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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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wo die Gemeinden Hufengelder bezahlen, welche früher auf einzelnen Grundstücken gelegen haben und radicirt gewesen sind; wenn nun die Ablösung derselben nicht durch die Ge meinden selbst erfolgen sollte, so würde ich das für ein Ge schenk an dieselben halten, wozu ich keinen Grund einsehe. Präsident v. Schönfels: Sofern Niemand über Punkt «. zu sprechen begehrt, würde ich die Debatte schließen, dem Herrn Referenten aber das Schlußwort ertheilen. Referent Bürgermeister Hennig: Es kommt bei dem vorliegenden Gesetzentwürfe darauf an, wie man das Wort „Reallasten" aufgefaßt hat; die Grundrechte haben einen Un terschied gemacht zwischen Reallasten und persönlichen Lasten, dergestalt, daß erstere der Ablösung unterliegen, die anderen aber nicht, und zwar, wie ich glaube, um deswillen, weil man die Reallasten für solche gehalten hat, die fortwäh rend gleich zu entrichten sind, während die andern von Personen zu entrichten und also dem Wechsel unterworfen sind. Dasselbe Criterium aber scheint vorzuliegen zwischen den Abgaben der Gemeinden, auch wenn sie nicht auf Grund und Boden liegen, und den Abgaben der Unangesessenen; wir treten mir Rücksicht auf den vorliegenden Entwurf der Theorie des Begriffes der Reallasten nicht zu nahe, wenn wir die Gemeinden verpflichten, die Abgaben abzulösen, gleichsam als wenn sie Neallasten wären; ganz gewiß wenigstens ist ein analoges Verhältniß vorhanden. Präsident v. Schönfels: Ich werde zur Fragstellung übergehen. Hinsichtlich des Punktes o., von dem jetzt die Rede ist, schlägt die zweite Kammer eine andere Fassung vor, als sie im Gesetzentwürfe vorhanden ist. Der Herr Referent hat dieselbe bereits vorgetragen; ich enthalte mich daher, die selbe zu recapituliren, und werde die Frage zuvörderst auf die Fassung der zweiten Kammer richten, und zwar mit Vorbehalt Des Antrages Ihrer Deputation, nach welchem die Worte: „Gemeinden oder" ausfallen sollen. Die Fassung befindet sich auf Seite 508 am Schlüsse, die Deputation rathet an, Dieser Fassung der zweiten Kammer für den Punkt o. beizupflich ten, und ich frage mit Vorbehalt des zweiten Antrages Ihrer Deputation: ob Sie in dieser Hinsicht der Depu tation beizupflichten gemeint sind? — Einstim mig Ja. Präsident v. Schönfe ls: Die Deputation rathetferner an, die Worte: „Gemeinden oder" aus der Fassung der zweiten Kammer in Wegfall zu bringen, und ich frage auch hier: ob Sie gemeint sind, Ihrer Deputation bei zutreten? — Gegen 1 Stimme Ja. Referent BürgermeisterH ennig: ä. Alle Leistungen bei Familienereignissen, z. B° Hochzeiten, 'Kindtausen, Todesfällen in der Familie des Gutsherrn oder Der bisherigen Gutsunterthanen. I. K. Das gutsherrliche Recht, einzelneStücke ausNachlässen, Antheile der letztern oder bestimmte Abcntrichtungen aus den selben zu fordern. Der Bericht lautet: Zu ä. und e. Die jenseitige Kammer hat diese Punkte unverändert an genommen und nur den bei k. befindlichen Schlußsatz hier an geknüpft, nämlich: „Uebrigens kann für den Wegfall der vorstehend unter ä. und ». gedachten Abentrichtungen eine Entschädigung auch dann nicht gefordert werden, wenn die Verbindlichkeit dazu als eine Reallast von Grundstücken erkannt worden sein sollte." Mit dem Wegfall der unter ä. und e. genannten Rechte ist die Deputation einverstanden, nicht aber mit der Fassung des Schlußsatzes: „Uebrigens rc.", aus welchem ohnehin die Worte „ohne Entschädigung" zu streichen sein würden. Sie ist nämlich der Meinung, daß die Rechte unter ä, und e. auch dann, wenn sie Reallasten sind, nicht der Ablösung unterliegen können, sondern vom Staate zu entschädigen sein werden, weil ein Maaßstab, nach welchem die Ablösung zu erfolgen haben würde, schwer zu ermitteln sein möchte. Sie beantragt daher: die Punkte ä. und e. anzunehmen, den Schlußsatz „Uebrigens rc." aber so zu fassen: „Uebrigens kommen die unter 6. und s. genann ten Abentrichtungen und Leistungen auch dann in Wegfall, wenn die Verbindlichkeit dazu als Reallast anerkannt worden sein sollte." Präsident v. Schönfels: Es würde nun über Punkt ä. und e. zu sprechen sein. Es scheint nicht, als wenn Jemand das Wort wünschte, ich werde daher zur Fragstellung übergehen. Die Deputation rathet der Kammer an, diese beiden Punkte 6. und e. ganz nach der Fassung der Gesetzvor lage anzunehmen, und ich frage: ob die Kammer sich in dieser Beziehung mit der Deputation einigen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Sie schlägt uns noch vor, einen Schlußsatz bezüglich dieser beiden Paragraphen in das Gesetz zu bringen, einen Schlußsatz, der folgendermaaßen lautet: „Uebrigens kommen die unter 6. und v. genannten Abentrichtungen und Leistungen auch dann in Wegfall, wenn die Verbindlichkeit dazu als Reallast anerkannt worden sein sollte." Die Deputation schlägt vor, diesem Schlußsätze die Zustimmung zu ertheilen, und ich frage: ob dieKammer dazu geneigt ist? — Gegen 1 Stimme Ja. Referent Bürgermeister Hennig: Punkt k. ist bereits vorgelesen; der Bericht sagt dazu Folgendes: Zul. Punkt k. hat bereits durch die eingeschaltene H. 3 seine Erledigung gefunden, und es beantragt daher die Deputation: den Punkts, abzulehnen. 27*
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