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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Die vorgcschlageue Schlußbesti'mmung derselben Para- graphe soll dagegen sicherstellen, daß nicht ein Zurückgehen von den neuen Bestimmungen, wenn sie sich für zu drückend für die Staatscaffen erweisen sollten, künftig auf längere Zeit unmöglich gemacht werde. Es könnte außerdem leicht dem einmal im Amte stehenden Schullehrern ein jus guuesitum auf die ihnen in Aussicht gestellte Ausrückung zuerkannt wer den, wie dies gegenwärtig mit den Pensionen der Staats diener, 8 des Gesetzes, einige Abänderungen des Gesetzes über die Verhältnisse der Staatsdiener betreffend, der Fall ist. §. 2 b. Daß bei neufundirten Stellen die Verbindlich keit des Staates, die Erhöhung des Minimums zu tragen, ausgeschlossen wird, geschieht, um dem Staate Sicherheit ge gen eine Vermehrung der jetzt zu übernehmenden Last zu gewähren. Die pecumären Resultate dieses Vorschlags würden folgende sein. Nach einer von dem königlichen Commissar erlangten Auskunft bestehen in Sachsen' 1155 Stellen unter 220 Thlr. Diensteinkommen, von denen 531 noch nicht 140 Lhlr. Einkommen ziehen. Rechnet man, daß von Letztem ein Jeder 20 Thlr. Zu lage bekäme, so gäbe dies einen Betrag von 531x20--10,620 Thlr. Hierzu käme für 120 Stellen, deren Einkommen auf 220 Thlr. zu erhöhen wäre, eine Zulage von höchstens 80 Thlr. oder 80 x 120 --- 9,600 Lhlr. in Summe. Für 150 Stellen zu 190 Thlr. höchstens 50 Lhlr. Zulage, 150X50--7,500 Thlr. Für 250 Stellen zu 160 Lhlr. ü 20 Thlr. Zulage, höchstens 250 X 20 --- 5,000 Thlr. Summe 10,620. - 9,600. - 7,500. - 5,000. 32,720 Thlr. Dieses ist indeß jedenfalls als das Maximum des Betrags anzusehen, indem hierbei zwar die geringen Zulagen für Leh rer, welche nicht 60Kinder unterrichten, noch in Aufrechnung kommen müßten, andererseits aber die gewiß weit bedeuten dere Ersparniß außer Ansatz bleibt, welche dadurch entsteht, daß 1) allen Lehrern, welche bereits einen höhern Gehalt von ihren Stellen beziehen, nicht die volle Zulage, wie sie oben in Ansatz gebracht worden, gegeben wird, und 2) in mehreren Fällen auch Kirchenärarien und Stiftun gen zur Mitleidenheit gezogen werden sollen. Aus allen diesen Gründen erlaubt sich der Unterzeichnete, die §. 1 und 2 mit den von ihm vorgeschlagenen Veränderungen nebst dem Zusatz §. 2 b. in obiger Fassung der Kammer zur Annahme zu empfehlen. Johann Herzog zu Sachsen. Ich kehre nun zu dem Berichte zurück Seite 475: Der Entschließung der hohen Kammer haben wir aber nunmehr» anheimzugeben, entweder 1. nach dem Rath der Majorität der Deputation: die§ß. 1 und 2 derGesetzvorlage, sowie denBeitritt zu dem von der zweiten Kammer beschlossenen An trag in der ständischen Schrift abzulehnen, dagegen die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß dieselbe die zu Pos. 66 ä. der Budgetvorlage sub K. für die laufende Finanzperiode annoch zu bewilligende Be rechnungssumme zu Gehaltserhöhungen für stän dige Volksschullehrer unter Beobachtung der in den ebengedachten §§. 1 und 2 enthaltenen Grund bestimmungen verwenden und auf Grund der sich hierbei herausstellenden Erfahrungen der nächsten Ständeversammlung einen anderwciten Gesetzent wurfbehufs derfesten NormirungsowohlderGrund- sätze, als auch der Höhe der für die Zukunft gesetzlich festzustellenden Gehaltszulagen vorlegen möge, oder 2. nach dem in dem Separatvotum sul, D enthaltenen Vor schläge die §§. 1 und 2 der Gesetzvorlage und den oben ge dachten Antrag in der ständischen Schrift zwar ebenfalls ab zulehnen, an deren Stelle aber die §Z. 1, 2 und eine Zusatz- paragraphe sub ß. 2b. in der Fassung, wie selbige in dem Separatvotum beantragt worden, anzunehmen. Regierungscommissar v. Hübel: Die Majorität Ihrer geehrten Deputation empfiehlt Ihnen, die beiden ersten Para graphen des Gesetzentwurfs, welche sich mit der Verbesserung der Gehalte der Volksschullehrer beschäftigen, abzulehnen. Sie ist zwar einverstanden damit, daß eine Verbesserung der gering dotirten Lehrerstellen nothwendig sei; sie nimmt auch an den vorgeschlagenen, wenigstens an den von der zweiten Kammer amendirten Gehaltssätzen keinen Anstoß; sie ist damit einverstanden, daß der Regierung die Mittel gegeben werden sollen, um den Schullehrern Gehaltszulagen zu gewähren, sogar nach den Vorschlägen des Gesetzentwurfs; ja sie steht es sogar für nothwendig an, daß künftig diese Verbesserung der Lehrergehalte durch ein Gesetz normirt werde. Sie glaubt aber, daß dies jetzt noch nicht an der Zeit sei, weil man den Gemeinden höhere Leistungen für das Schulwesen gegenwär tig nicht ansinnen könne, und weil die Staatskasse eine Last übernehmen werde, die sich jetzt noch nicht berechnen lasse. Das Ministerium kann aber weder mit den Vorschlägen der Deputation sich einverstehen, noch die Bedenken derselben be gründet finden. Es hat sich in den letzten Jahren unter den Lehrern eine große Unzufriedenheit über die Unzulänglichkeit ihres Einkommens verbreitet und in zahlreichen Petitionen sich ausgesprochen, welche insbesondere an den Landtag vom Jahre 1846 gelangt sind. Es ist bei Vielen eine große Muth- lostgkeit eingetreten, weil Hülfe, welche hier so Noth thut, so lange ausblieb. Das Ministerium beabsichtigt nun, diese Un zufriedenheit zu heben, den Muth der Lehrer wieder zu beleben, neue Freudigkeit zu Erfüllung ihrer Berufspflichten in ihnen zu erwecken und sie zur Treue in ihrem so wichtigen Amte anzuspornen. Hierbei kommt es aber nicht nur darauf an,
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