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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Masse zusammen, es war aber dort nicht ein einziges Beispiel von Unruhe oder Ungehorsam gegen die Landesgesetze vorge fallen; im Gegentheil haben wir die Communalgarden dort nur deshalb errichtet, weil gerade die Landesgesctze es er forderten. v. Biedermann: Nur ein Wort zur Erwiderung. Ich bin vollkommen mißverstanden worden, wie ich eben ver nehme. Erstlich habe ich nicht vom ganzen Lande, sondern lediglich von den Erfahrungen in meinem Bezirke gesprochen, zweitens habe ich gesagt, daß im Jahr 1848 zwar fast ein all gemeiner Enthusiasmus für das Institut sich gezeigt habe, daß er aber wieder eingeschlafen sei, bis auf wenige Dörfer meines Bezirkes. Das wären aber solche Dörfer, die revolu- tionair aufgeregt gewesen, und wo es noch gährte. Das nun sind Thatsachen, die Niemand bestreiten kann, der meinen Bezirk nicht genau kennt, und blos diese Thatsachen habe ich referirt. Secretair Starke: Das Prognostiken, welches Herr v. Zehmen der jetzigen Gesetzvorlage stellte, ist ein allerdings sehr trübes. Ich kann aber diese Ansicht für meine Person nicht ganz theilen. Ich will zugeben, daß in den Ereignissen der letzten Jahre sich Erscheinungen vorfinden, aus denen hervorgeht, daß manche Communalgarden ihre Stellung ganz vergessen zu haben scheinen. Allein die Schuld davon möchte ich nicht blos in den Persönlichkeiten dieser Corpörationen suchen, sondern hauptsächlich mitdarin, daßdiefrüheren gesetz lichen Bestimmungen selbst zum großen Lheile den Zweck und die Bedeutung dieses Instituts im Unklaren ließen, und daher Viele sich auch ihres Pflichtenkreises nicht ganz klar bewußt werden konnten. Diesem Uebelstande hilft aber nach meiner Ueberzeugung die jetzige Gesetzvorlage ganz ab. Sie bezeichnet recht charakteristisch die Tendenz der Communal- gürde so, daß sie nur eine Hülfsmacht für die örtliche Polizei, eine Schutzmacht zu Erhaltung der öffentlichen Ord nung und der Autorität des Gesetzes sein soll. Möglich ist, daß auch diese Bestimmung nicht ganz geeignet ist, um bei allen Gliedern des Instituts Wärme für dasselbe zu erwecken und überhaupt gemeinnützigen Geist in das Institut zu brin gen. Allein ich kann nicht glauben, daß, wie in der jenseitigen Kammer mitunter angedeutct worden ist, in dieser Charak teristik des Instituts eine Art von Demüthigung oder Herab würdigung desselben und seiner Zwecke liege; ich halte mich vielmehr überzeugt, daß durch eine gehörige Auffassung der Wesenheit dieses Princips und durch treue Verfolgung seiner Tendenzen wirklich das werde bezweckt und erreicht werden, was dem Institute jetzt zu erzielen nicht möglich gewesen, nämlich ein Ancrkenntniß seiner hochwichtigen Bedeutung. Der ruhige, ordnungsliebende Bürger und Communalgardist wird in der Lösung der ihm nunmehr gestellten Pflichtaufgabe seine schönsten und höchsten Pflichten finden, undichimGegen- theile verspreche mir daher von der Wirksamkeit des Gesetzes einen guten Erfolg für das Ganze. I. K. Präsident v. Schönfels: Sofern Niemand weiter sich an der allgemeinen Debatte betheiligen will, werde ich bezüg lich dieses Lheils des Berichts die Debatte schließen und dem Herrn Referenten das Schlußwort ertheilen. NeferentBürgermeister Hennig: SämmtlicheSprecher haben sich sowohl mit den Motiven, als auch mit dem Berichte derDeputation vollkommen einverstanden erklärt. Einige der selben bemerkten jedoch, daß sie anfänglich die Absicht gehabt hätten, für die Aufhebung des ganzen Instituts zu stimmen. Sie führten als hauptsächlichsten Grund den an, weil das Institut im Jahr 1848 durchaus sich nicht bewährt hätte. Das gebe ich allerdings zu, allein im Jahr 1848 hat sich so manches Institut nicht bestätigt, und wir würden wohl jedenfalls viel zu weit gehen, wenn wir über alle diese Institute deshalb den Stab brechen wollten. Die Verhältnisse waren eben damals eigenthümlicherArt. Nur derHerrBürgermeister Pfotenhauer konnte sich nicht damit einverstehen, daß die Deputation sich für die Aufhebung des Generalkommandos und für die Be seitigung der Ausschüsse und des Wahlrechts der Mannschaf ten entschieden hat. Allein diese Gegenstände gehören zur speciellenBerathung, und wenn ich nicht ganz irre, erklärte er selbst, daß er dort wieder darauf zurückkommen würde. Es ist daher nicht an der Zeit, jetzt weiter darauf einzugehen und etwas darauf zu erwidern.Endlich bemerkte er auch noch, daß er das Institut der Communalgarde nicht für ein blos locales halten könne. Dem muß ich allerdings widersprechen; ich halte das Institut der Communalgarde, wie auch vonVielenbereits erklärt worden ist, für ein rein locales Institut. Sein Zweck ist hauptsächlich der, die Behörden in ihrem Wirkungskreise bei Aufrechthaltung der Ordnung und Ruhe nach Kräften zu unterstützen, und ich glaube, es beruht jene Ansicht nur auf einem Jrrthume, der sich aus früherer Zeit herschreibt. Das- Institut der Communalgarde ist ziemlich gleichzeitig entstan den mit unserem konstitutionellen Leben. Dieses gleichzeitige Entstehen hat die Cvmmunalgarden zu der irrigen Ansicht ge führt, als feien sie ein Landesinstitut und vor Allem berufen, das konstitutionelle Leben in Sachsen aufrecht zu erhalten. Ich nenne aber das eben einen Jrrthum, der eigentliche Zweck des Instituts ist das nicht. Weiter habe ich nichts hinzu zufügen. Präsident v. Schönfels: Wir können daher weiter gehen zum Bortrage des Berichts in seinen speciellen Theilen. Referent Bürgermeister Hennig: Der Gesetzent wurf lautet so: Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. finden unter Zustimmung Unserer getreuen Stände für nöthig, Nachstehendes zu.verordnen: §. 1. Das Gesetz, die Communalgarde betreffend, vom 22. November 1848 und die zu dessen Ausführung erlassene-Ver- ordnung vom 19. Juni 1849 werden hierdurch außer Wirk- 51*
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