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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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1325 nigstens eine Sitzung ersparen werden, nämlich die heutige,« v. 3 eh men: Ich bitte um das Wort zur Berichtigung denn es würde unmöglich sein, sofort im Laufe der heutigen! und Entgegnung. Discussion zu einer klaren Ueberficht der verschiedenen An-! Präsident v. Schönfels: Vor Allem dürfte wohl die träge und zur Fassung eines etwaigen Vermittlungsvorschla-! Discussion sich auf den v. Welck'schen Antrag zu erstrecken ges von Seiten der Deputation zu gelangen, wenn wir nicht »haben, der dahin geht, die §§. 1 und 2 des vorliegenden erst die wirklich so hochwichtige Angelegenheit noch einmal in Gesetzentwurfs an die Deputation zu erneuter Bearbeitung der Deputation in Erwägung ziehen können. Ich bitte, zurückzugeben. Ich würde zuerst wohl diesen Antrag zur diesen meinen Antrag'der hohen Kammer zur Entschließung Unterstützung zu bringen haben und, insofern er Unterstütz- anheimzugcben. ! ung findet, würde ich die Herren Redner ersuchen, sich nur Regierungscommissar v. Hübel: Ich sehe nicht,worin aufdiesenVorschlagbeiihrenVorträgenjetztrichtenzu wollen, der sechste und siebente Vorschlag bestehen soll. Durch meine Herr Referent v. Welck trägt darauf an, die 1 und 2 der Erklärung haben sich vielmehr die fünf Vorschläge, welche Gesetzvorlage zu erneuter Bearbeitung an die Deputation Vorlagen, auf vier reducirt. Es besteht jetzt der Beschluß der zurückzugeben. Wird dieser Antrag unterstützt?— Wird zweiten Kammer, der Vorschlag des Separatvotums, die zahlreich unterstützt. Modisication des Separatvotums durch Herrn Würger- v. F r i e se n: Ein einziges Wort zur Widerlegung hatte meister MüllerundderVorschlagdesHerrnNegierungsrathes! erbeten. v. Zehmen. «... . Präsident v. Schön fels: Ich glaube, wenn der An- Graf Hohenthal-Königsbrück: Ick darf wir t A^lck Annahme finden sollte.... wohl eine Anfrage erlauben zu Aufklärung eines Mißver- , . , , ständnisses. Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen Friesen: Es ist nur eine thatsachllche Bmchtigung, der gestrigen Rede des Herrn Negierungscommissars aller- und ich werde ganz kurz sein. dings und zwischen dem, was ich heute von ihm vernommen Präsident v. Schönfels: Das Wort zu einer that- habe, darin, daß gestern der Herr Regierungscommissar sich sächlichen Berichtigung ist nicht abgeschnitten. eventuell für den Vorschlag des Separatvotums mit Aufrecht- v. Zehmen: Ich bitte nochmals ums Wort. Was kann Haltung des Communalprincips erklärte. Se. Königliche! es mir helfen, wenn ich erst nach 14 Lagen soll zur Entgeg- Hoheit haben aber gestern ausdrücklich erklärt, daß sie an der! nung sprechen können? Bestimmung, die das Communalprincip zu streichen vor- Präsident v. Schön fels: Soviel ist gewiß, daß der schlagt, festhalten. Davon nun habe ich heute in der Rede I zs^trag des Herrn v. Welck ein präjudicirlicher ist. Wird er des königlichen Herrn Commissars nichts gehört und wünschte angenommen... nun, °«s l-m«m Mund- z» °-m°hm-n, -b,l für den Fall, P,lnzL - h - nn: Di-, Mich- th-ts-chlich etwas bmch. daß d<- B-rschl-s- d-r zwtttm w.Ich- k-st ""d ,-E-n-n d-s Wott »°r M-m! streng auf dem Communalprincip bestehen, fallen sollten, sich für den Vorschlag Sr. Königlichen Hoheit, welcher Präsident v. Schönfels: Herr v. Friesen würde zu- das Communalprincip gänzlich streicht, Namens der Regie- nächst das Wort zu einer tatsächlichen Berichtigung haben, rung erklärt hat, oder ob er bei seiner gestern ausgesprochenen v. Friesen: Ich will durchaus nicht in dieBeantwor- Ansicht beharrt, daß er nur insoweit der Ansicht Sr. König- tung und Widerlegung der Kritik eingehen, welche der könig lichen Hoheit im Separatvotum bcitritt, wenn Se. König- kche Herr Commiffar meinen Äußerungen entgegengehalten liche Hoheit das Communalprincip, welches er aber freilich hat. Er ist zwar nicht gegenwärtig, er kann also auf das,, uns gestern anzunehmen widerrathen hat, wiederannimmt; was ich ihm entgegenzuhalten hatte, nicht im Augenblicke es scheint mir dies eine wichtige Principfrage, da es wesent- antworten. Nur das Eine wollte ich beantworten und wider lich auf die Abstimmung einwirken muß, ob das Eine oder fegen, daß ich nicht gesagt habe, — wenigstens kann ich mich Andere als Grundsatz ausgesprochen wird. durchaus nicht erinnern, es gesagt zu haben, — „das Gesetz Regierungscommissar v. Hübel: Es scheint mir nicht von 1835 sei nicht viel werth." Das habe ich nicht gesagt. nöthig, die verschiedenen Modisicationen der Gesetzvorlage, Ich habe wohl gesagt, ich glaubte, daß man damals, imJahre welche im Separatvotum liegen, als ein Ganzes aufzufassen. 1834, nicht ganz den zweckmäßigen Weg gegangen sei, daß Die Vorschläge für die Gehaltserhöhungen können angenom-1 man das Meiste durch Bewilligung aus Staatsmitteln hätte men werden, wenn man sich auch für die andern Punkte nicht decken und befriedigen können, und daß ich geglaubt habe, entscheidet. Das Separatvotum will die Gehaltserhöhungen man hätte im Jahre 1835 nicht den richtigen Weg gewählt, nicht den Gemeinden ansinnen, sondern auf die Staatscasse Ich habe gesagt, ausdrücklich gesagt, daß der Erfolg nicht so übernehmen. Die Frage, ob man das Communalprincip gewesen sei, wie er gewünscht worden wäre, und ich habe das beibehalten oder davon abweichen will, ist aber ohne entschei-1 durch einige Beispiele zu erläutern gesucht. Aber den Aus- denden Einfluß auf die Gehaltssätze. Daher bleiben immer druck: das Gesetz wäre nicht viel werth, habe ich nicht nur vier Vorschläge über die letzteren stehen. ! gebraucht, nur gegen den will ich mich verwahren. Ich würde
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