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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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aussprcchen, wiewohl selbst das auch etwas für sich hat; denn es ist nicht zu verkennen, es liegt etwas darin, daß nicht huch hier noch der allerletzte Lehnsvcrband nach Oben aufgrhoben wird. Jndeß ich will nicht so weit gehen, sondern ich will mich mit dieser Auslegung einverstehen. In dem von der Deputation sormulirten konnte ich und kann ich auch in die sem Augenblicke noch nicht diese Auffassung finden, und ich finde mich daher immer noch gemüßigt, dagegen zu stimmen. Präsident v. Schönfels: Als Mitglied der Deputa tion wollte ich mir einige Worte erlauben. Mir scheint, daß der Antrag der Deputation docb total mißverstanden worden ist, denn wir sind durchaus nicht gemeint, darauf anzutragen, Laß der Lehnsverband in Wegfall gebracht werde. Wir wollen eigentlich nichts weiter als das beibehalten, was jetzt schon besteht. Jetzt nämlich werden fast tagtäglich Allodisi- cationcn vorgenommcn; wir wünschen nun, oaß die Be dingungen, an welche die Allodisicationen geknüpft sind, in etwas erleichtert werden. Also wir wollen daher etwas ganz Unverfängliches, nämlich die Beibehaltung dessen, was be steht, nur in erleichterter Maaße. v. Erdmannsdorf: Nur eine kurze Bemerkung gegen die Aeußerung des Herrn Präsidenten. Es scheint mir auf der Hand zu liegen, daß, je mehr die Modifikation erleichtert wird, desto mehr Allodisicationen vorkommen werden, und da ich gänzlich gegen das Vorkommen der Allodisicationen bin, so muß ich auch dagegen sein, daß die Allodisicationen noch wehr erleichtert werden. Präsident v. Schönfels: Ich glaube, nach dem, was wir von Sr. Königl. Hoheit gehört haben, sind die Be dingungen der Allodisicationen bereits sehr erleichtert, und es wird sich durch diese jetzt.bestehenden Bedingungen Niemand von der Modifikation abhalten lassen. Prinz Johann: Ich muß allerdings berichtigend be merken, daß ich mich vorhin verrechnet habe. Ich habe näm lich geglaubt, daß das, was für 1000 Thaler gegeben wird, für 2000 Thaler gegeben werde; der Canon erhöht sich also um das Doppelte. Präsident v. Schönfels: Zunächst hat Herr v. Zeh- men, dann Herr Staatsminister v. Nostitz und Jänckendorf und dann Herr v. Metzsch das Wort. Regierungsrath v. Zeh men: Der Herr Präsident hat das bereits hervorgehoben, was ich bemerken wollte. Den Vorwurf, welcher dem Antrag der Deputation gemacht wor den ist, daß er zu allgemein sei, möchte ich mehr als ein Ver dienst bezeichnen. Gerade weil in der Wirklichkeit die Fälle so verschieden ausfallen können, war es uns unmöglich, einen detaillirten Antrag zu bringen, wenn nicht die Ansichten voll ständig in das Unvereinbare auseinandergehen sollten. Je denfalls mußte es für den Augenblick genügen, wepfi der Gegenstand überhaupt noch an die Regierung zur Erwägung gebracht wird. Hierbei habe ich namentlich nochmals auf das von dem Herrn v. Heynitz Angeführte zu verweisen, na mentlich darauf, daß bei sehr vielen Lehen die MitbelehntcN durch Reverse in Verhältnissen stehen, nach welchen sie in die Alienation willigen müssen. Man wird eingestehen müssen, daß dies blos eine leere Form ist und in keiner Weise die Wirkungen herbeiführen kann, welche von Herrn v. Erd mannsdorf und von Herrn v. Welck für den Vehnsverband vindicirt worden sind. Die Wirkungen der Lehnsverhält- nisse beschränken sich gegenwärtig daraus, daß die Betheilig ten nach Befinden Lehnsstrafen bekommen, Lehnspardon ein holen müssen, und dergleichen unnütze Dinge mehr. Die Beseitigung solcher Verhältnisse ist im Interesse der Bethei ligten mehr zu wünschen, als für schädlich zu halten. Was aber den Lehnsvcrband nach Oben überhaupt anlangt, so ist er durch die Verfassung bereits so in seiner innersten Wesen heit alterirt, daß ich am Ende gegen seinegänzlicheAufhebung kein Bedenken haben könnte. Tritt ein Lehnsheimfall ein, so erhält nicht der Lehnsherr, sondern der Fiscus das Gut, und der Rest des Lchnverbandes, was die übrigen rechtlichen Verhältnisse desselben betrifft, besteht in Lehnsstrafen, Ein holung von Lehnspardon u. dergl. Was aber die Gesinnung, die die Besitzer der Lchngüter als treue Vasallen gegen ihre Lehnsobcrherrn hegen sollen, betrifft, meine Herren, so vin- dicire ich dieselbe Gesinnung auch für die Besitzer von Allo- dialgütern. v. Nostitz und Jänckendorf: Wenn ich anders das, was der Herr Minister vorhin äußerte, richtig aufgefaßt habe, so würde sich die künftige Gesetzesvorlage mit der Erleichte rung der Allodisication hinsichtlich der auf dem Falle stehen den Lehen beschäftigen. Um nun dem zu entsprechen, schiene es mir angemessen, wenn aus dem Anträge der Deputation die Worte „namentlich auch" wegsielen. Ich will in deß einen Antrag darauf nicht stellen, gebe aber zur Erwägung anheim, ob das nicht im Sinne der Staatsregierung, wie der Deputation sein würde. Es lautete dann der Antrag so: „Die hohe Staalsregierung zu ersuchen, eine Erleichterung der Allvdificirung der Lehen hinsichtlich der auf dem Falle stehenden Lehne durch eine Gesetzvorlage zu gewähren." Staatsminister v. Zschinsky: Es sollte allerdings die fragliche Gesetzvorlage auch noch einige andere Punkte enthal ten, namentlich sollte selbige dieSchönburgschcnNeccßherrschaf- ten und die Herrschaft Wlidenfels mit treffen. Auf diese Herr schaften leidet nämlich, wie ich schon vorher erwähnt habe, die Declaration vom 22. Februar 1834 keine Anwendung, vielmehr hat der Oberlehnsherr die besondere Entschließung für den Fall sich Vorbehalten, daß die Allodisication dieser Lehen nachgesucht würde. Dagegen hat die Staatsregierung nicht' die Absicht, den Canon, wie ihn die bereits erwähnte Declara tion feststellt, herabzusetzen. Es ist dies ohnedies schon ein sehr billiger Canon, und billiger, als selbiger in andern Län dern bestimmt warben ist. Nach diesem Allen sollte ich nun glauben, daß, wenn die hohe Kammer dem Vorschläge ihrev
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