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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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-Überschrift einverstanden, ebenso bei dem zweiten Punkte. Es würde sich allerdings der aufdas außcrordentlicheBudget zu setzende Betrag um circa 10,000 Thlr. vermindern. Es dürfteaber unbedenklich sein, auch auf die verminderte,Summe die Bewilligung zu richten, da bei dem schon lange verflosse nen Zeitpunkte der erfolgten Einquartierung kaum nochNach- liquidationen von irgend einer Erheblichkeit zu erwqrten stehen. Unter diesen Umständen also schlägt, die Deputation Jhyen vor, mit den Anträgen der zweiten Kammer sich voll ständig einverstanden zu erklären. Präsident v.Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand in Bezug auf dem soeben porgctragenen Theil des Berichts das Wort wünscht. — l^s scheint nicht der Fall zu sein, ich werde daher sogleich zur Fragstellung übergehen. Ich werde Veranlassung haben, zwei Fragen an die Kammer be züglich dieser Position zu richten, einmal eine Frage, welche sich auf die Ueberschrift der Position bezieht, und dann ' auf die Position selbst. Was die Ueberschrift änlangt, so ist vön "der Deputation beantragt,'sie dahin abzuandern, daß sie nün folgendermaaßen lautet: „Position 10.' Kosten wegen der von königlich preußischer Seite geleisteten Truppenhülfe> Und für Ein- und Durchmärsche fremdes Truppen." Es ist also die Hinzufügung be merkbar der Worte: „und fürEin-und Durchmärsche fremder Truppen", und ich frage: ob die Kammer sich nach der Ansicht ihrer Deputation mit die ser von ihr vorgeschlagenen Fassung derUeber- schrift einverstehen will? — EinstimmigJa. Präsident v. Schönfels: Ferner rathet die Deputation an, bezüglich.dieser eben erwähnten Position zu bewilligen 190,113 Thlr. 9 Ngr. 5 Pf., und ich frage auch hier: ob die Kammer nach dem Anrath^n ihrer Deputation diese Bewilligung aus sprech en will?—Einstimmig Ja.,.- i , Präsident v. S ch ö n fel s: Hiermit wäre der erste Ge genstand der heutigen Tagesordnung erschöpft. Wir können "nun zum zweiten übergehen, es ist das der Bericht, das Berg gesetz betreffend. Se. königl. Hoheit wird die Gnade haben, den Vortrag zu übernehmen. Referent Prinz Johann': (nach Vortrag des königl. Dekrets, siehe dasselbe L.-M. II. K. Nr. 76 S. 1649 flg.) Ich glaube wohl der Vorlesung des Nachtrags überhoben zu sein, da derselbe ohne gleichzeitige Verlesung det Bergord nung selbst ganz unverständlich sein würde, und kann nun zum Beri chte übergehen: Durch ständische Schrift vom 3. vorigen Monats hatte die Ständeversammlung den Antrag an die Staatsregierung gelangen lassen: Se. Königliche Majestät wolle den — bereits frü her vorgelegten — Berggesetzentwurf den jetzt ver sammelten Ständen, damit denselben die Möglich keit gegeben werde, über dessen Annahme ea bloo sich zu erklären, vorlegen zu lassen allergnädigst ge ruhen. ' In Gewährung dieses Verlangens wird nun durch das in der Aufschrift genannte Decret der Entwurf des neuen Berg gesetzes nebst einigen in der Beilage D zusammengestellten nachträglichen Abänderungen desselben, welche meist aus den Verhandlungen der lctztversammelten zweiten Kammer her vorgegangen find, der. Ständrversammlung vorgelegt und dabei bemerkt, daß Se. Königliche Majestät eine wirkliche Be- rathung des Gesetzentwurfs nicht für zulässig halten, sondern Sich Vorbehalten, wenn seine Annahme on bloo nicht be schlossen wtrden sollte, denselben wiederzurückzuziehen. End lich wird noch nebst der ständischen Erklärung über die bwbloo- Annahme des Entwurfs auch die Ermächtigung zu dessen Publikation resp,.mit denjenigen.Exemtionen, welche für die Schönburg'schen Neceßherrschaften nach Maäßgabe der be züglichen Recesse bis zum Austrag der diesfalls anhängigen Verhandlungen sich erforderlich machten, begehrt. Dabei erklären Sich Se. Königliche Majestät mit der in dem frühern Deputationsberichte (Landtagsacten Beil, zur M. Abtheil. 1. Band S. 290) niedergelegten Voraussetzung einverstanden und versprechen, demgemäß die gewünschte Zu sage zu ertheilen. ' Die zweite Kämmer, anwelche dasDecretzuerstgelangte, hat hierauf 'beschlossen, l. den vorgelegten Gesetzentwurf unter den in dessen Nachtrage bemerkten Abänderungen und Zusätzen unverändert anzunehmen; II. die in dem allerhöchsten Decret für den Fall der Ln- bloo-Annahme gegebene Zusage, daß, obwohl das in deren Folge zu erlassende Gesetz so lange, bis Re gierung und Stände über dessen Aufhebung oder Abänderung im verfassungsmäßigen Wege sich ver einiget, als ein definitives gelten solle, dennoch den Kammern, daferN diese nach Ablauf der nächsten zwei Finanzperioden darauf antragen, von Seiten der hohen Staatsregierüng zur Revision vorgelegt werden solle, anzunehmen und diescAnnahme in der ständischen Schrift ausdrücklich auszusprechen; III. die Staatsregierüng zu der Publication des Gesetz entwurfs mit denjenigen Exemtionen, welche für die Schönburg'schen Rezeßherrschaften und, da nöthig, für die Oberlausitz sich erforderlich machen, zu ermächtigen. Der unterzeichneten Deputation, an welche dieSache zur Berichtserstattung überwiesen worden, liegt cs nunmehr ob, über den Beitritt zu diesen Beschlüssen ihrer geehrten Kam mer ihr Gutachten zu eröffnen. Dieselbe mußte sich hierbei zuvörderst den Standpunkt klar zu machen suchen, den sie bei Lösung dieser ihrer Aufgabe einzunehmen habe. Hat nämlich auch die erste Kammer bei der Berathung über den oben ge dachten ständischen Antrag (Mittheil, der I. Kammer S. 938 bis 94O)sich in Bezug auf dieForm der künftigen Berathung nicht geradehin präjudicirt, so konnte die Deputation doch nicht zweifeln, daß es sich bei der gegenwärtigen Geschäftslage, bei der ausgesprochenen Ansicht derRegierung und beidervon der Ständeversammlung an den Tag gelegten Geneigtheit für die Lnbloo-Annahme, nur um die Alternative zwischen dersel ben oder der Zurückweisung des Gesetzentwurfs handle. Daß dadurch nur die specielle Berathung, nicht das Stellen einzel-
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