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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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-ren ein, zwei und drei große Schulgebäude mit großem Kosten aufwande haben anlegen müssen, und sie können dabei immer moch mit Gewißheit voraussehen, daß sie in zehn Jahren noch^ eine vierte oder fünsteSchule bauen müssen. Es istdahervoll- kommen unmöglich, daß die Gemeinden aus eignen Mitteln Noch mehr schaffen können, als sie bisher zu schaffen im Stande waren. Bischof Dittrich: Sehr gern würde ich mich dem Worschlage des Herrn Bürgermeister Müller anschließen. Mein da ich besorgen muß, daß derselbe von der geehrten Kammer nicht angenommen werden dürste, und wenn er an genommen würde, eine Einigung mit der zweiten Kammer hierüber kaum würde erlangt werden können, so stimme ich mit der Majorität unserer Deputation. Dies aus einem dop pelten Grunde: einmal, weil dieselbe die beabsichtigten Ver besserungen der geringern Lehrerbesoldungen nicht von den Gemeinden erwartet, und für's Zweite, weil sie die Beschrän kungen, welche die zweite Kammer den Collatoren bei Be setzung besser dotirter Stellen gesetzt hat, dergestalt ermäßigt, Laß man füglich dabei Beruhigung fassen kann. Die Gemein den dürfen nach meiner Ansicht zur Verbesserung der Schul lehrergehalte nichtbeigezogen werden, oder müssen wenigstens, soviel nur immer möglich, dabei verschont bleiben. Wie be kannt, meine Herren, sind die Communalabgaben in der neuern Zeit in eben der Maaße gesteigert worden, wie die Ab gaben, die an den Staat zu entrichten sind, abgesehen von der großen Zahl der Ablösungsrenten, welche von den Verpflich teten überdies noch entrichtet werden müssen. Erwägt man nun, daß bei den so bedeutenden Ansprüchen, die an den Ein zelnen gemacht werden, die Familienväter überdies noch das volle,gesetzliche oder doch wenigstens ein stipulirtes Schulgeld zu entrichtet haben, und daß außerdem Dasjenige, was zu Deckung der Schulbedürfnisse noch fehlt, durch Anlagen, die theils nach Steuereinheiten, theils nach der Kopfzahl ausge schrieben werden, gedeckt werden muß, so wird Jeder leicht ermessen, daß die hohe Staatsregierung in derLhatauf sehr namhafteHindernissestoßen würde, wenn sie die beabsichtigte Zulage erst dann gewahren wollte, nachdem die Kräfte der Gemeindennach allen Seiten hin erschöpft sind. Wenn ge genwärtig schon das gesetzliche, ja häufig ein sehr ermäßigtes Schulgeld in den meisten Gemeinden kaum zu erlan gen ist, wenn insbesondere seit den Jahren 1848 und 1849 eine so namhafte Zahl von Schulgeldresten ent standen ist, daß daraus die größten Verlegenheiten für die Tehrer sich ergeben haben, so muß man doch wohl fragen, was geschehen würde, wenn man die Kräfte der Gemeinden in noch größerer Maaße beanspruchen wollte. Wir würden die Zulagen hier decretiren, aber die Lehrer würden sie höchst wahrscheinlich von den Gemeinden nicht Erhalten. Hierzu kommt, daß das Schulgeld nicht mit der Strenge, wie die Staatsabgaben, eingetrieben werden kann;, würde man diese Strenge in ihrem vollständigen Umfange in Anwendung -ringen, so würde ganz bestimmt die Abneigung der ärmern Volksclassen gegen das Schulwesen noch viel mekmgesteigert werden, als dies bereits der Fall ist. Ueberdies gebe ich aber auch das noch zu bedenken, daß bei.der, Berechnung, was und wie viel eine Schulgemeinde eigentlich vermöge, doch die Willkür nicht ganz ausgeschlossen ist. Ich habe in meiner amtlichen Wirksamkeit viele dergleichen Berechnungen kennen gelernt und dabei die Ueberzeugung gewonnen, daß, wenn man bei einer Schulgemeinde nach derjAnzahl der schulpflich tigen Kinder das volle gesetzliche Schulgeld in Ansatz bringt, das Fehlende dann beliebig, ohne irgend einen festen Maaß- stab in der Hand zu haben, auf die Steuereinheiten und nach den Köpfen repartirt, man jeder Gemeinde nachweisen könne, daß sie im Stande ist, nicht nur das Bedürfniß der Schule vollständig zu decken, sondern auch noch Zulagen zu gewäh ren. Bei diesem Beweise auf dem Papiere bleibt es aber auch, die Praxis zeigt nachher das Gegentheil. Soll demnach den Schullehrern wirklich gedient werden durch die bewilligten Zulagen, so ist es durchaus nöthig , daß von dem Beistände der Gemeinden für diesenZweck abgesehen werde. Aber noth- wendig, recht dringend nothwendig, meine verehrten Herren, dürfte es sein, Anstalten zu treffen, daß das gesetzliche, oder wenigstens das stipulirte Schulgeld besser eingebracht werde, als dies in den meisten Gemeinden geschieht. Ich wenigstens habe in dieser Beziehung die bedauerlichsten Erfahrungen gemacht; nicht nur habe ich mich überzeugt, daß in vielen Schulgemeinden eine große Nachlässigkeit bei Entrichtung des Schulgeldes stattfindet, sondern auch wahrgenommen, daß die Schulgeldeknnehmer, die häufig nur mit Widerwillen dieses Amt annehmen, in Beziehung auf die Erfüllung ihrer Pflichten sehr fahrlässig sind. Ich könnte hier sehr prägnante Beispiele anführcn, die Sie in Erstaunen setzen würden, aber ich Halters nicht für angemessen, dieselben namhaft zu machen. Wünschen muß ich aber, daß alle jene Herren, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, die Güte haben, dieselben hier öffentlich aussprechen, damit die hohe Staatsregierung dadurch veranlaßt werde, genauere Erörterungen dieses Uebelstandes zu veranstalten und beziehentlich von den Unter behörden auch Gutachten über eine nachhaltige Beseitigung desselben einzufordern. Alle den Schullehrern bewilligten Zulagen dürften wenig nützen, wenn ihnen der wesentlichste Kheil ihrer Einnahme, das Schulgeld, nicht besser als bis her gesichert wird. Noch eine Bemerkung habe ich hinzuzu- ügen in Betreff der katholischen ständigen Schullehrer. Da die hohe Staatsregierung uns letzthin so ganz bestimmte Zah len von den ständigen Lehrern angegeben hat, die unter 220 Khaler oder unter 140 Lhaler erhalten, so ist mir allerdings der Zweifel beigegangen, ob die katholischen ständigen Lehrer dabei mit gezählt seien. Zu diesem Ende habe ich mir erlaubt, an die geehrte Deputation eine Eingabe zu,machen, in welcher folgende Zahlenverhältnisse notirt sind. Es befinden sich in Sachsen 51 ständige katholische Schullehrer, 12 derselben beziehen eine Besoldung, die mehr als220Lhaler beträgt, 38 dagegen haben unter 220 Lhaler, und 8 unter 140-
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