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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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neuester Zeit auf dem gewöhnlichen Verhandlungswege zurück: das Gesetz über das Verfahren bei Tumult und Aufruhr, das Gesetz, einige strafrechtliche Bestimmungen betreffend, und auch das Gesetz über die Nachträge zum Ablösungsgesetze, wel ches in der ersten Kammer noch nicht berathen ist, und wel ches beiden Kammern, wie unserer Deputation noch manche Arbeit verursachen wird. Außerdem werden noch mehrere kleine Sachen zurückkommen, die mir im Augenblicke nicht so erinnerlich sind. Jedenfalls werden dadurch die Arbeiten der ersten Deputation schon allein vermehrt. Nun tritt aber auch noch der besondere Umstand hinzu, daß drei Mitglieder der ersten Deputation auch zugleich der außerordentlichen Depu tation für die Verfassungsurkunde und die Grundrechte an gehören. Sie werden nun ermessen, daß nach den gründlichen Verhandlungen, die in der zweiten Kammer über die Ver fassungsurkunde und das Wahlgesetz stattgefunden haben, unsere Arbeiten, wenn diese Vorlage an die außerordentliche Deputation zurückkommt, keine geringen sein werden, und ichglaube, daß wir auf dieseArbeiten, die Verfassungsrevision, das Wahlgesetz und die Grundrechte, fast unsere ganze Zeit und Kräfte werden verwenden müssen. Hieraus entsteht aber erstens für die doppelt betheiligten Personen eine große Gc- schaftsüberlastung, und was noch weit wichtiger ist, eine Col- lision, ein Zusammentreffen verschiedener Geschäfte und Sitzungen in zwei verschiedenen Deputationen, mithin kann leicht eine Geschäftsstockung dadurch entstehen, und was noch schlimmer ist, es können in der ersten Deputation mehrere in der außerordentlichen Deputation beschäftigte Mitglieder feh len , es könnte die erste Deputation möglicherweise einmal nicht complet sein. Aus diesem Grunde wollte ich mir die Bitte an die geehrte Kammer erlauben, daß sie bei dieser Lage der Dinge und für die letzte Zeit des Landtags die erste Depu tation um zwei Mitglieder verstärken möge. Es ist dies bei mehreren Landtagen auch schon geschehen, und ich bitte zu be denken, daß in der zweitenKammer dieDeputation aus sieben Mitgliedern besteht, bei uns aber nur aus fünf. Ich gebe der geehrten Kammer also diese Bitte anheim. Prinz Johann: Ich wollte über den Geschäftsgang der Sache blos bemerken, daß ich durchaus gegen diesen Antrag nicht bin, daß aber in einer Hinsicht durchaus nicht viel wird zu gewinnen sein in Bezug auf die neuen Gesetze; denn die Refe rate darüber sind schon vertheilt- und ich glaube, daß auch die neuen Mitglieder in dieser Beziehung keine große Hülfe schaffen werden. Ich verkenne nicht, daß die Herren, welche in zwei Deputationen beschäftigt sind, sehr belastet werden, wenn jetzt diese Angelegenheit wieder zurückkvmmt, und daß es dann leicht geschehen kann, daßCollisionen eintreten, wenn die erste Deputation nicht vollzählig ist; wenn also nur in einem solchen Falle nicht verlangt wird, daß in der Depu tation sämmtliche Mitglieder anwesend seien, und daß Mit glieder, die in mehreren Deputationen beschäftigt sind, sich von der Berathung dispensiren könnten, so würde dadurch I. K. für den Geschäftsgang etwas gewonnen sein, und insofern würde ich es für erwünscht halten, wenn die erste Deputation um zwei Mitglieder verstärkt würde. Präsident'». Schönfels: Insofern Niemand gegen den geäußerten Wunsch des Herrn v. Friesen etwas einwen det, so würde ich denselben für unterstützt ansehen und würde die Wahl von zwei Mitgliedern, welche zur Verstärkung der ersten Deputation gewünscht werden, auf eine der nächsten Tagesordnungen bringen. Wenn die Kammer damit einver standen ist, so ist diese Sache als erledigt anzusehen. Ich gehe nun zu den eingegangenen Urlaubsgesuchen über. Herr Amtshauptmann v. Biedermann zeigt an, daß er zwar wic- derhergestellt sei, daß er aber noch einige Zeit durch Dicnftge- schäfte dergestalt in Anspruch genommen werde, daß es ihm unmöglich fei> vor dem 16. d. Mts. in der Kammer wieder einzutreffen; er bittet demzufolge um sUrlaub bis zum 16. d. Mts., und ich frage: ob die Kammer^dieses Gesuch zu ge nehmigen gemeint sei? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schön fels: Es sindZ.Herr v. Harleß, Herr Geh. Rath v. Cönneritz und Herr Staatsminister v. Nostitz und Jänckendorf unwohl und lassen sich für heute und resp. für mehrereSitzungen entschuldigen.—Herr v. Erd mannsdorf würde den Vortrag einer ständischen Schrift zu bewirken haben, einer Schrift über rückständige Soldaten löhnung. (Der Vortrag dieser Schrift erfolgt.) Präsident v. Schönfelß: Sofern Niemand gegen die Fassung dieser Schrift etwas einwendrt, so ist dieselbe als ge nehmigt zu betrachten und wird in derMaaße abgelassen wer den. Etwas Weiteres habe ich nicht mitzutheilen. Wir wür den nun zur Lag esordnung übergehen, und ich ersuche Herrn v. Welck, den Vortrag zu halten über das Volksschulwesen. Referent v. Welck: (Nach Vortrag des königlichen De- erets und des allgemeinen Theils der Motive, s. L.-M. H. K. Nr.77, S.1669fg.) Ich gehe nun zum Bericht Ihrer Deputation über, der sich in seinem ersten Theile eben auf die allgemeinen Motive bezieht: Mittelst allerhöchsten Decrets vym 18. December v. Js. sind den Kammern einige Abänderungen und Zusätze zum Volksschulgesetz vom 6. Juni 1835 vorgelegt und Behufs deren gesetzlicher Sanction die Erklärung der Stände erfor dertworden. Es beschränken sich dieselben auf eine theilweise Abände rung und Vervollständigung der im IV. Abschnitte mb 6. des obgcdachten Gesetzes über das Verfahren gegen unwür dige, nachlässige oder untüchtige Lehrer enthaltenen Be stimmungen und auf eine Erhöhung der in ß. 39 desselben Gesetzes festgesetzten Gehalte der Schullehrer. Die hohe Staatsregierung rechtfertigt die Vorlage im ü *
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