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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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„Anwendung" gesetzt wird: „unablegliche sogenannte eiserne Capitaleiund eiserne Renten unterliegen der Ablösung nicht", und ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie diesen Antrag zu unterstützen gemeint ist?—Hinreichend. PrinzJohann: Damit fällt aber das ganze Gesetz, denn alle Erbzinsen sind eigentlich eiserne Renten, eiserne Renten aber sind mir wenigstens nicht bekannt. v. Erdmannsdorf: Dasselbe wollte auch ich bemer ken, auch ich habe nur zu bedauern, daß Herr v. Friesen das Wort „Renten" mit in seinen Antrag aufgenommen^hat; ohne das Wort „Renten" würde ich für seinen Antrag ge stimmt haben, mit diesem Worte kann ich aber nicht dafür stimmen. Präsident v. Schönfels: Beantragen Sie noch eine anderweite Abänderung dieses Antrages? v. Erdmannsdorf: Ich beantrage nunmehr, daß die Worte „eiserne Renten" ausfallen. v. Heynitz: Ich glaube, daß Diejenigen, welche die von mir ausgesprochenen Ansichten theilen, aus dieser schwierigen Verwicklung herauskommen, wenn sie für Weglassung der Worte„eiserne Capitale" und am Schlüsse für Hinzufügung des v. Schönberg'schen Antrages mit meinem Sousamende ments stimmen; dann sind alle Bedenken gehoben. Präsident v. Schönfels: Das wünscht freilich Jeder, Laß sein Amendement Annahme finde, indessen ist cs immer sehr die Frage, ob die Kammer diesem Wunsche Folge giebt. Referent Bürgermeister Hennig: Der Grund, daß diese Worte in den Bericht hineingekommen sind, liegt darin, daß in den Motiven ausdrücklich ausgesprochen ist, daß derar tige Capitale der Ablösung unterliegen sollen. Für Weglas sung dieser Worte, wie sie von dem Herrn Vicepräsidenten be antragt worden ist, könnte ich mich nicht entscheiden, mir scheint es, als kämen wir dadurch mit uns in Widerspruch, denn in den meisten Fällen sind eiserne Capitale nichts als fortlaufende Geldgefälle, die nur zu einem Capitalbetrage be rechnet worden sind; es würde also der Zweck des Gesetzes ge radezu verloren gehen. Selbst wenn wir den Antrag des Herrn v. Schönberg annähmen, würden wir in einen Wider spruch kommen; es lassen sich jedoch für die Stiftungen Gründe anführen, die es wohl rechtfertigen, wenn bei ihnen eine Aus nahme gemacht wird; allein wir würden dann wenigstens das Sousamendement des Hrn. v. Heynitz aus dem Anträge des Hrn. v. Schönberg weglassen müssen, nämlich in Bezug auf die „Renten" und das Wort „milde". Denn nehmen wir diese Unteramendements an, so gerathen wir in einen neuen Wider spruch, nämlich in den, daß wir bereits eine Paragraphe an genommen haben, die sich ausdrücklich auf die Stiftungen be zieht. Meinerseits kann ich es nur für angemessen erachten, daß man die Paragraphe annimmt, jedoch mit.dem Anträge des -Herrn v. Schönberg. Präsident v. Schönfels: Es würde nun zuvörderst Herr v. Friesen das Wort haben. v.Friesen: Zum Schutze meines Antrages wollteich nur erwähnen, daß in dem juristischen Sprachgebrauchs darüber gar kein Zweifel ist. was eiserne Capitale und was eiserne Renten sind, und daß nach juristischen Begriffen und Sprachgebrauch darüber nie ein Zweifel entstehen kann, wel cher Unterschied zwischen gewöhnlichen Geldgefällen und einem eisernen Capital oder einer eisernen Rente sei. Darüber sind die Juristen gänzlich einig. Präsident v. Schönfels: Ehe ich Jemandem weiter das Wort ertheile, werde ich den Antrag des Herrn v. Friesen zur Unterstützung zu bringen haben... (Mehrere Stimmen: Er ist bereits unterstützt!) Es ist wohl bei so vielfachen Anträgen zu verzeihen, wenn man endlich auch als Leiter der Diskussion in Jrrthum ver fällt, und ist der Antrag wirklich unterstützt, dann befinde ich mich allerdings im Jrrthum. v. Biedermann: Ich glaube doch, daß darüber in praxi wohl Zweifel waltet, was eine eiserne Rente und was eine andere Rente ist, zumal da bis jetzt die Renten überhaupt nicht ablösbar gewesen sind. Ich ^bin der Meinung, daß man am besten thut, den Antrag des Herrn v. Schönberg- Bibran anzunehmen ohne die Sousamendcments; denn in Bezug auf die milden Stiftungen halte ich einen solchen An trag für gerechtfertigt, aber nicht in Bezug auf andere eiserne Capitale oder sogenannte eiserne Renten, und ich werde daher für den Antrag Schönberg-Bibran stimmen. v. Zehmen: Ich trage auf Schluß der Debatte an.' Präsident v. Schönfels: Wenn fünf Mitglieder, die noch nicht gesprochen haben, diesen Antrag unterstützen, was ich zu erwarten habe... (Es erheben sich viele Mitglieder.) Nun würde in Bezug auf den Antrag des Herrn v. Zehmen das Wort zu ergreifen sein. Es scheint Niemand des Sinnes zu sein, und ich werde daher fragen: ob die Kam mer nach Antrag des Herrn v. Zehmen die Debatte schließen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schön fels: Der Herr Referent würde nun noch das Schlußwort haben. Referent Bürgermeister He nnig:ZDa der Antrag auf Schluß der Debatte so zahlreich unterstützt worden ist, ver zichte ich aufs Wort. Präsident v. Schönfels: Ich werde nun zur Fragen tellung übergehen. Die Art und Weise, wie ich bei derselben zu verfahren gedenke, ist folgende: Ich werde zuerst die Frage- auf §. 11a., wie sie die Deputation vorschlägt, richten, und zwar mit Vorbehalt der sämmtlichen Anträge, wie sie nach der Reihe eingegangen sind; das würde nun zuvörderst also mit
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