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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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v. Welck, v. Beschwitz, v. Watzdorf, v. Carlowitz, Negierungsrath v. Zchmcn, v. Könneritz, Graf Einfiedel-Wolkenburg, v. Nostitz und Jänckendorf, Meinhold, Präsident v. Schönfels. v. Posern, Es antworten mit Nein: v. Schönberg-Purschenstein, Bürgermeister Müller, v. Erdmannsdorf, BürgermeisterWhr. Präsident v. Schünfels: Gegen 4 Stimmen sind die Anträge der Deputation angenommen worden. Wir können nun zum letztenGegenstandederheutigen Tagesordnung übergehen; es ist dies der Vortrag in Bezug auf den Antrag des Abg. Lehmann in der zweiten Kammer wegen Ein führung einer Zeitungsstempelsteuer. Herr v. Heynitz als Referent wird die Güte haben, den betreffenden Vortrag zu halten. Referent v. Heynitz: Bei Berathung des allerhöchsten Decretes vom 22. Juli 1850, die Stempelsteuer betreffend, wurde vom Abgeordneten der zweiten Kammer, Gerichts director Lehmann, der Antrag gestellt: „im Verein mit der ersten hohen Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, Behufs der Einführung einer transitorischen Zeitungs- und Journalstempelsteuer noch im Laufe des jetzigen Landtages einen, mit verhältnißmäßiger Scala der Steuersätze versehenen Gesetzentwurf vorzulegen," und derselbe wurde der dritten Deputation zur Begutachtung überwiesen, welche am 14. Februar dieses Jahres in der zweiten Kammer darüber.Be- richt erstattete. Diesem Berichte der jenseitigen dritten De putation ist die zweite Kammer vollständig und sogar ohne Discussion beigetreten und hat mittelst Protocollertracts diesen Beschluß an die diesseitige Kammer gelangen lassen, welche denselben Ihrer dritten Deputation zur Begutachtung übertragen hat. Da nun diese der Hauptsache nach der An sicht der jenseitigen dritten Deputation und der hohen jen seitigen Kammer beitritt, so bittet sie die erste Kammer hier mit um Erlaubniß, mit Bezugnahme auf den jenseitigen Be richt hierüber mündlichen Vortrag erstatten zu dürfen. Ich würde also den Herrn Präsidenten ersuchen, die Kammer zu fragen, ob sie den mündlichen Vortrag über diesen Gegen stand gestatten wolle. Präsident v. Schönfels: Nach Aufforderung des Herrn Referenten frage ich: ob die Kammer den mündlichen Vortrag des betreffenden Berichtes anzuhören gemeint ist?— Einstimmig Ja. Referent v. Heynitz: (Nach Vortrag des Berichtes der dritten Deputation der zweiten Kammer, s. denselben M. H. K. Nr. 88 S. 1895 flg.) Ist nun wohl nicht zu verkennen, daß man bei aufmerk samem Durchlesen dieses Berichts durch die triftigen Gründe, welche in demselben sür die Einführung einer Zeitungs- und Journalstempelsteuer angeführt werden, und bei den gegen wärtigen drückenden finanziellen Verhältnissen, sich zu der Erwartung veranlaßt sieht, am Schluffe desselben einen An- I. K. (5. Abonnement.) trag zu finden, durch welchen eine solche Maaßregel derhohen Staatsregierung empfohlen würde, natürlich unter Voraus setzung sorgfältiger Erwägung und einer deshalb der nächsten Ständeversammlung zu machenden Gesetzvorlage, so ist doch bereits der Schluß desLandtags so nahe herangerückt, daß die unterzeichneteDeputarion der hohen Kammnr nicht anrathen kann, durch einen von dem Beschlüsse der zweiten Kammer ab weichenden Antrag an die hohe Staatsregierung die Veranlas sung zu einem Vereinigungsverfahren zu geben, welches schwerlich noch zu einem Resultate führen dürste, obwohl die Deputation nicht in Abrede stellen kann, daß noch außer dem von der jenseitigen Deputation für Einführung eines Zei tungsstempels angeführten Gründen noch manche andere gewichtige Gründe aufzusinden sein würden. Allein, wie schon oben erwähnt, sieht unter den gegen wärtigen Verhältnissen die Deputation von der Darlegung derselben ab und empfiehlt der hohen Kammer den Beitrittt zu dem Beschuß der jenseitigen hohen Kammer, welcher fol- gendermaaßen lautet: 1) die Frage, ob eine Zeitungs- undJour- nalsteuer künftighin unter die ordent lichen Landessteuern mit aufzunehmen sei, der nähern Prüfung undErwägung der hohen Staatsregierung zu unter breiten, im Uebrigen aber 2) den vorgedachten Antrag des Abg.Leh- mann auf sich beruhen zju lassen. Die unterzeichnete Deputation geht dabei von der An sicht aus, daß die hohe Staatsregierung, falls sie zu der An sicht gelangen sollte, daß die Einführung eines Zeitungs stempels rathsam sei, eine solche neben einer zu gebenden Ge setzvorlage sogleich in das dem nächstenLandtage vorzulegende Einnahmebudget aufnehmen würde, wie sie dies bei diesem Landtage z. B. mit dem Stempelzuschlaggesetze gethan hat. Präsident v. Schön fels: Ich habe nun zu erwarten, ob Jemand das Wort wünscht, um über den vorgetragenen Bericht sich zu äußern. Es scheint nicht der Fall, ich werde daher sogleich zur Fragstellung übergehen. Die Kammer hat vernommen, wohin derAntrag derDeputation geht; die selbe empfiehlt der Kammer, im Verein mit der zweiten Kam mer die hohe Staatsregierung zu ersuchen: „die Frage, ob eine Zeitungs- und Journalstcuer künftighin unter die ordentlichen Landessteuern mit aufzunehmen sei, der nähern Prüfung und Erwägung der hohen Staatsregkerung zu unterbreiten, im Uebrigen aber den Antrag des Abg.Lehmann auf sich beruhen zu lassen," und ich frage: ob die Kammer hierin der Ansicht ihrer Deputation beipflichte? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Schön fels: Es würde nun aber noch die Frage zu wiederholen und mit Namen zu beantworten sein, weil dieser Bericht von der dritten Deputation kommt. Ich frage: ob die Kammer gemeint ist, in Bezug auf den eben vorgetragenen Antrag mit Ihrer Deputation übereinzu stimmen? 41
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