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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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v. Nostitz und Iänckendorf: Das Mandat vom Jahre 1811 gestattet, soviel ich mich erinnere, an Sonn- und Festtagen Erntearbeiten, und nach anhaltend übler Witterung auch Feldarbeiten, und macht auch mehrere specielle Ausnah men von der strengen Regel, die mir im Augenblicke nicht ge nau erinnerlich sind. Staatsminister v. Friesen: Ich muß das vollkommen bestätigen. Das Generale vom Jahre 1811 läßt ausreichen den Spielraum, wirklich nothwendige und dringende Arbeiten auch an Sonntagen stattsinden zu lassen. Im Allgemeinen mache ich -darauf aufmerksam, daß der Uebelstand noch weit mehr, als in der Verrichtung von einzelnen ländlichen Arbei ten, darin liegt, daß nach der einmal cingerissenen Sitte auf dem Lande alle Vergnügungen auf den Sonntag verlegt sind, und daß es gewiß sehr schwierig sein würde, dies zu ändern und die öffentlichen Vergnügungen an andern Tagen, als an Sonntagen stattsinden zu lassen. Darin scheint mir ein größerer Uebelstand zu liegen, als darin, daß in einzelnen Fällen nöthige Feldarbeiten vorgenommen werden. Prinz Iohann: Ich möchte ganz dem beistimmen, was der Herr Staatsminister sagte; weniger aber könnte ich mich mit dem vereinigen, daß das Tanzen Sonntags Abends ver boten würde, denn das ist ein Vergnügen, was ich den Leuten gönnen möchte; aber noch viel schlimmer scheint mir die Un sitte zu sein, daß in größer» Städten Sonntags Vormittags Concerte gegeben werden, wodurch die Leute abgehalten wer den, in dieKirche zu gehen. Das scheint mir ein Uebelstand zu sein, dem abgeholfen werden muß. v. Egidy: Ich glaube, die Petition hat weniger den Zweck, die gewöhnliche Beschäftigung an Sonntagen zu be schränken, als vielmehr die Art und Weise, wie man während des Gottesdienstes sich auf störende Geschäfte, Vorkommnisse einläßt. Ich selbst kann es aus Erfahrung bestätigen, daß ge rade an dem Orte, von dem die Petition ausgegangen ist, ein heilloser Uebelstand in jener Beziehung eingerissen ist; es liegt das allerdings zum Theil mit in localen Verhältnissen. Eine sehr belebte Straße führt nämlich unmittelbar am Gottes hause vorüber, und dort hat sich während des Gottesdienstes häufig ein solches Handthieren wahrnehmen lassen, daß man es den Geistlichen und Allen, die Interesse an der kirchlichen Feier nehmen, nicht verargen mag, wenn sie darüber Klagen erheben. Ich bestätige allerdings, daß das Mandat von 1811 den Maaßstab an die Hand giebt, wie eine Einschränkung in der Sonntagsbeschäftigung stattsinden soll; aber ich kann doch nicht verschweigen, daß sich in neuerer Zeit Principien in den höheren Verwaltungsregionen eingefunden haben, die aller dings weil über den Sinn, den man dem ursprünglichen Ge setze zu Grunde gelegt hat, hinauszugehen scheinen.' Ich kann versichern und könnte aus meiner amtlichen Wirksamkeit Bei spiele anführen, wo so viele Ausnahmen durch künstliche In terpretationen der ursprünglichen gesetzlichen Bestimmungen aus dem Mandate hervorgehoben worden sind, daß die, die die Polizei handhaben sollen, gar nicht wissen, was Gesetz und Ausnahme ist. Mir selbst ist es so gegangen, ich bekenne es ganz offen. Ich muß also wünschen, daß der Antrag der De putation, dem schon Seiten des Herrn Staatsministers des Innern einefreundlicheAufnahme zugcsichertworden ist, auch Seiten der Kammer angenommen werden wolle. v. Großmann: In den Bedenken des Herrn Gene ral v. Nostitz-Wallwitz kann ich keinen Grund gegen den An trag der geehrten Deputation finden; denn eine solche Be schränkung ist eben so wenig gemeint, als die der von Sr. Königl. Hoheit erwähnten Tanzvergnügungen. Es giebt aber ganz andere Störungen, welche auf gewisse Vertrags verhältnisse zurückweisen. Es ist notorisch, daß Fabrik herren und Handwerksmeister ihren Arbeitern und Gesellen drohen, keine Arbeit zu geben, wenn sie sich nicht der Ver pflichtung zur Sonntagsarbeit unterwerfen! Das sind That- sachen, die gerade nicht amtlich und öffentlich zur Kenntniß der Behörden kommen, aber eine sorgfältige Beachtung in Anspruch nehmen. Ebenso sind die Buchdrucker und Andere auf eine Weise in Anspruch genommen, daß für sie der Sonn tag so gut wie verloren ist. Diesen geheimen Schaden wünschte ich besonders ins Auge gefaßt zu sehen. Es werden wohl die Vorschriften des Mandats von 1811 hinreichen, wenn sie genau beobachtet werden; aber dabei würde frei lich die Spitzfindigkeit der Interpretation auch in Rücksicht zu nehmen sein, welche durch Sophismen die Vorschriften am Ende geradezu zu cludiren droht. v. Heynitz: Es wurde mit Recht von Seiten des Herrn Staatsministers erwähnt, daß nicht sowohl die Arbeiten, als die Vergnügungen zur Störung der Sonntagsfeier bei trügen. Ich kann dem nur beistimmen, bin aber nicht der Ansicht, daß, weil ein Uebel stattfindet, welches schwerer zu beseitigen ist, man auch einem andern, was an sich leichter zu beseitigen ist, nicht entgegenarbeiten müsse. Ich glaube auch, daß Feldarbeiten des Sonntags besonders insofern von großem Nachtheile sind, als die Dienstboten gegen ihren Wunsch dazu genöthigt werden- Ich bin selbst Landwirt!) seit einer langen Reihe von Jahren und kann daher die Noth- wendigkeit der Sonntagsarbeiten vom practischen Gesichts punkte aus recht gut beurtheilen, und ich weiß sehr wohl aus Erfahrung, daß sie fast in allen Fällen ohne Nachtheil zu vermeiden sind, wenn man die ernstliche Absicht hat, dies zu thun. Ich habe noch einen Punkt zu erwähnen, der aller dings eine große Störung der Sonntagsfeier ausmacht; das sind die Jagden. Es ist jetzt nach Freigebung der Jagd eine eingeriffene wahre Unsitte, die Sonntage zur Jagd zu be-. nutzen und die Andachtsübung dadurch zu stören, daß links und rechts um die Kirche herum geschossen wird; es werden dadurch dieLäger sowohl, als die Treiber auf eine höchst un- passendeWeise vom Gottesdienste abgezogen, und Andere, die an demselben theilnehmen, gestört. v. Metz sch: Zu mehrerer Begründung der Petition
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