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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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ich meinen, bedürfte es keiner Erfahrung Von 25 Jahren wei ter. Dazu kommt, daß die Pensionen der Waisen allerdings erhöht'worden sind, aber nicht aus freiem Entschlüsse, sondern erst in Folge sehr nachdrücklicher ausländischer Mahnung. Ich erinnere nur an den verstorbenen Superintendenten V. Starke in Delitzsch, der in ejNer besonderen Schrift unserer Staatsre gierung zur Pflicht gemacht hat, da es in Preußen gehe, auch hier die Pension der Kinder um ein Bedeutendes zu erhöhen. Daß der Grundsatz aufgestellt wird, jeder Geistliche sollte eigentlich so viel anzahlen, als seine Wittwe erbalt, dem muß ich durchaus widersprechen; denn das ist ja eben der Segen der Gemeinschaft, daß vereinigte Kräfte viel mehr wirken, als vereinzelte und zersplitterte. Ich wünsche daher, daß wir nicht etwa wieder bei dieser Unterstützungscasse auf das Prin- cip der Capitalisirung und Ersparung kommen mögen, wel ches uns im Jahre 1816 schon 300,000 Lhlr. gekostet hat. v. No stütz-Wallwitz: Das Cultusministerium ist un erschöpflich in Verbesserungen, aber auch unerschöpflich an speciellen Anforderungen an die Gemeinden, namentlich in Bezug auf die Schulbauten. Rühmend ist es anzuerkennen, daß in einzelnen dringenden Fällen von dem Cultusministe rium aus der vorliegenden Position Beiträge zu Schulbau ten bewilligt werden; allein dem Cultusministerium beliebt dabtk eine Modifikation/welche ich nut als eine unbillige be zeichne, weil ich sie nicht als eine ungerechte bezeichnen will. Nach der Analogie des Parochialgesetzes sollte von dieser Un terstützung die Hälfte den Grundbesitzern, die Hälfte den Köp fen zu Gute gerechnet werden; nach der von dem Cultusmini- steriumbeliebtenModisicationaber kommt diese Beisteuer aus der Staatskasse nur den Köpfen zu Gute. Es ist daher die Folge, daß auf dem Lande ein reicher Hausbesitzer vielleicht gar keinen Beitrag zu einem Schulbau gieb't, wahrend neben ihm ein sehr verschuldeter Bauer sehr bedeutende Äeitrage ge ben muß. Regierungscommiffar 0. Hübel: Das Ministerium läßt die Unterstützungen , welche es den Schulgemeinden ge währt, vorzugsweise Denjenigen zufließen/welche der Unter stützung am meisten bedürfen. Das Parochiülgefttz schreibt vor, daß die Anlagen fürKirchen und Schulen nach zweiHalften, die eine Hälfte von den Grundbesitzern, die andere Hälfte nach der Kopfzahl aufgebracht werden solle. Diese Bestimmung kann bald nach der einen, bald nach der andern Seite hin verletzen. Wenn das Grundeigenthum in einem Orte das Uebekgewicht hat über das bewegliche Eigenthum und über die Gewerbe, so werden die Contribuenten nach der Kopfzahl zu hart betrof fen; ist aber in einem Orte das Mobiliarvermögen bedeuten der und der Grundbesitz geringer, so werden die Grundbe sitzer überbürdet. Es läßt sich daher nicht für alle Falle Vor aussagen, welcher Theil der Contribuenten aus der Staats kasse vorzugsweise zu unterstützen sei. In der Regel werden es die Contribuenten nach der Kopfzahl sein, welche der Un terstützung bedürfen, weil auf dem Lande das Vermögen zu meist in Grundeigenthum besteht, und es kommt daher auch häufig vor, daß das Ministerium die Unterstützung, die es giebt, nicht der Gemeinde zur beliebigen Verkeilung gewährt, sondern den Contribuenten nach der Kopfzahl zu Gute gehen läßt. Solche specielle Vorschriften über die Verwendung der Unterstützung gründen sich aber allemal auf Erörterungen der Vcrmögensverhältnissc durch die ^Inspektionen und Kreisdi- rectionen, so daß das Ministerium sich versichert halten kann, in jedem Falle gerade die Bedürftigsten zu unterstützen. Man kann aber bei allen solchen Unterstützungen in der Regel nur die Classen ins Auge fassen, nicht die Einzelnen, wiewohl den Inspektionen unbenommen ist, wenn eine besondere Ver- theilung rathsam erscheint, auch darauf geeignete Anträge zu stellen, die das Ministerium, wenn es sie billig findet, ge wiß nicht unberücksichtigt lassen wird. v. Nostitz-Wallwitz: Diese Unterstützungen müssen nach meinem Dafürhalten, das wird mir auch das Ministe rium bestätigen müssen, aus dieser Position gewährt werden; das Cultusministerium hat gar keine andern Mittel als diese Position dazu. Präsident v. Schönfels: Ich muß mir zuvor die Be merkung erlauben,, daß ich glaube, daß die von Herrn Gene ral v. Nostitz-Wallwitz angeregte Angelegenheit eigentlich noch nicht hierher gehört, sondern zu Position 663. v. Nostitz-Wallwitz: Ich glaube, es würde das Ministerium bestätigen müssen, daß von diesen 8000 Khalern zu allgemeinen kirchlichen Zwecken diese Unterstützung gewährt wird. Das Cultusministerium hat keine andern Mittel, als diese Position. Negierungseommissar v. Hübel: Zum Baue geist licher Gebäude wird allerdings Unterstützung von dieser Po sition gewährt.' v. Nostitz-Wallwitz: Also habe ich ein Recht, über diese Position zu sprechen.' , ,, Präsident v. Schönfels: Es handelt sich hier nur von kirchlichen Zwecken. Ich glaube, es ist zweckentsprechender, bei Position 66 ä. darüber zu verhandeln, oder, da diese Posi tion ausgesetzt werden wird, bei'Bcrathung des Gesetzent wurfs über einige Abänderungen des Schulgesetzes, welche in baldiger Aussicht steht. . v. Nostitz-Wallwitz: Da ist kein Postulat vorhan den. Wenn ich von der Wendung des Postulats sprechen will, so muß ich mich bei 3 darauf beziehen. Ich bin bereit, es fallen zu lassen, muß aber dann später daraufzurückkommen. Präsidentv. Schönfels: Sofern es sich die Kammer gefallen lassen will, habe ich nichts dagegen. v. Nostitz-Wallwitz: Mein Zweck ist erreicht! Ich habe der Kammer gezeigt, daß man den Grundbesitz als eine unerschöpfliche Goldgrube ansieht. Das Ministerium hat dabei selbst anerkennen müssen, es wäre möglich, daß Unbil ligkeiten vorkommen könnten. y. Biedermann; So dringend ich auch angegangen
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