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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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(Rr. 253.) Bericht der zweiten Deputation, die Posi tionen 2, 3, 4 und 5 der Ausgabe des außerordentlichen Staatsbudgets für die Finanzperiode 1849 Lis 1851 betreffend. Präsident v. Schönfels: Gelangt zum Drucke und auf eine nächste Tagesordnung. Herr v. Harleß entschul digt sich für die heutige Sitzung mit Amtsgeschäften; dies ist die einzige Mittheilung, welche ich heute zu machen habe. Der Herr Staatsminister wollteder Kammer eine Mittheilung machen, und es dürfte jetzt die Zeit gekommen sein, wo dies geschehen könnte. Staatsministerv. Friesen: Bei dem großen Interesse, welches die hohe Kammer an dem Verfahren genommen hat, welches Seiten der Staatsregierung gegen den Bürgermeister Koch in Leipzig eingeschlagen worden ist, halte ich mich für verpflichtet, der hohen Kammer eine kurze Mkttheilung über den gegenwärtigen Stand dieser Angelegenheit und die Ver änderung, die neuerdings in derselben eingetreten ist, zu machen. Nachdem das Ministerium des Innern sämmtlkche Recurse, die vom Bürgermeister Koch eingewe'ndet worden waren, verworfen und zu gleicher Zeit ausgesprochen hatte, daß die Kreisdirection auf weitere Rekurse keinen Bericht er statten solle, außer auf solche, die im Gesetze ausdrücklich nachgelassen worden, so hat die Kreisdirection am 14. De- cember dem Bürgermeister Koch eine letzte Frist von acht Ta gen zu seinem Eintritte in die Kammer gestellt, nach deren Werfluß in Gemäßheit des Staatsdienergesetzes Beschluß in Bezug auf die Absetzung Koch's zu fassen gewesen sein würde. Diese Verordnung der Kreisdirection war kurze Zeit hinaus gegangen und die Frist noch lange nicht abgelaufen, als eine Anzeige des Stadtraths bei der ^Kreisdirection ein ging, daß Bürgermeister Koch bedenklich erkrankt und zu Geschäften unfähig wäre. Die Kreisdirection hat darauf von dem Hausarzte des Herrn Bürgermeister Koch ein Gut achten über seine Krankheit, und darüber, ob er Erklärungen abzugeben im Stande sei, verlangt, und als sich aus der Erklärung des Arztes ergab, daß die Krankheit allerdings bedenklich sei, demselben aufgegeben, sofort Anzeige zu er statten, wenn der Bürgermeister Koch wieder so weit herge stellt sei, daß er im Stande wäre, Erklärungen abzugeben. Gleichzeitig hat die Kreisdirection in dieser Sache Anzeige an das Ministerium erstattet. Das Ministerium hat nicht für thunlich erachtet, sich ohne Weiteres bei dem Gutachten des Hausarztes zu begnügen, sondern es hat der Kreisdirection aufgegeben, durch den verpflichteten Bezirksarzt den Zustand Ides Kranken zu ermitteln und ein Gutachten darüber geben zu lassen, ob der Bürgermeister Koch wirklich durch seinen Gesundheitszustand außer Stande gesetzt sei, eine Erklärung Mer seinen Eintritt in die Kammer abzugeben. Dieses Gut achten ist noch nicht bei dem Ministerium eingegangen, ich Hoffe aber, daß es in den nächsten Tagen geschehen werde, And werde nicht ermangeln, dann weitere Mittheilung der hohen Kammer über den Stand dechSache zu machen. Präsident v. Schönfels: Wir können nun zur Ta gesordnung übergehen, cs ist dies der Vortrag der ersten Deputation über den Beschluß der zweiten Kammer, die renitenten Mitglieder derselben betreffend. Seine König liche Hoheit wird die Gnade haben, diese Angelegenheit zu übernehmen. Referent Prinz Johann: Die Angelegenheit, über die ich Bericht zu erstatten habe, ist überhaupt folgende: Die zweite Kammer hat in Bezug auf die renitenten Mitglieder ein Verfahren eintreten lassen, und nachdem dasselbe beendigt war, beschlossen, die Stellen der genannten Abgeordneten für erledigt zu erklären und deren Stellvertreter, soweit es nicht bereits geschehen war, einzuberufen. In einer folgenden Sitzung wurde jedoch in der zweiten Kammer darauf auf merksam gemacht, daß die Frage noch nicht entschieden sei, was mit jenen renitenten Abgeordneten werden solle, ob sie nach Z. 18 des Wahlgesetzes die Wählbarkeit verlieren oder nicht. Es wurde über diese Frage das Gutachten der ersten Deputation erfordert. Diese erstattete Bericht, und aus diesem Berichte faßte die Kammer folgenden Beschuß: „DiejenigenAbgeordneten, welche sich weigern, in dieKammer einzutreten, und bei dieser Wei gerung dererhaltenen Einladungen, in derKam- mer sich einzufinden,ungeachLetjbeharren, verlie ren das Rechtgewähltzu werden; die serBerlustist durch Beschluß der betreffenden Kammer beson ders auszusprechen, und die Dauer dieses Ver lustes währt solange fort, als die sächsische Ge- setzgebung in dem Wahlgesetze vom Jahre 1831 oder in einem andern zu erlassenden arrnoch den Grundsatz anerkennt, daß renitente Abge ordnete mit dem Verluste der Wählbarkeit zu bestrafen seien." Auf diesen Beschluß sich gründend, hat nunmehr die zweite Kammer wirklich den Verlust der Wähl barkeit gegen die renitenten Mitglieder ausgesprochen. In einer folgenden Sitzung machte das Directorium darauf auf merksam,daß der crsteAntrag, welcher dasPrincip enthalt, zwar nicht so gefaßtworden sei, daß daraus erhelle, daß er der ersten Kammer mitzutheilen fei; jedoch sei das Directorium der An sicht, daß diese Mittheilung an die erste Kammer erfolgen müsse, womit denn auch die zweite Kammer einverstanden war. Auf diese -Weise ist nun mittels Protocollextracts die Angelegenheit an die erste Kammer gelangt und hier an die ersteDeputation verwiesen worden. DieDeputation, in deren Namen ich Ihnen Bericht zu erstatten habe, mußte sich zu erst die Frage stellen, ob die erste Kammer Veranlassung nehmen soll, in das Materielle der Sache einzugehen und einen ähnlichen Beschluß, wie die zweite Kammer, zu fassen; die Deputation ist aber der Ansicht, daß es eines solchen Be schlusses unsererseits nicht bedarf. Wohl mußte die zweite Kammer diesen Beschluß fassen, weil sie, auf denselben sich gründend, -en Verlust der Wählbarkeit gegen ihre renitenten Mitglieder auszusprechen hatte. Aehnliche Verhältnisse sind
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