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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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mal von Gerten des Direktoriums der Kummer vorgetragen. Ein besonderer Bericht von Seiten der Deputation scheint mir nicht einmal geeignet, ich möchte fast sagen: es entspricht nicht einmal der Würde der Kammer, nachdem Abg.Koch die Competenz der Ständeversammlung anerkannt hat, jetzt in Bezug aus das Urlaubsgesuch, welches doch wohl auf gutem Grunde beruht, noch eine besondere Berichterstattung eintre ten zu lassen. v. Welck: Nur zur Erwiderung auf das, was der Herr Wireprasident erwähnt hat, muß ich sagen, daß, wenn in irgend einer, wir gewiß in dieser Sache Ursache haben, ein Mißtrauen zu hegen. Uebrigens wird es ganz von der Kam mer abhängen, ob sie auf meinen Antrag eingehen will oder nicht. V. Egidy: Ich habe den Antrag unterstützt, werde aber Nach weiterer Erwägung desselben nicht für ihn stimmen. Ich muß bemerken, daß ich in jener Session, in welcher über die Koch'sche Urlaubsfrage zuletztBeschluß gefaßt worden ist, leider nicht in der Kammer anwesend gewesen bin, ich war entschuldigt. Ich habe daher das Resultat der Verhandlun gen nur gehört, und es war mir allerdings dabei nicht ganz klar geworden, ob man bei der Art und Weise und beider geschraubten Manier, in welcher Bürgermeister Koch seine Erklärung damals abgab, dennoch Seiten der Kammer den Be schluß auf Willfahrung seines Urlaubsgesuches aus der Ueber- Zeugung gefaßt habe, daß Koch die Competenz der Kammer wirklich anerkannt und den ernsten Willen zu erkennen gege ben hätte, seine Pflicht erfüllen zu wollen, oder ob man dar über noch im Zweifel schwebe. Ich selbst habe bis zu diesem Augenblicke an jener Agnition und Bereitwilligkeit einiger- maaßen gezweifelt; wenn aber die hohe Kammer dieUeber- zeugung hegt, daß in jener Koch'schen Erklärung genug Garantie zu finden fei, Koch habe wirklich die Competenz der Kammer anerkannt und wirklich guten Willen gehabt, seine Pflicht erfüllen zu mögen, so bin ich, vorausgesetzt, daß dies damals wirklich die Ansicht der Kammer gewesen, auch mei nerseits gern geneigt, von meinen Zweifeln abzusehen und die Renitenzfrage als erledigt zu betrachten. Ich werde so nach dem v. Welck'schen Anträge nicht beistimmen. v. Friesen: Es ist zu bedauern, daß die Renitenz eines Mannes die Ständeversammlung und namentlich die erste Kammer so oft und so lange beschäftigt; da es nun aber eins mal so ist, so wollte ich mir erlauben, eineBemerkung zu dem zu machen, was Secretair v. Polenz gesagt hat, daß nämlich der Urlaub erst mit dem 26. Februar ablauft. Heute ist aber erst der 18. Februar; wenn also Bürgermeister Koch jetzt schon wieder um Verlängerung des Urlaubs bittet, so scheint das 13 Lage zu zeitig zu-sein, und es könnte, wie ich mir zu beantragen erlaube, von Seiten des Direktoriums vielleicht Noch bis zum 24. Februar gewartet werden. In einem Tage Acht ja ein Brief von Dresden nach Leipzig. Wenn wir also den 24. Februar Beschluß fassen und er dem Bürgermeister Koch den 25. notisicirt wird, so erhält er ihn den 25. oder 26. Ich würde daher den Wunsch aussprechen, daß man noch bis zum 24. warten möchte, um wegen einerUrlaubsvcrlangerung Beschluß zu fassen. Bis dahin kann ja Herr Koch vielleicht ganz gesund sein, bis dahin kann er vielleicht auch den guten Willen haben, endlich einmal seine Pflicht zu erfüllen. Präsident v. Sch vnfels: Das Direktorium hält sich nicht für berechtigt, eine Eingabe, die bei ihm eingegangen, 10 bis 12 Lage liegen zu lassen und dann erst zum Vortrag zu bringen; im Gegentheil hält sich das Präsidium verpflich tet, jede Eingabe, die bei ihm eingeht, sofort der Kammer mitzutheilen. Was darüber die Kammer beschließen will, ist ihr anheimzugeben; das Direktorium macht der Kammer nur einen Vorschlag. «.Friesen: Davon ist keine Rede, was das Präsidium für Pflichten hat, die Pflichten und Rechte des Präsidiums kommen hier meines Erachtens gar nicht in Frage; das ver steht sich von selbst und das weiß ich, ohne daß es vom Direk torium gesagt wird, daß das Präsidium die Pflicht hat, Ein gaben sofort der Kammer zu notificiren. Ich, als Kammer mitglied, muß aber darauf erwidern dürfen, daß ich glaube, daß dieser Beschluß erst in 14 Tagen gefaßt werden kann. Präsident v. Schönfels: Das ist eine ganz andere Sache; nach den Worten, die Herr v. Friesen Anfangs gebrauchte, mußte ich glauben und glaube auchnoch, daßseine Meinung dahin gerichtet sei, das Direktorium hätte noch da mit anstehen sollen. v. Friesen: Nicht im Mindesten, ich habe nur als Kammermitglied mich dahin ausgesprochen, daß mir die Sache noch bis zum 24. d. M. Zeit zu haben schien. Graf Einsiedel: Es liegt der Eingabe des Bürger meisters Koch ein ärztliches Zeugniß bei, und dieses spricht sich dahin aus, daß derselbe zur Herstellung seiner Gesundheit den Aufenthalt an einem südlich gelegenen Orte nöthig habe. Ich glaube nicht, daß das ärztliche Zeugniß ausgestellt worden wäre, wenn es nicht in der Wahrheit begründet ist, und eben so wenig, wenn die Möglichkeit vorläge, daß bis zum 24. d. M- der Gesundheitszustand des Bürgermeisters Koch so weit hergestellt sein könnte, daß er von dem Urlaube keinen Ge- > brauch zu machen habe. Ich sehe also nicht ein, wohin der Vorschlag des Herrn v. Friesen führen könnte. Präsident v. Schön fels: Insofern habe ich den Antrag ,des Herrn v. Friesen nicht zur Unterstützung zu bringen? v. Friesen: Es istkeinAntrag, ich habenur den Wunsch ausgesprochen und nm gemeint, daß man bis zum 24. war ten möge. Secretair v. Polenz: Ich habe, um den Wunsch meh rerer Mitglieder zu erfüllen, mir die Erlaubniß auszubitten, der Kammer nochmals das Schreiben dvrzulesen, welches 36 *
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