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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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doch noch gleichzeitig überall in Wirksamkeit treten könnte. Das sind die Gründe, welche die Staatsregierung bestimmt haben, in dieser Beziehung ein verschiedenes Verfahren ein zuleiten ; die Rechte selbst aber verschieden zu behandeln, hin sichtlich der Entschädigung, hat nicht in der Absicht gelxgen und liegt auch jetzt nicht in der Absicht. v. Nostitz und Jänckendorf: Ich verzichte nach der Rede des Herrn Staatsministers auf das Wort, weil ich be absichtige, mich in ähnlicher Weise auszusprechen gegen den Antrag des Herrn v. Friesen. v. Welck: Ich muß gestehen, daß ich dadurch beruhigt worden bin, was soeben Seiten des Herrn Staatsministers geäußert wurde, und jenem Anträge nunmehro nicht bei treten werde. v. Po fern: Wenn, wie es scheint, von einigen geehr ten Mitgliedern mit einigem Neide auf die Oberlausitz ge blickt wird, so fürchte ich sehr, daß durch deren Akquisition — die verfassungsmäßige Zustimmung der Betheiligten hierzu vorausgesetzt, — dem sächsischen Bergbau nicht sehr aufgeholfen werden wird; denn, meine Herren, die Ober lausitz ist in der unglücklichen Lage, daß man von ihr leider nicht einmal sagen kann, was das alte Lied vom Erzgebirge sagt: „Es hat nur Silbererz und Kobaltkuchen und etwas Lausegold." Sie hatmuthmaßlich nur Eisenstein und Graphit. Graphit können wir liefern zu denvielen Schmelztiegeln, die künftig rechtreichlich gebraucht werden mögen für das durch dies neue Gesetz zu hoffende reichhaltige Ausbrin gen des Erzgebirges, dem auch ich als Oberlausitzer ein freudiges Glückauf wünsche. Bürgermeister Wimmer: Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, geäußert zu haben, das Bergamt zu Freiberg besorge zu drei Biertheilen die Geschäfte des Bergmeisters. Ich glaube nicht, mich so ausgesprochen zu haben; wäre jedoch jene Aeußeruvg unklar, so will ich sie hier noch ausdrücklich berichtigen. Ich habe gesagt, das Oberbergamt besorge im Freiberger Revier wohl drei Viertheile der Geschäfte, welche an andern Orten den Bergämtern obliegen, oder mit andern Worten: im Freiberger Revier werden wohl drei Viertheile der Geschäfte, welche in andern Bergamtsrevieren von dem Bergmeister besorgt werden, nicht vom Bergmeister, sondern vom Berghauptmann besorgt. Präsident v. Schönfels: Ich werde nun zum Schluffe derDebatte verschreiten, und zwar unter Ertheilung des Schluß wortes an den erlauchten Referenten. ReferentPrinzZohann: JnBezug auf eineAeußerung des Herrn v. Welck wollte ich nur ein paar Worte erwähnen. Er bezog sich nämlich auf eine Stelle der Motive; diese Stelle ist allerdings vorhanden, sie erledigt sich aber durch die später in einem Nachtrage aufgenommenen §§. 6 und 7. Jene Motive bezogen sich auf den früheren Entwurf, und da war allerdings Ungewißheit über die Entschädigung; die Frage aber, ob Entschädigung gewährt werden soll, ist durch die neue Vorlage außer allen Zweifel gestellt. Man hat ferner besonders der Oberlausitz gegenüber eine Beeinträchtigung gefunden, und ich muß hier entgegenhalten s die Rechte der - Erblande außer den Schpnburgischen Nexeßherrschaften un terliegen der Gesetzgebung und der §..31 der Verfassungsur kunde, die Rechte der Dberlausitz aber und die der Receßherr- schqften unterliegen der §. 31 der Verfassungsurkunde nicht; also in diesem Bezüge kann man beideRechtenichtglekchstellen, wenn auch materiell Recht immer Recht bleibt. Die Beden ken gegen die Nichtaufhebung der erbländischen Bergregalien sind schon von dem Herrn Commiffar entwickelt worden, und ich habe nur noch darauf aufmerksam zu machen, daß die In haber dieser Bergregalitätsrechte, wenn das Gesetz auf sie Anwendung leidet, also dieZehnten von den unedlen Metallen in Wegfall kommen, ihr Recht nicht verlieren und daher von Entschädigung nicht die Rede sein kann; denn da unterliegen sie blos dem allgemeinen Rechte, kommen aber durch Annahme jener Paragraphe in eine bessere Lage, als wenn das Gesetz außerdem auf sie Anwendung leidet. Präsident v. Schönfels: Ich werde nun zur Fragstel lung übergehen. Es befinden sich die Anträge, welche die Deputation zuvörderst zur Annahme empfiehlt, auf Seite 444 des Berichtes unter I., II. und III. Ich werde die erste Frage auf den ersten Antrag richten, der dahin geht: „den vor gelegten Gesetzentwurf unter den in dessen Nach trage bemerkten Abänderungen und Zusätzen unverändert anzunehmen." Die Deputation rächet, wie schon erwähnt, die Annahme dieses Antrages an, und ich frage: ob die Kammer in dieser Beziehung sich mit der Depu tation einverstehen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Der zweite Antrag lautet folgendermaaßen: „die in dem allerhöchsten Dekret für den Fall der Lnbloo-An nähme gegebene Zu sage, daß, obwohl das in deren Folge zu erlas sende Gesetz so lange, bis Regierung und Stände überde ssenAufhebung oder Ab ander un gim ver fassungsmäßigen Wege sich vereiniget, als ein definitives gelten solle, dennoch den Kammern, da fern diese nach Ablaufd er nächsten zwei Finanz perioden darauf an tragen,von Seiten der hohen Staatsregierung zurRevision vorgelegt werd en solle, anzunehmen und diese Annahme in der ständischen Schrift ausdrücklich auszusprechen." Auch diesen Antrag rathet die Deputation an anzunchmen, und ich frage : ob die Kammer sich auch hier mit der Deputüi- tion einverstehen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Der dritte Antrag, den ich unter Vorbehalt des v.Friesen'schen Antrages zur Abstimmung bringe, lautet folgendermaaßen: „die Staatsregierung
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