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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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lich betrachtete und anführte.' die Treue der Cassenbeamten, die aufopfernde Thätigkeit der Subalternbeamten und die hohe Intelligenz der höheren Beamten, haben wir in den letz ten Jahren leider oftmals das Gegentheil zu sehen gehabt. Jndeß das soll mich nicht abhalten, mich für diesen Stand auch heute wieder zu verwenden, denn es bildeten jene Fälle, Gott sei Dank, immer nur eine Ausnahme. Hoffen wir, daß es gelingen wird und zum Theil schon gelungen ist, diese räu digen Schafe aus dem sonst hochachtbaren Stande zu entfer nen. Wie gesagt, es wird mich diese Erfahrung nicht abhal ten, auch fetzt gegen eineBeschränkung der Pensionen zu spre chen und zu stimmen. Man sagt, der Grund zu dieser Ge setzvorlage liege hauptsächlich in der Wahrnehmung, daß in den letzten Jahren die Pensionslast des Staates in Schrecken erregender Weise zugenommen habe. Man kann diese Er scheinung nicht laugnen, meine Herren, aber gehen Sie nur etwas tiefer auf die Gründe dieser Wahrnehmung ein. Nicht die Höhe der Pensionen ist es, welche dem Staate diese große Last aufbürdet, sondern Maaßregeln, welche mit Zustimmung der Stände getroffen worden sind,' es kommt her von dem Princip, daß man jetzt Alles auf die Schultern des Staates bürdet, daß dieser Alles übernehmen soll, was oft recht füg lich, vielleicht sogar besser von Privaten und Corporation«» selbst besorgt würde. Ich erinnere nur an das Heer von Zoll- und Steuerbeamten, an die Menge von Justizbeamten, welche wir seit dem Gesetz von 1835 angestellt haben. Da können wir uns freilich nicht wundern, daß die Pensionslast größer wird, wir müssen es aber nur nicht dadurch wieder gut machen wollen, daß wir die Pensionen der Einzelnen ver schlechtern. Damit helfen Sie dem Nebel nicht ab. Wollen Sie dies, so müssen Sie die große Anzahl der Staatsdiener ver ringern. Es ist in den Motiven des Gesetzes vom 7. März 1835 ausdrücklich hervorgehoben und von beiden Kammern ausdrücklich anerkannt worden, daß unser Pensionsgesetz von allen in konstitutionellen Staaten geltenden Gesetzen das un günstigste für die Staatsdiener sei. Jetzt nun, meine Herren, sollen wir Hand anlegen, um dieses allerungünstigste Gesetz für die Staatsdiener noch ungünstiger zu gestalten, und zwar sollen wir dies, wahrend auf der andern Seite die Stel lung derselben wahrhaftig keine bessere geworden ist. Auf wand und Luxus sind gestiegen und steigen noch immer fort; die Anforderungen haben sich vermehrt, der Staatsdiener kann nicht zurückbleiben, wenn er auch will; ja, man macht sogar noch größere Anforderungen an ihn, als an Andere. Es sind aber auch die Anforderungen an die intellektuelle Bil dung derselben gestiegen. Alle Jahre werden die Examina strenger, alle Jahre wird der Aufwand größer, um alle die Kenntnisse zu erwerben, welche man von dem Staatsdiener verlangt, und trotz alledem wollen wir ihn schlechter situiren?! Das, meine Herren, scheint mir, gelind gesagt, eine falsche Spekulation zu sein. Schon der Privatmann, der richtig rechnet, geht von dem Grundsatz aus: verlange viel von dei nen Beamten, aber bezahle sie gut; um wie viel mehr muß der Staat von diesem Principe ausgehen. Schon jetzt sind die Gehalte und Pensionen der Art, daß ich zehn, ja hundert Privatleute nennen könnte, welche ihre Beamten hinsichtlich' der Gehalte und Pensionen viel besser stellen, als der Staat. Wollen wir nun dieses System der schlechten Penfionirung noch auf die Spitze treiben? Was wird das zur Folge haben? Wir werden nur Diejenigen in den Staatsdienst bekommen, welche anderwärts ihr Unterkommen nicht finden, und daß das nicht im Interesse des Staates sein kann, brauche ich wohl nicht erst weiter auszuführen. Was helfen ausgezeich nete Gesetze und Institutionen, wenn der Staat nicht treue und tüchtige Beamte hat, um dieselben gut auszuführen?! Er wird gute Beamte aber nicht haben können, wenn er sie schlechter bezahlt, als jeder Andere. So lange also die jun gen Leute wissen, daß sie z. B. als Advokaten oder auf irgend eine andere Art besser und sicherer situirt sind, als im Staats dienste, so liegt es auf der Hand, werden wir blos die schlech teren bekommen. Man sagt freilich, unsere finanziellen Ver hältnisse sind nicht darnach, daß sie eine so hohe Last tragen könnten. Das ist wahr, meine Herren, die glänzendsten find sie nicht, aberdas ist wieder ein solcher Punkt, wie der gestrige, wo es sich um die Gehalte der Volksschullehrer handelte. Hier kann es nicht darauf ankommen, wie viel wir verwenden können, sondern hier muß geschafft werden, was wir brau chen. Mäkeln und handeln Sie hier nicht, sparen Sie lieber wo anders. Ja, meine Herren, wenn wir das außerordent liche Budget betrachten, da finden wir wahre Unsummen, welche die Steuerpflichtigen für den Staat aufbringen sollen, die bei weitem nicht so gut angewendet sind, als für die Staatsdiener. Wenn es sich darum handelt, ein neues Mu seum zu bauen, Actionairen, die in der Klemme sind und Ver luste zu gewärtigen haben, herauszuhclfen, da müssen die Steuerpflichtigen herhalten, da schüttelt man die Millionen wie aus den Aermeln heraus, als wenn die kleinen Steine auf der Straße Geld wären, und für den Stand, von dessen Tüch tigkeit das Wohl und Wehe des Staates abhangt, haben wir kein Geld? Nach alledem kann ich nicht anders, als gegen das Gesetz stimmen, dafern nicht etwa noch bedeutend günstigere Bestimmungen, als die jetzigen sind, in dasselbe ausgenom men würden. Für jetzt muß ich daher wünschen, daß es bei dem Gesetze vom 7. Marz 1835 bleiben und die jetzt vorge schlagenen Abänderungen nicht angenommen werden. Präsident v. Schönsels: Wünscht noch Jemand zu sprechen? (v. Nostitz-Wallwitz meldet sich.) v. Nostitz - Wallwitz: Ich bin der'geehrten Deputation sehr dankbar für ihren Bericht. Derselbe befriedigt beinahe in jeder Hinsicht die billigen Wünsche, welche man an die Depu tation stellen konnte, auch mildert er die Härte der Entschei dung, welche die zweite Kammer, allerdings nur mit einer
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