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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Ausübung der Jagd, wozu mehrere obrigkeitliche Geschäfte und Localexpeditionen gehören, von der Ortspolizeibehörde ausgehen solle. Die Amtshauptleute haben durchaus nicht die Mittel in den Händen, diese Geschäfte zu besorgen; es wird denselben ohnehin schon schwer fallen, Alles das auszu führen, was ihnen jetzt übertragen ist. Sollten sie die hier erwähnten Angelegenheiten auch noch leiten, so müßten ihnen dann besondere verpflichtete Protocollanten beigegeben werden, und sie müßten einen großen Theil ihrer Zeit darauf verwen den. Es handelt sich übrigens hier nur um einen Zeitraum, der nicht sehr lange dauern wird; denn wenn es zur neuen Organisation der Unterbehörden kommen wird, zufolge deren die Amtshauptmannschaften so ausgestattet werden, daß sie auch diese Geschäfte mit besorgen können, so wird dann Alles in eine Hand kommen. Jetzt aber halte ich dies für unausführ bar, namentlich wenn ich bedenke, daß für den nächsten Som mer auch die Landtagswahlen bevorstehen, so daß ich wirklich nicht weiß, wie die Amtshauptleute allen den Geschäften ge nügen wollen, welche ihnen gerade zu dieser Zeit obliegen werden. v. Heynitz: Zur Widerlegung. Der Herr Referent hat gesagt, daß man sich auch den Fall denken müßte, daß die Amtshauptleute die Jagdangelegenheiten etwas vernachlässig ten. Das halte ich eigentlich für einen Grund, der nichts beweist, weil dieserFall auch bei jedem andern Beamten denk bar ist. Was aber die Localkenntniffe anlangt, so werden auch, wenn andere Behörden in diesen Angelegenheiten zu entscheiden haben, wenn es nach der Gesetzvorlage geht, diese fehlen. Es werden sehr häufig Justizämter sich in die Jagd angelegenheiten zu mischen haben, und diesen Pflegen noch viel weniger Local- und Personalkenntnisse beizuwohnen, als den Amtshauptleuten. Ich muß gestehen, daß ich meine Ansicht noch nicht widerlegt gefunden habe. v. Biedermann: Ich habe mir das Wort erbeten, um eventuell einen Antrag anzukündigen für den Fall, daß der Antrag des Herrn v. Heynitz Annahme findet, nämlich daß jedem Amtshauptmann ein Assistent zur Erledigung dieser Angelegenheiten beigegeben werde. v.Metzsch: Ich halte hier die Controle Seiten der Amts hauptmannschaften ebenfalls für nothwendig, und wenn ich auch nicht unbedingt für den Antrag des Herrn v. Heynitz in seinem ganzen Umfange stimme, so würde ich mich doch we nigstens dahin erklären müssen, daß in dieser Paragraphe unter Nr. 3 hinter dem Worte „Genehmigung" noch ein geschaltet würde: „der betreffenden Amtshauptmannschaft und". Dadurch dürfte das Bedenken des Herrn v. Heynitz vollkommen beseitigt werden, und ich erlaube mir hierauf einen Antrag zu stellen. Präsident v. Schönfels: Herr v. Metzsch wünscht, daß dieser Antrag zur Unterstützung komme, Die Kammer hat den Antrag des Herrn v. Metzsch vernommen; er geht dahin, bei Punkt 3 in §. 10 der Gesetzesvorlage hinter dem Worte „Ge nehmigung" noch einzuschalten: „der betreffenden Amts hauptmannschaft und". Ich frage: ob die Kammer diesen Antrag zu unterstützen gedenkt? — Geschieht hin reichend. v. Egidy: So sehr ich auch gewünscht hätte, daß die Ausführung des Gesetzes in eine Hand gelegt werden könnte, und so dankbar das Vertrauen anzuerkennen ist, welches vor hin der geehrte Redner den Amtshauptmannschaften spendete, so muß ich doch im Interesse der Sache und vorzugsweise der Amtshauptleure mich gegen den Antrag des Herrn v. Heynitz erklären. Die Ausführung des gedachten Antrags ist nach meinem Dafürhalten rein unmöglich; ich will Ihnen nur ein einziges Beispiel anführen. Der amtshauptmannfchaftliche Bezirk, dessen Verwaltung mir nunmehr zugetheilt wird, um faßt 400 und einige 60 Communen; wenn ich die Bezirke allein bilden soll, so muß ich doch ein-, vielleicht auch zwei mal mit einer Commun in mündliche Verhandlung treten; die Rechnung ist da leicht, wie viel Localexpeditionen ich schon deshalb abhalten muß. Würde nun auch noch die Leitung der Verhandlungen bei Berathung und Entschließungen über die Benutzung und Ausführung des Jagdrechts mir obliegen, so müßte ich da vielleicht eben so oft hinaus; es könnten da also leichtlich 1200 Localexpeditionen nöthig werden. Nun, meine Herren, für die bekannten ISOTHaler Fortkommen äquivalent fährt ein Amtshauptmann nicht sehr oft und noch weniger sehr weit! — Nehme ich aber die Zeit mit in Berechnung, so muß ich freilich auch bemerken, daß das Jahr nur 365 Lage hat, und da frage ich, wie viel ich im günstig sten Falle, und selbst wenn ich weiter gar nichts zu thun hätte, in einem Jahre von jenen 1200 Localexpeditionen aus führen kann. Etwas ganz Anderes ist es, wenn man den Amtshauptmannschaften vielleicht blos die Controle oder Con- currenz in Bezug auf die Genehmigung der gefaßten Be schlüsse einräumen will. Ich glaube, das würde der Amts hauptmann noch übernehmen können, aber etwas mehr noch schwerlich, und so herzlich leid es mir thut, gegen weiteres Ansinnen muß ich mich denn doch erklären, es überschreitet wirklich die Möglichkeit. Bürgermeister Müller: Ich ntuß in Bezug auf den Antrag des Herrn v.Metzsch darauf aufmerksam machen, daß, wenn die Genehmigungsertheilung sowohl dem Amtshaupt- manne als derDrtspolizeibehörde gestattet sein soll, dann sehr oft Differenzen eintreten können, wenn beide verschiedener Ansicht sind; es müßte also noch etwas hinzugefügt und dann sogar noch eine entscheidende Behörde bestimmt werden. Staatsminister v. Friesen: Ich muß mich auch gegen den Antrag des Herrn v. Metzsch erklären. - Ich glaube, es wird Alles erreicht dadurch, daß der Amtshauptmann die Auf sicht über die ganze Angelegenheit hat, so daß er jede Unge hörigkeit, die zu seiner Kenntniß kommt, unmittelbar abstellen oder deshalb berichten kann. Eine doppelteConcurrenz würde
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