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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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wendiges Verhältniß; ich sage nicht ein Recht, ich sage nicht ein Vorrecht, aber es ist eine Einrichtung, bieder Staat nicht entbehren kann. Es wird dem Staate nie und nimmermehr gelingen, blos durch besoldete Beamte einen Er satz für das zu gewähren, was eine gute und weise erhaltene Gutsherrlichkeit leisten kann. Ich habe noch nie gesehen und erlebt, daß ein commandirender General seine Truppen ohne Offiziere, Unteroffiziere und Feldwebel hätte commandiren können; es müssen untere Beamte, Mittelglieder vorhanden sein, und die natürlichsten sind dazu allemal die besten; Die jenigen, die durch die Nothwendigkeit, durch die Natur der Verhältnisse, durch rechtliche und gesellige Bildung von selbst entstanden sind, sind für diesen Zweck allemal brauchbarer, als die erschaffenen und erfundenen Organe. Eben so nach- theilig uns unrecht fände ich es, wenn man durch dieses Ge setz beabsichtigt, — und es ist in Z. 7 die Einleitung dazu schon ausgesprochen, — daß die Rittergutsbesitzer in den Gemeindeverband eingezwängt werden sollen, daß sie also ihre bisherige exemte Stellung in der Gemeinde verlieren sollen. Ich muß daher auch dieser Absicht als einer höchst nachtheiligen widersprechen, und wenn sie auch im Gesetze selbst als so nahe bevorstehend und so deutlich noch nicht aus gesprochen ist, so deuten doch andere Aeußerungen und Wahr nehmungen darauf hin, daß dies in kürzester Zelt beabsichtigt wird. Durch diese Aenderung, welche ich ebenfalls eine un natürliche nennen muß, gewinnt keiner von beiden Theilen: die Gemeinden nicht, denn sie können auch ohne die Ritter güter bestehen, die Rittergutsbesitzer nicht, denn es ist, von dieser Ueberzeugung kann ich mich nicht trennen, ihr völliger Ruin, wenn dies geschieht. Wenn also die Staatsregierung glaubt, durch dieses Gesetz eine vorläufige Einleitung dazu getroffen zu haben, so muß ich erklären, daß ich glaube, sie irrt sich hierin gänzlich; sie wird dabei auf große Hindernisse und Widersprüche stoßen, wir wenigstens werden unsererseits unsere Einwilligung dazu nun und nimmermehr geben. Man hält uns endlich immerfort die bekannte Petition vom 20. Mai 1848 und die darauf erlassene ständische Schrift vom 13. No vember desselben Jahres vor. Ich will auf den Inhalt die ser Petition nicht eingehen, d?nn er liegt in bestimmten Wor ten klar und deutlich vor; soviel aber muß ich behaupten, daß die Absicht, welche man ihr unterlegt, weder der Petition, noch der ständischen Schrift zu Grunde gelegen hat. Ich wenigstens habe nie gehört, daß die Rittergutsbesitzer durch diese Petition und die ständische Schrift die Absicht hätten kundgeben wollen, ihre Existenz, ihre ständische Stellung gänzlich und für immer vollständig aufgeben zu wollen. We nigstens muß ich, da auch ich an der Berathung dieser Peti tion Theil genommen und dieselbe mit unterschrieben habe, für meinen Theil hier die Auslegung geben, daß bei mir diese Meinung nicht vorhanden gewesen ist. Jedenfalls müßte ich mich gegen eine so weit gehende Interpretation jener Pe tition sowohl, als der ständischen Schrift vom 13. November 1848 verwahren. Zum Schluffe muß ich nun dec geehrten Kammer ganz überlassen, wie sie abstimmen will; ich wieder hole nur, was ich bereits im Eingänge meiner Rede gesagt habe: Rathen, bestimmt rathen zur Annahme dieses Gesetzes kann ich nicht, es ist zu sehr gegen meine Ueberzeugung; allein ich schließe mich sehr gern den Stimmen in der Kammer und deren Beschlüssen an. Hält sie es für nothwendig und, wie die Sachen nun einmal stehen, für unvermeidlich, daß dieses Gesetz gegeben werde und zu Stande komme, nun so will ich dem nicht hindernd entgegenstehen, sondern mich dann dessen gern bescheiden. Und so bitte ich denn, das, was ich gesagt habe, wohlwollend und so aufzunehmen, wie die Absicht, die meinen Worten zum Grunde gelegen hat. Ich habe die ein fache Wahrheit sagen, ich habe Niemanden verletzen wollen und keineswegs die Absicht gehabt, bei dieser unerfreulichen Ange legenheit einen bittern Samen auszustreuen. Mein inniger Wunsch ist nur der, daß in unserm Lande Gerechtigkeit, Friede und Vertrauen herrsche, und meine innere und feste Ueber zeugung ist, daß ohne diese Grundlagen keine Verfassung und kein Staat bestehen kann, möge man noch so viel Gesetze geben. v. Heynitz: In den Motiven zu dem vorliegenden Ge setzentwürfe ist Bezug genommen auf die sogenannten deut schen Grundrechte und auf einen ständischen Antrag, welchen eine Petition veranlaßt hat. Ueber den ersten Punkt hat der geehrte Sprecher vor mir so umständlich, gründlich, treffend und so ganz in meinem Sinne gesprochen, daß ich weiter dar auf einzugehen mich enthalten kann. Bemerken muß ich aber doch, daß es auch mir einen tiefen Schmerz verursacht, daß in demselben Augenblicke, wo bereits ein Gesetz über Ab schaffung der Grundrechte uns zur Berathung vorliegt, nach dem in mehrfachen Punkten die Grundrechte bereits beseitigt sind, daß, sage ich, in diesem Moment die Grundrechte noch die Veranlassung geben sollen, einen Stand in seinen Ver mögens- und seinen Rechtsverhältnissen so empfindlich zu verletzen. Was nun den zweiten Punkt, nämlich die Petition und den ständischen Antrag, welchen sie veranlaßte, anlangt, so muß ich bemerken, daß ich bei Berathung jener Petition mich in der traurigen Lage befand, fast mit allen meinen Freunden in der Kammer in einem wenigstens scheinbaren Widerspruche zu stehen, indem ich jene Petition nicht unter zeichnet hatte und sowohl in einem Separatvotum, als auch in der Debatte mich dagegen aussprach. Mir schien diese Petition im Widerspruche zu stehen mit dem Fortbestehen des Standes der Rittergutsbesitzer als eines besonder», ver fassungsmäßig anerkannten Standes. Ferner besorgte ich durch jenen Antrag eine Beeinträchtigung der Rechte und des Vermögens der Mitglieder dieses Standes. Meine Freunde, welche jene Petition unterzeichneten, beabsichtigten, was ich befürchtete, eben so wenig als ich, und insofern sagte ich vor hin, es sei der Widerspruch, in welchem ich zu denselben ge standen, nur ein scheinbarer gewesen. Ob nun meine Be fürchtungen mich getäuscht haben, lasse ich dahingestellt sein,
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