das Object abstimmen wollte. Die logische Nothwen- digkeit gebietet uns, bei dem Deputationsantrage vor Allem stehen zu bleiben. v. Biedssrmann: Herr v. Großmann hat das bereits gesagt, was ich aussprechen wollte. v. W e l ck: Sollte es nicht.thunlich sein, über den ersten Antrag der Deputation mit Vorbehalt absiimmen zu lassen? Allerdings würde dies für den Fall, daß nachher der Antrag des Herrn Staatsministers v. Nostitz abgeworfen würde, die Nothwendigkeit herheiführen, nochmals überden ersten abzu stimmen; aber nach dem Vorschläge des hohen Präsidiums würden alle Diejenigen in Verlegenheit kommen, welche den Deputationsvorschlag nur unter der Voraussetzung anneh men wollen, daß sodann der Nostitz'sche Antrag angenommen werde. . - Präsident v. S ch önfels: Der Vorbehalt liegt schon darin, daß ich zuerst über den Antrag der Deputation, und Wenn er angenommen würde, über den Zusatz abstimmen las sen will: . Prinz Johann: Vielleicht dürfte der Vorschlag alle Theile befriedigen, wenn über den Zusatz des Herrn v. Nostitz zuerst abgestimmt würde, unter der Voraussetzung, daß der Deputationsantrag im Allgemeinen angenommen werde. Dann würde Jeder bei der Abstimmung freie Hand haben, auch die Logik nicht verletzt sein. Eventuell kann man für einen Antrag stimmen. Präsident v. Schönfels: Ich glaube nur, daß die De putation in Bezug auf die Abstimmung den Vorrang hat, und insofern nicht-, Herr Staatsmim'ster v. Nostitz seinem Zu satz eineandcre Fassung giebt und die Kammer diese Fassung annimmh bin ich außerStandr, eine andere Reihenfolge der Abstimmuüg vorzunehmen. v. ErLmannsdorf: Ich muß mich dem Vorschläge Sr. Königlichen Hoheit anschließen und glaube, daß diese Ansicht auch ohne Redactionsveränderung verfolgt werden kann. Nach dem Vorschläge Sr. Königlichen Hoheit wird zuerst über den Antrag des Herrn Staatsministers v. Nostitz abgestimmt, und zwar selbstverständlich unter der Voraus setzung, daß der Deputationsantrag im Allgemeinen ange nommen werde. Rehmen wir den v. Noftitz'schen Antrag an, so kann er bleiben wie er ist, denn sind beide Anträge ange nommen, so kommt der v. Nostitz'sche Antrag in der ständi schen Schrift hinterdrein; er kann also füglich auch für die Abstimmung bleiben wie er ist. 22*
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