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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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habung eines schon bestehenden Gesetzes, so thun wir jeden falls besser, diesen Weg zu wählen. Ein Fall der Art liegt «ns vor. Das Gesetz von 1811 über die Sonntagsfeier hat sehr viele vortreffliche Eigenschaften, und ich glaube, es ist sehr zu wünschen, daß es konsequenter durchgeführt werde. An dem Gesetze liegt die leider sehr in Werfall gekommene Feier des Sonntags nicht. Es liegt blos daran, daß dieses Gesetz mit vollkommener Inkonsequenz, hier so, dort anders, gehandhabt und ausgelegt wird. Möchten die Behörden zu einer stringenteren und gleichförmigeren Beachtung des Ge setzes zurückkehren, dann wird die Sonntagsfeier wieder in der alten Art hergestellt und dadurch das Wohl des Landes und die Moralität des Volkes bestimmt wesentlich gefördert werden. v. Welck: Auch ich bin ganz mit dem einverstanden, was eben von dem geehrten Herrn Vorredner geäußert wurde, «ur würde es vielleicht bei dem warmen Interesse, was gewiß Alle an dieser Angelegenheit nehmen, sehr erwünscht sein, wenn Seiten der hohen Staatsregierung irgend eine zu sichernde Erklärung in dieser Beziehung erfolgte; denn es würde doch wahrscheinlich in dem Wunsche der zweiten Kam mer, dem auch ich mich ganz anschließe, liegen, daß wenig stens das Mandat von 1811. nochmals eingeschärft würde, da es leider sehr in Vergessenheit gekommen zu sein scheint. Staatsminister v. Friesen: Ich habe eine solche Erklä rung deswegen heute nicht abgegeben, weil ich, wenn ich mich nicht ganz irre, sie bereits bei der ersten Verhandlung abgege ben habe. Ich habe damals ausdrücklich ausgesprochen, daß die Regierung auch der Ansicht sei, daß das Mandat von 1811 vollkommen ausreiche, und daß es nur darauf ankäme, dafür Sorge zu tragen, daß es gleichmäßig und streng im ganzen Lande gehandhabt werde. Präsidentv. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so würde ich die Debatte schließen und dem Herrn Referenten das Schlußwort geben. Referent v. Erdmannsdorf: Ich habe keine Bemer kung zu machen. Präsident v. Schönfels: Der erste Beschluß dieser Kammer ging dahin, die Erwägung und Berücksichtigung an die Regierung gelangen zu lassen, der Beschluß der zwei ten Kammer abergeht dahin, die Regierung zu ersu chen, dahin zu wirken, daß das Mandat von 1811 über die Sonntagsfeier besser beobachtet werde. Die Deputation rathet der Kammer, ihren frü here Beschluß fallen zu lassen und dem Be schlüsse der zweiten Kammer beizutreten, und ich habe die Frage an die Kammer zu richten : ob sie s.ich in dieser Beziehung mit ihrer Deputation ver einigen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es wird nun abermals eine kleine Pause einzutreten haben, damit der Herr Protokollant nachkommt. Es sind dann noch einige ständische Schriften vorzutragen. Ich werde nun Herrn v. Zehmen ersuchen, den Vortrag der ständischen Schrift zu bewirken, die Verordnung wegen Störung der öffentlichen Ruhe betreffend. (Der Vortrag erfolgt.) Wenn Niemand gegen den Inhalt dieser soeben vorge tragenen Schrift etwas erinnert, so ist sie als genehmigt an zusehen und wird in dieser Maaße abzulassen sein. Ich habe nun Herrn v. Polenz zu ersuchen, die Schrift vorzutragen über die Petition, die Zeitungs- und Journalstempelsteuer betreffend. (Es geschieht.) Wenn auch gegen diese Schrift nichts erinnert werden will, ist dieselbe als genehmigt anzusehen und wird in dieser Art abgelassen werden. Eine dritte Schrift ist noch von Herrn v. Polenz vorzutragen, die Verlegung einer Garnison ins Voigtland betreffend. (Der Vortrag erfolgt.) Wenn auch gegen die Fassung dieser Schrift etwas nicht erinnert wird, so ist auch diese für genehmigt zu halten und wird, nachdem sie zuvörderst noch an die zweiteKammergelangt ist, in dieser Maaße abgelaffen werden. Es würde nun noch das Protokoll der heutigen Sitzung zu verlesen sein. (Dies geschieht.) Es enthält allerdings dieses Protokoll eine kleine Anti'ci- pation, ich hatte nämlich noch nicht die Sitzung auf morgen bestimmt, weder in Bezug auf die Zeit, noch in Bezug aufden Gegenstand. Ich habe zuvörderst die Frage an die Kammer zu richten: ob sie gegen die Fassung des soeben verlesenen Protocolles etwas zu erinnern hat? Wenn dies nicht der Fall ist, so wird dasselbe als genehmigt anzusehen sein, und ich werde Herrn v. Tuch und Herrn Freiherrn v. Biedermann zu ersuchen haben, sich zur Mitvollziehung hier einzusinden. (Dies geschieht.) Ich werde mir die Ehre geben, die geehrte Kammer ein zuladen, sich morgen früh 10 Uhr gefälligst wieder hier ver sammeln zu wollen. Es wird vorgetragen werden der Bericht der ersten Deputation, den Jagdpolizeigesetzentwurf betref fend. Die heutige Sitzung ist geschlossen. Schluß der Sitzung 5 Min. vor 2 Uhr. Mil der Redaction provisorisch beauftrag!: Ed. Gottwald. — Truck von B. G. Teubner. Letzte Absendung zur Post: den 4. April 1851.
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