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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Bestehen des Thrones und das Glück und den Segen des Landes ist! Bürgermeister Müller: Wäre es mir möglich, meine Herren, aus der Gegenwart die Vergangenheit zu machen, oder vielmehr die Gegenwart in die Vergangenheit umzuzau bern und das Jahr 1851 in das Jahr 1848 zu verwandeln, ich würde wahrlich heute nicht schweigen. Da dies aber nicht möglich ist, so verzichte ich auf's Wort. v. Egidy: Was mein Gewissen schreckte und bedrängte, als ich die Gesetzesvorlage las und prüfte, und was ich hier über habe sagen wollen, ist bereits in den vortrefflichen Reden ausgesprochen worden, die meine Gesinnungs- und Glaubens genossen vorhingehalten haben, worinRechtund Gerechtigkeit, die bekannte Basis aller staatlichen Ordnung, auch als der hauptsächlichste Pfeiler der Gesetzpolitik bezeichnet wurde, und ich würde mich nur in Wiederholungen ergehen, wenn ich in dieser Beziehung auch noch sprechen wollte. Nur das Eine habe ich daher noch zu erklären: eingedenk des Eides, den ich in diesem Saale geleistet habe, werde ich für Recht und Ge rechtigkeit so lange kämpfen und wirken helfen, als ich über haupt Muth und Kraft dazu in mir fühle, und da ich die De putationsvorschläge in dem Berichte als dem Recht und der Gerechtigkeit am nächsten stehend betrachte, werde ich mich in der Hauptsache von ihnen leiten lassen und hiernach abstimmen. v. Metzsch: Ich werde für den Deputationsbericht in allen seinen Theilen stimmen und habe daherden bereits von so vielen Seiten ausgesprochenen triftigen Gründen für diese Ansicht etwas Weiteres nicht hinzuzufügen, denn ich würde nur in Wiederholungen fallen müssen. Jedoch in einer Beziehung sei es mir vergönnt, einige wenige Worte, zu äußern, um mich zu rechtfertigen und nicht als inconsequent zu erscheinen. Es ist nämlich in den Motiven zu der Gesetz vorlage auf den bekannten ständischen Antrag Bezug genom men worden, und auf die Petition, die auf dem Landtage 1848 von mehreren Kammermitgliedern und Ritterguts besitzern eingereicht wurde, und auf welche sich der fragliche ständische Antrag gründete. Auch ich habe diese Petition damals mit unterschrieben. Sie ging, meine Herren, aus unserer innigsten Ueberzeugung hervor, es erschien uns da mals , wie heute noch, als dringend wünschenswert^, alle tri butären Verhältnisse zwischen» dem großen und dem kleinen Grundbesitz zu lösen, aber nur in der Voraussetzung, ich wie derhole es, nur in der Voraussetzung, daß für die aufzugeben den Rechte eine vollständige, gerechte Entschädigung gewährt werde. Dieser Erwartung ist nun freilich nicht in dem vor- liegendenGesetzentwurfe entsprochen worden, und daher müssen wir unserer geehrten Deputation nur Dank wissen, daß sie diese ganze Angelegenheit auf denjenigen Standpunkt zurück geführt hat, auf welchen sie gehört, auf den des Rechtsbodens. v. Welck: Es ist wiederholt erwähnt worden und es fin det sich auch in den Regicrungsmotiven selbst, daß die Vor- I. K. läge durch zwei Vorgänge hervorgerufen worden ist, nämlich durch die bekannte Petition einiger Rittergutsbesitzer, deren soeben vom Vorredner Erwähnung geschah, und durch die Publikation der Grundrechte. Davon einigen Seiten und auch heute in der Kammer auf jene Petition Bezug genommen worden ist und ich dieselbe damals mit unterschrieben habe, so bin ich es mir selbst schuldig, die Versicherung auszuspre chen, daß in dieser Petition lediglich nur von der Aufgabe und respective Ablösung von den Vorrechten, welche den Rittergutsbesitzern zeither zustanden, die Rede gewesen und die Meinung der Petenten durchaus nicht weiter gegangen ist. Es spricht sich dies nicht nür in der Fassung der Petition, sondern auch hauptsächlich in der Fassung des ständischen Antrags aus, der am Schluß des Landtags 1848 erfolgte. Es trugen in der ursprünglichen Petition einige Ritterguts besitzer, wie gesagt, an auf Aufhebung und beziehentlich Ab lösung derjenigen, aus dem öffentlichen und Privatrcchte her rührenden Vorrechte der Rittergüter, welche dieselben von dem übrigen ländlichen Grundbesitz unterscheiden, und es wurden die Gesetze, welche die Regierung in dieser Beziehung der Ständeversammlung vorlegen möge, namentlich bezeich net, mithin hierdurch dem ganzen Inhalte der Petition be stimmte Grenzen gezogen. Es ist also namentlich von Aufgabe des ganzen Standes der Rittergutsbesitzer damals auch im Entferntesten nicht die Rede gewesen, was sich auch schon aus den Schlußworten der Petition ergiebt, wo es hieß: „daß man diese Vorrechte beseitigt zu sehen wünsche, damit sie nicht mehr benutzt werden könnten, um zwischen den Be sitzern der Rittergüter und den übrigen Bewohnern des platten Landes Zwietracht und Mißtrauen auszustreuen." Man hoffte also, daß ein besseres Einvernehmen eben zwi schen den Rittergutsbesitzern und den übrigen Bewohnern des platten Landes dadurch würde herbeigeführt werden. Ich will die Kammer nicht dadurch ermüden, daß ich auf das Schicksal dieser Petition bei der Diskussion in den Kammern eingehe, und will nur so viel anführen, daß auch in der zwei ten Kammer theils von dem damaligen Minister Oberländer, theils von dem Abg. Riedel und in gewisser Beziehung sogar von dem damaligen Abg. Tzschirner unterschieden wurde zwischen solchen Rechten der Rittergüter, die aus dem öffent lichen Rechte herzuleiten wären, und solchen, die auf Privat rechtstiteln beruhten. Ausdrücklich erklärte der Minister Ober länder (Mittheilungen der zweiten Kammer von 1848 S. 4): „Was aber die übrigen Punkte anlangt, die dem Privat rechte angehüren, so ist es natürlich, daß sie nur auf dem Wege der billigen Ablösung beseitigt werden können," und ebenso der Abg. Riedel S. 118 der Mittheilungen der zwei ten Kammer von 1848: „er sei ganz einverstanden, daß alle Gefälle sub Punkt 8 des Berichtes als: Schutz-, Mund-, Hausgenossen-, Handwerksgelder, Jagdrecht und wilde Fi scherei nach billigen Sätzen abzulösen wären." Es kam aber bekanntlich über diese Petition eine Vereinigung unter 24*
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