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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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daß man giebt, sondern auch w i e man giebt. lrchen Unterstützungen kann dieser moralische Eindruck auf den Lehrerstand, welchen das Ministerium mit dem Gesetze zugleich beabsichtigt, nicht erreicht werden. Dieser ist nur zu erreichen, wenn man die billigen Anforderungen des Lehrer standes anerkennt, ihreAnsprüche gesetzlich feststellt und ihnen Sicherheit giebt, daß sie die Verbesserungen, welche ihnen in Aussicht gestellt werden, bei treuer Pflichterfüllung unfehlbar erlangen und behalten. Das erste Bedenken gegen die gesetz liche Feststellung der Verbesserung der Lehrergehalte hat die Majorität der Deputation in den unzureichenden Mitteln der Gemeinden gefunden. Ich gebe sehr gern zu, daß viele Ge meinden nicht im Stande sein werden, ihren Lehrern erheb liche Gehaltszulagen zu gewähren; denn viele erhalten jetzt schon aus Staatskosten Zuschüsse, um nur den zeitherigen Minimalgehalt aufzubringen. Was aber von diesen Gemein den gilt, gilt nicht von allen. Andere, und nicht wenige, kön nen recht wohl mehr als zeither für ihr Schulwesen thun. Wei noch anderen würde wiederum durch Stiftungen nach geholfen werden können, so daß wir nicht den ganzen Mehr aufwand auf die Staatscasse zu übernehmen brauchen, und das Communalprincip, welches zeither durch das ganze Volks schulwesen consequent durchgeführt worden ist, festhalten können. Wenn man sich hier der Gemeinden so warm an nimmt, sie vor einer gesteigerten Last zu bewahren sucht, so kann ich nicht umhin, einen Werth darauf zu legen, daß in der zweiten Kammer, wo doch die Interessen der Gemeinden nicht weniger vertreten sind, als hier, nur wenige Stimmen sich dafür ausgesprochen haben, die Gemeinden bei der beab sichtigten Verbesserung der Lehrergehalte gar nicht beizuziehen. In der zweiten Kammer ist im Gegentheil der Antrag gestellt worden, daß bei der Erörterung der Kräfte der Gemeinden mit möglichster Strenge verfahren und Zuschüsse aus der Staatscasse nicht eher gegeben werden möchten, bis heraus gestellt sei, daß von Seiten der Gemeinden ein Mehreres wirklich nicht geleistet werden könne. Das Ministerium ist hierbei zeither gegen die Gemeinden immer mit möglichster Milde verfahren. Es hat gründlich zu erörtern gesucht, was die Gemeinden ohne zu große Anstrengung zu leisten im Stande sind, und hat, wo ihre Kräfte nicht ausreichten, Zu schüsse gegeben. Der Antrag der zweiten Kammer, wenn er auch so gedeutet werden kann, hat doch gewiß nicht den Sinn, Laß das Ministerium künftig ein anderes Verfahren einschla- zen und mit Härte gegen die Gemeinden verfahren solle. Es würde dies auch den beabsichtigten Zweck verfehlen, und es liegt in den Verhältnissen schon hinreichende Bürgschaft da für, daß man nicht zu hohe Anforderungen an die Gemeinden stellen werde. Denn wollte das Ministerium die Gemeinden über ihre Kräfte anstrengen, sowürde es, wie auch imBerichte angedeutet ist, einen Widerwillen gegen die Schulanstalten erregen, der diesen selbst zum Nachtheil gereichen müßte. Die Gemeinden würden nicht regelmäßig geben, was man ihnen in der zweiten Kammer amendirten Gesetzvorlage erfor derlich sein würde, ist Ihnen nach genauer Berechnung vor gelegt worden. Der höchste Betrag würde sich auf 37,900 Thaler belaufen. Jndeß mindert sich dieser noch wegen der jenigen Schulen, in denen weniger als 60 Kinder unterrichtet werden, weil diese bei Aufstellung der Berechnung noch nicht in Abzug gebracht werden konnten, und was die Gemeinden zu jener Summe beitragen können, das würde der Staats kasse zu Gute gehen. In der Zukunft muß sich, wenn nach dem Vorschläge des Gesetzentwurfes eine regelmäßigere Be förderung der Schullehrer in bessere Stellen eintritt, dieser Aufwand wesentlich vermindern. Wir haben im ganzen Lande 1155 Schulstellen, welche ein geringeres Einkommen als 220 Thaler gewähren. Treten nun in diese immer die jüng sten Lehrer ein, werden die tüchtigen aus ihnen regelmäßig befördert, so werden immer wenigstens 375 Lehrer keine Dienstzulage zu erhalten haben. 375 werden nur Zulagen von 20 Thaler erhalten, und es bleiben dann von 1155 Stellen nur 405 übrig, deren Inhaber Zulagen von 50 und 80 Tha ler zu beziehen hätten. Wenn ich darauf eine Berechnung des künftigen Bedarfs gründe, so werden 10,620 Thaler erfor derlich sein, um 531 Schulstellen, welche noch nicht 140 Tha ler Gehalt haben, auf diesen Betrag zu erhöhen; 7500 Tha ler, um 375 Schullehrern die niedrigsten Gehaltszulagen von 20 Thaler zu geben; 18,750 Thaler, ums 375 Schullehrern 50 Thaler Zulage zu gewähren, und 2400 Thaler zu einer Zulage von 80 Thaler für 30 Stellen. Dies betragt zusam men 39,270 Thaler. Da nicht anzunehmen ist, daß allemal die Lehrer aus der höchsten Altersklasse in die besseren Stellen werden befördert werden, so wird es sich wohl zutragen, daß eine größere Anzahl die höchste Zulage beziehen, und dadurch kann sich der Bedarf um etwas erhöhen. Die angegebene Hauptsumme wird sich aber wieder vermindern durch den Abzug der Schulen, welche nicht 60 Kinder enthalten, und sehr wesentlich dadurch, daß viele Stellen zwar nicht 220, aber doch weit mehr als 120 Khaler einnehmen. Diese Diffe renz beläuft sich nach zuverlässiger Berechnung gerade auf den dritten Theil des ganzen Bedarfs. Ich habe früher berech net, daß wir im Lande 1250 Stellen unter 240 Thaler ha ben. Hätte jede dieser Stellen nur ein Einkommen von 120 Thaler, so würden, um jede auf 240 Thaler zu erhöhen, 150,000 Thaler nöthig sein. Es tragen aber diese 1250 Stellen wirklich so viel ein, daß zu ihrer Erhöhung auf 240 Thaler noch nicht einmal volle 100,000 Thaler erforderlich sind. Es ist also erwiesen, daß der dritte Theil des Mehrbedarfs durch Mit Willkür-^ auflegte, und so würden wiederum die Lehrer darunter zu lei den haben. Es ergiebt sich hieraus freilich, daß die Staats casse einen großen Theil des Mehrbedarfs zu übertragen haben wird, und darauf gründet sich das zweite Beden ken der Deputation, daß die Last für die Staatscasse eine zu bedeutende, eine unberechenbare werden könne. Wie viel jetzt zu Aufbesserung sämmtlicher Gehalte nach der
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