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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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„Die hohe Staatsregicrung wolle nur nach den ge nauesten Erörterungen über die Unzulänglichkeit der Gemeindemittel und darüber, ob die letzteren nach jeder Seite hin vollständig erschöpft seien, die Aushülfe des Staats gewähren." Dagegen wurde das in dem Gesetzentwürfe, je nach ver längerter fünfjähriger Dienstzeit auf l80, 210 und 240 Khlr. zu erhöhende Diensteinkommen auf beziehentlich 160, 190 und 220 Khaler heruntergesetzt. Endlich beschloß man noch, hem letzten Satz folgende Fassung zu geben: „Collatoren dürfen in Schulstellen von 160-220 Khaler Einkommen nur solche Lehrer berufen, die im Dienstalter von wenigstens 5 Jahren, in höher besoldete, die im Dienstalter von wenigstens 10 Jahren stehen. Ausnahmen hiervon hängen von der Genehmigung des Ministeriums des Cultus ab." Die unterzeichnete Deputation vermag weder den Bei tritt zu diesen Beschlüssen, noch auch die Annahme der ZZ. 1 und 2 des Regierungsentwurfs anzuempfehlen. Ihr Hauptbedenken dagegen schöpft sie aus der Unübersichtlichkeit der zu Durchführung dieser Be stimmungen erforderlichen pecuniären Mittel, deren Beschaffung für die Staatscasse leicht möglicher weise zu einer höchst bedeutenden, für die Gemein den aber, falls man diesen in der von der jenseitigen Kammer beantragten Weise die Gewährung der er höhten Gehalte ansinnen wollte, zu einer in vielen Fällen ganz unerschwinglichen Last werden würde. Liegt dem Gesetzentwürfe die Absicht zum Grunde, den jenigen Schullehrern, die eine Reihe von Jahren hindurch ihre zumeist mühseligen Berufspflichten treu und untadelhaft erfüllt haben, eine nach Maaßgabe ihrer Dienstjahre sich steigernde Gehaltszulage, und selbst den Inhabern von Mi- uimalschulstellen anfänglich wenigstens so viel an Gehalt zu gewähren, daß sie, ungetrübt von Nahrungssorgen, ihrem Beruf mit Freudigkeit folgen können, so ist die Deputation mit dieser wohlgemeinten Absicht vollkommen einverstanden, sie fürchtet aber, daß die Erreichung derselben nicht nur zum Kheil vereitelt, sondern auch für die Stellung der Schulleh rer gegenüber den betreffenden Communen nachtheilig sein werde, wenn man diese Letzteren zu noch höheren Beiträgen zu Schulzwecken anziehen wollte, als sie dermalen schon auf- zubringcn haben. Die Ueberzeugung, daß kaum irgend eine Ausgabe ge rechtfertigter erscheinen und segensreichere Früchte tragen könne als diejenige, welche auf den ersten Unterricht der Heranwachsenden Jugend verwendet wird, ist leider noch nicht eine so allgemein verbreitete, daß sie durchgängig zu einer willigen Erhöhung der für diesen Zweck benöthigten Geldmittel führen würde; es sind aber auch wirklich, theils in Folge der so häufig erfolgten Ausschulungen, theils in Folge der durch die immer zunehmende Population nöthig gewordenen Vermehrung der Lehrerzahl und derErweiterung oder des Neubaues von Schullocalicn, die Communalleistun- gen zu Schulzwecken schon zu einer solchen Höhe gestiegen, daß man unmöglich, und am wenigsten in einer Zeit wie die jetzige, den Gemeinden noch größere Opfer in dieser Br echung ansinnen kann, ohne bei ihnen einen Widerwillen gegen ein Institut zu erregen, dessen Hochhaltung und freu-- dige Unterstützung Seiten Einzelner sowohl, als ganzer Communen, gerade im wohlverstandensten Interesse des Staates liegen muß. — Wahrend es aus diesen Gründen der Deputation durchaus unrathsam erschien, die Vorschläge der Staatsregicrung, selbst in der nach den Beschlüssen der zwei ten Kammer gemilderten Weise, durch consequente Anwen dung des sogenannten Communalprincips in Ausführung zu bringen, mußte sie um so mehr die Frage in reiflichste Er wägung ziehen: auf wie hoch sich die zu Ausführung jener Vor schläge aus Staatskassen zu bewilligenden Geld mittel belaufen — und o b die Bewilligungen der selben in einer Zeit zu rechtfertigen sein würden, wo ohnedem schon wahrhaft Besorgniß erregende Ansprüche an selbige und mithin auch an dieKräste der Steuerpflichtigen gemacht werden müssen. Die unterzeichnete Deputation hat sich in dieser, die finanziellen Interessen des Staates so unmittelbar berühren den Angelegenheit mit der zweiten Deputation in.Verneh- mung gesetzt, sie hat bei dieser wiederholt angestellten gemein- schastlichen Berathung zugleich die Erläuterungen des Re- gierungscommissars vernommen, allein demungeachtet istes ihr, sowie auch der zweiten Deputation, nicht möglich gewor den, zu einer so klaren Ucbersicht des benöthigten Geldbedarfs zu gelangen, daß sie es verantworten möchte, auf ein sonach noch nicht zu einer bestimmten Ziffer zu bringendes Resultat hiri ihrer Kammer die Annahme von Bestimmungen, als für die Folgezeit gesetzlich feststehenden, anzuempfehlen. Während die hohe Staatsregicrung, wie wir schon er wähnten, nach den von ihr zu der Budgetvorlage gegebenen Erläuterungen, den zur Erhöhung der Lehrergehalte den Ge meinden zu gewährenden Zuschuß auf 50,000 Khlr. für eine ganze Finanzperiode noch über die schon zeither pro anno be willigten 16,500 Khlr. berechnete, suchte der königliche Com- missar in der 80. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer durch eine detaillirte Berechnung nachzuweisen, (okr. S. 1676, Mittheil, der zweiten Kammer) daß eine Summe von , 54,576 Khaler erforderlich sein würde, um jetzt allen Schullehrern die Ge haltszulagen nach der Staffel und nach den Sätzen, wie sie HZ. 1 und 2 des Gesetzentwurfs angegeben sind, zu gewähren, daß sich jedoch der wirkliche Bedarf aus der Staatscasse un gefähr auf 32,500 Khaler pro anno mindern werde. Nach erfolgter Berathung der gegenwärtigen Gesetzvor lage in der zweiten Kammer hat die hohe Staatsregierung das Postulat von 50,000 Khlr. wieder zurückgenommen; sie äußert hierüber in einer, unterm 2. d. M. an die zweite Depu tation der jenseitigen Kammer gelangten Mittheilung Fol gendes: „Rach einer vorläufigen Berechnung werde zur Er höhung der Lehrergehalte in Gemäßheit des in der zweiten Kammer berathenen Gesetzentwurfs die Summe von 37,909 Khaler erforderlich. Diese Summe werde sich zwar ver mindern?-
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