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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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mit verschmelzen, wie es Se. Excellenz Herr v. Nostitz und Jänckendorf erwähnt hat, und mich dahin vereinigen, daß ge sagt würde: „zwischen 2—5 Acker jagdbare Fläche". Secretair v. Polenz: Es könnte wohl unmaaßgeblich nur heißen:„von 2 —5 Ackern"? v. Egidy: Allerdings.' Aber das, was ich vermieden missen wollte,', ist, daß die Grundstücksbesitzer, welche unter 2Ackern haben, gänzlich ausgeschlossen würden; ich möchte ihnen nicht gern ihrRecht so ganz und gar entziehen, kann mich aber nicht dabei beruhigen, daß man Jedem, der eine Spanne Land hat, das Recht einer Virilstimme giebt; einen Quotal- theil der Stimme, mehr kann so Einer nicht verlangen, und zwar blos aus dem Grunde, damit er verhältnißmäßig in sei nem Rechte bleibt, sonst gebührte ihm eigentlich gar nichts; denn über die Verfügung einer Sache, die blos im Zusammen hänge mitMehreren nutzbar werden kann, habe ich auch keine einzelne Stimme zu beanspruchen, sondern die Societät als solche hat über diesen Artikel die Stimme. Präsident v. Sch önfels: Ich bitte nur, das Amendement in bestimmter Form einreichen zu wollen, sonst glaube ich nicht, daß wir von der Stelle kommen. (Pause.) v. Nostitz-Wallwitz: Meine Herren! Ich habe zwar bereits zweimal gesprochen, allein da gegenwärtig eine Pause eingetreten ist, so wird es mir wohl erlaubt sein, daß ich noch einmal spreche. Präsident v. Schönfels: Ich meinerseits habe nichts dagegen, wenn die Kammer damit einverstanden ist. v. Nostitz-Wallwitz: Ich wollte nur zur Empfehlung der Anträge noch bemerken, daß es vorzugsweise in der Ober lausitz, aber auch in den Erblanden, und ich vermuthe, vor zugsweise im Erzgebirge, Dörfer giebt, in welchen so viele kleine Grundbesitzer sind, daß, wenn wir nach dieser Para- graphe die Stimmen aller kleinen Grundbesitzer zusammen zählen, sie mehr Stimmen haben werden, als alle großen -Grundbesitzer zusammengenommen. Graf Einsiedel-Wolken bürg: Es wäre doch auch miohl dabei noch zu bedenken, ob die Leute, welche von dem Stimmrechte ausgeschlossen werden, dadurch auch von dem Ertrage der Pachtgelder ausgeschlossen werden sollen; denn da auf ihrem Grund und Boden gejagt wird, so haben sie doch jedenfalls Anspruch auf einen entsprechenden Lheil des Ertrags. Präsident v. Schönfels: Es ist wohl auch nicht die Absicht, sie von dem Genuß eines Lheils des Ertrags auszu schließen, sondern nur von der Stimmberechtigung. v. We lck: Ich habe das auch nicht anders verstehen kön nen, als daß sie trotzdem, daß sie keine Stimmberechtigung haben sollen, doch an der PachtnutzungAntheilhabenmüffen; allein für den Fall, daß die Kammer das Amendement des Herrn v. Egidy annehmen sollte, würde es doch wohl noth- wendig werden, daß nun noch ein Satz in die Paragraphe eingeschoben würde, worin es hieße: „Die unter 2 Acker be sitzenden haben kein Stimmrecht"; sonst bliebe das gewisser- maaßen eine ganz offene Frage, was mit Denen wird, welche nicht die erforderliche Zahl Acker haben. Präsident v. Schönfels: Herr v. Egidy wird vielleicht diese Worte in seinen Antrag noch aufnehmen können, was um so leichter geht, als sein Amendement noch nicht unter stützt ist. v. Welck: Ich muß doch noch einmal ums Wort bitten. Man kommt nämlich auch bei dieser Paragraphe, wie es bei der Discussion des ganzen Gesetzes gegangen ist, auf immer mehr Schwierigkeiten, je mehr man ins Einzelne eingeht. So geht es auch bei diesem letzten Zusatze. Denn nach dem Vor schläge des Herrn General v. Nostitz, daß nämlich den kleinern Besitzern zusammen Eine Stimme gegeben werden sollte, könnte sehr leicht der Fall eintreten, daß diese blos mit Einem großen Grundbesitzer concurriren, der vielleicht der einzige im Dorfe ist und vielleicht 10 Stimmen oder noch mehr hat; wenn nun aber ein Einzelner nie mehr als die Hälfte aller Stimmen haben soll, so würde dann in dem ebengedachten Falle gar Niemand ein Stimmrecht ausüben können. Präsident v. Schönfels: Ich würde nun zuvörderst das Amendement des Herrn v. Egidy zur Unterstützung zu bringen haben, nachdem vorher das früher von ihm einge reichte zurückgezogen sein wird. Herr v. Egidy reichte früher ein Amendement ein, das folgendermaaßen lautete: „Sämmt- liche Besitzer, welche unter 5 Acker jagdbare Flächen haben, haben Eine Stimme und müssen einen Vertreter wählen." Diese Amendement beabsichtigt Herr v. Egidy zurückzuneh men, es ist durch die Unterstützung Eigenthum der Kammer geworden, und ich frage: ob die Kammer die Zurückziehung des Amendements gestattet? — Einstimmig Ja. v. Heynitz: Ich wollte mir nur die Frage erlauben: fällt denn da das Sousamendement des Herrn Generals v. Nostitz auch mit? v. Nostitz-Wallwitz: Ich habe keines gestellt. Präsident v. Schönfels: Nein. Es kommt nun ein neues Amendement des Herrn v. Egidy, worin die Bemer kung des Herrn Generals v. Nostitz mit berücksichtigt ist. Das erste Amendement des Herrn v. Egidy ist zurückgenom men. Nun werde ich mir die Ehre geben, die zweite Auflage zu verlesen und dieselbe zur Unterstützung zu bringen; sie lautet so: „Jeder Besitzer einer jagdbaren Fläche von 2 bis 5 Ackern hat, unbeschadet seines Antheils an dem Jagdpacht ertrage, Eine Stimme", und ich frage: ob die Kammer ge meint sei, dieses neue Amendement des Herrn v. Egidy zu unterstützen?
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