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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Es ist der Hauptgrund meines Antrags damals auf der einen Seite gewesen, die Capitalien sicherer zu stellen, als sie jeden falls in Landrentenbriefen oder auch in Schulddocumenten, welche bei der hohen Staatsbehörde aufbewahrt sind, nament' lkch für Kricgszeiten sein können, und fürs Zweite, einen höheren Zins von diesen Capitalien zu gewinnen, als den die Landrentenbriefe gewahren. Denn daß der Reservefonds nur eine kleine Wolke am allerfernsten Horizonte ist, die sobald noch nicht in Regen sich ergießen wird, das werden Sie gewiß Alle zugestehen. Diese beiden Zwecke aber, größere Sicherheit und eine höhere Verzinsung, muß ja auch das Ministerium selbst wünschen; es hat ja auch keine andere Gelegenheit, die Capitalien unterzubringen, als eben auf Grund und Boden, und ich will diesen Grund und Boden zum Eigenthum einzel ner Stellen oder Dotationen erhoben haben. Daß nun aber das Ministerium diese Verwaltung so schlechterdings im Gan zen haben will, dazu, glaube ich, ist es in keiner Weise be rechtigt und noch viel weniger verpflichtet. Das Ministerium hat jedenfalls die Verwaltung der Kirchencapitalien zu be aufsichtigen, aber sie selbst in Anspruch zu nehmen zu unmit telbarer Leitung, das kann nur aus Gründen, aus überwiegen den Gründen der Zweckmäßigkeit gefordert werden, und dieser Grund liegt hier nicht vor. Ich kann mir einen einzigen Grund nur denken, warum das hohe Ministerium jenen Antrag damals bedenklich fand und warum auch jene Kam mer ihn bedenklich gefunden habe, nämlich den, daß dadurch, wenn einmal ein Capital eingezahlt ist, das Rechnungswerk bei dem Ministerium gestört werden könnte, da man nicht uachzuweisen vermag, in welchem von den ausgeliehenen Capitalien gerade der Antheil von der oder jener Pfarre, Schule oder Kirche steht. Ich erlaube mir daher noch einen andern Antrag zu stellen, der im Hauptwerke dem früheren ähnlich ist, aber doch in beschränkterer Maaße folgender- maaßen lautet: „Die hohe Staatsregierung wolle durch öffentliche Bekanntmachung einen peremtorischen Termin be stimmen, bis zu welchem nach erfolgter Ablösung Ablösungs rapitalien noch zu freier Anlegung in Grundstücken zu ver wenden gestattet sein soll, wogegen nach dessen Ablauf alle dergleichen nicht beim Cultusministerium zur eignen Anlegung angemeldeten Capitalien zur Ministerialcasse einzuzahlen sind." Präsident v. Schönfels: Ich muß freilich bemerken, daß es mir nicht zweifelhaft ist, daß jetzt Anträge dieser Art gebracht werden können. Sollte ich mich darin irren, so wird es mir recht lieb sein, Seiten der Kammer Aufklärung zu erhalten. Jndeß glaube ich doch, daß der Gegenstand bereits abgemacht ist und nach meiner Ansicht schwerlich ein Antrag weiter eingebracht werden kann. Prinz Johann: Ich bin zwar gar nicht mit dem An träge des Herrn v. Großmann einverstanden, aber für for mell zulässig halte ich ihn durchaus. Die Kammer ist nicht gebunden an die Beschlüsse der Vereinigungsdeputation, es können also auch jetzt noch Anträge unterstützt und angenom men werden. Allerdings riskirt man dabei, daß das Ver- einigungsverfahren über den Haufen geworfen wird; aber statthaft sind sie jedenfalls, denn sonst würde die Freiheit der Kammer gewissermaaßen beschränkt werden. Gegen den Antrag selbst aber müßte ich mich durchaus erklären, sowie gegen die ganze Ansicht des Herrn D Großmann. Der Hauptgrund, der mich schon früher gegen den Antrag be stimmte und der mich auch gegen die ganze Sache einnimmt, ist der, daß der gesammte Plan, der dem Gesetzentwürfe zu Grunde liegt, dadurch gestört wird. Nur dadurch, daß alle Geistlichen ihre Ablösungscapitalien in diese gemeinschaftliche Casse legen müssen, läßt sich überhaupt dieseMaaßregel recht fertigen. Wenn man Einzelnen von diesen Geistlichen ge stattet, ihre Capitalien wiederherauszuziehen, so wird der ganze Plan gestört. Blos zur Erreichung der Vortheile für Alle läßt sich jene Maaßregel ausführen und rechtfertigen. Ausnahmen scheinen daher nicht statthaft zu sein. Darum müßte ich auch gegen diesen jetzigen Antrag, der in beschränk terer Maaße dasselbe beabsichtigt, an sich mich erklären, wenn auch die Schwierigkeit jetzt nicht vorläge, daß die Sache schon bis in das letzte Stadium der Berathung gediehen ist. Präsident v. Schön fels: In Bezug auf das Formelle der Sache will ich erwähnen, daß ich geglaubt habe, es sei die Debatte über diese Angelegenheit geschlossen und könne nun nicht wieder ausgenommen werden, insofern die Kammer nicht selbst es beschließt, und es könnten neue Anträge nach dem stattgehabten Vereinigungsverfahren nicht eingebracht wer den, in deren Folge dieses Verfahren wiederholt werden und so die BerathuNg endlos werden müßte. Jndeß, wie gesagt, ich habe schon vorausgeschickt, daß ich Belehrung sehr gern annehme, und wenn das, was Se. König!. Hoheit aussprach, die Meinung der Kammer ist, so würde ich diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen haben. Sofern Niemand sich er hebt, werde ich annehmen, daß die Meinung Sr. König!. Hoheit die richtigere ist, und den Antrag des Herrn v. Groß mann zur Unterstützung bringen. Er lautet: „Die hohe Staatsregierung wolle durch öffentliche Bekanntmachung einen peremtorischen Termin bestimmen, bis zu welchem nach erfolgter Ablösung Ablösungscapitalien noch zu freier Anle gung in Grundstücken zu verwenden gestattet sein soll, woge gen nach dessen Ablauf alle dergleichen nicht beim königlichen Cultusministerium zur eignen Anlegung angemeldeten Capk- talien zur Ministerialcasse einzuzahlen sind." Ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie diesen soeben ver nommenen Antrag zu unterstützen gemeint sei? — Mit 5 Stimmen unterstützt, daher nicht hinreichend. Präsident v. Schönfels: Ich habe nun zu erwarten, ob noch Jemand das Wort ergreift? Es scheint nicht der Fall zu sein. v. G r o ß m a n n: Ich habe nur fragen wollen, ob damiL der ganze Vortrag beendigt ist.
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