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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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teil Bedenken gegen den Artikel stehen bleiben werde oder nicht. . . v. Bie der mann: Man könnte cs leicht für eine Apostasie ansehen, wenn ein so alter Vertheidiger der Preßfreiheit, wie ich stets gewesenem, sich bestimmt hak, für einen Satz zu stimmen, der von so vielen Seiten als ein großes Hemmniß der Preßfreiheit angesehen wird; aber einer solchen Apostasie fühle ich mich keineswegs schuldig. Es ist von Seiten des Herrn Regierungscommifsars und mehrerer Mitglieder der Deputation daraus hingewiesen worden, daß die Tendenz dieses angefochtenen Theiles des Artikels 5 nur die ist, die Presse zu nöthigen, die objcctive Beurtheilung von der sub jektiven zu trennen; nun, und das zll verlangen ist man wohl vollkommen berechtigt. Wenn eine Maaßregel getadelt oder gelobt wird,'so ist das vollkommen hinreichend. Es kann eine gute Maaßregel aus einer verwerflichen Absicht hervorgehen, und eine schädliche aus einer'guten, es kommt darauf nicht an, es kommt nur auf die Maaßregel selbst an, weil nur diese in die Gesetzgebung übergeht. Also insofern ist mir der Satz ganz unbedenklich erschienen, und deswegen würde ich für ihn stimmen, auch wenn er unverändert bliebe. Ich kann indessen das Bedenken, welches Seiten des Herrn Oberhofpredigers v. Harleß geäußert Wörden ist, nicht für ganz unberechtigt ansehen. Nämlich cs ist der zweite Satz: „Wenn dabei den genannten OrganenBeweggründe rc. beigelegt werden, welche im Publikum Haß oder Verachtung gegen dieselben zu erregen geeignet sind", allerdings wohl einer irrigen Auslegung fähig, und es würde Mir daher lieber sein, wenn die Worte gewählt würden, die aus der Rede, des Herrn Regierungscommiffars vorhin von dem Herrn General v.Nostitz hervorgehoben wor denfind, nämlich die Worte: „ihrer Natur nach im Allgemei nen", statt der Worte „im Publikum". Wenn diese angenom men würden, würden die Meisten der geäußerten Bedenken schwinden. Ich glaube, man könnte noch kürzer wegkommen, wenn gesagt würde: „in böswilliger oder verwerflicher Absicht", und den übrigen Theik des Satzes wegließe; indessen bin ich weit entfernt; daraufeinen bestimmten Antrag zu richten; nach dem die Deputation erklärt hat; daß sie sich Stunden und Tagd lang damit beschäftigt habe, eine andere Fassung zu finden, wäre es anmaßend, wenn ich glaubte, in diesem Augen blicke, wo die Sache eben berathen wird, etwas Besseres ge funden zu haben. Indessen hätte ich gewünscht, daß die De putation die Sache nöchmals in Erwägung zöge, namentlich in Beziehung auf den Vorschlag des Herrn Regierungs kommissars. v. Watzdorf: Nach den Erläuterungen, die Seiten des Ministertisches und von einigen Deputationsmitgliedern über den Gegenstand gegeben worden sind, sind allerdings meine Bedenken, die ich ebenfalls gegen den Satz b. des Artikels 5 hegte, verschwunden. Ich glaube, daß es nach diesen Erläute rungen unzweifelhaft ist, daß jeder objektiv gehaltene Tadel gegen Regkerungsmaaßregeln gestattet ist, und daß diese Be stimmung blos den subjektiven Verdächtigungen entgegen treten soll, und ich sehe keinen Grund ein, warum es nicht zweckmäßig sein sollte, in dieser Beziehung der Presse einen Zügel anzulegen. Ich werde also für diesen Satz nach den ge gebenen Erläuterungen stimmen, und kann auch durchaus nicht zugeben, daß die Aeußerung des Herrn v. Großmann irgend in Wahrheit beruhe, daß darin sogar eine Beschränkung der Redefreiheit der Kammer liegen werde. Bekanntlich steht die Redefreiheit in der Kammer unter der Garantie der Vcr- faffungsurkunde, welche dieselbe in einer speciellen Paragraphe besonders garantirt, und für etwaige Ausschreitungen, die unzulässig sind und geahndet werden können, sind auch in der Verfassungsurkunde Bestimmungen enthalten. Also auf die sen Gegenstand kann sich jedenfalls der vorliegende Gesetzent wurf nicht beziehen. v. Friesen': Nur um einige von mir gethane Äuße rungen gegen eine Seite in Schutz zu nehmen, von welcher ich am wenigsten eine ungünstigeBeurtheilung wünschte, erwähne ich Folgendes: Allerdings habe ich gesagt, es könnte sein, daß sich durch diese Bestimmung auch solche eingeschränkt, ja selbst bedroht fühlen, die es nicht verdient, ich betrachte diesen Artikel als eine Art von Buße, die wir nothwendig, aber freiwillig auf uns nehmen möchten. Das habe ich aber keineswegs in dem Sinne verstanden, als ob ich glaubte, daß durch dieVorschrift sub b. der Unschuldige mit wirklicher Strafe betroffen werden solle, im Gegenthcile habe ich gesagt, daß man es wohl in seiner Hand habe, sich gegen die nachthciligen Folgen dieser Bestimmung zu schützen, und daß eine anständige Preßfreiheit auch neben diesem Artikel sehr wohl bestehen kann. Aber natürlich ist es, wo einmal einschränkende Gesetzeauftauchen, da fühlt sich auch Jedermann beschränkt, das ist namentlich bei Polizei- und Strafgesetzen ganz unvermeidliche Der beste Zustand ist freilich der, wo man keine Gesetze braucht, das ist der Zustand der Unschuld , der Zustand ohne Sünde; wo aber einmal das Böse entsteht, da kommen auch Gesetze. In jener guten alten Zeit, dieich diepatriarchalische nennen möchte,wo „daS Grabmal des Leonidas" und der „Aristides" in Sachsen geschrieben wurden, da hatten wir kein Preßgesetz, da hatten wir Preßfreiheit ohne es zu wissen; wir nannten es nicht so, weil wir das Wort nicht kannten, denn das ganze politische Wort „Preßfreiheit" wurde erst erfunden, als der Mißbrauch derselben bereits entstanden war. Und da kamen natürlich auch die Gesetze. Bekanntlich ist in unserm Mandat wider Tumult und Aufruhr von 1791 zuerst eine Bestimmung in der sächsischen Gesetzgebung gegen die Ausschreitungen der Presse gegeben worden. Zn dem Mandate von 1812 über die Censur wurde zum ersten male das Wort „Preßfreiheit" gebraucht, früher wußte Man davon gar nichts, man hatte sie über. Nur in diesem Sinne habe ich es gemeint. Daß nun über durch die Strenge der Gesche ein Jeder sich genirt fühlt, das ist die natürliche Folge von dem Zustande, der das Gesetz Nothwendig machte. Mögen denn auch die Guten sich in
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