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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Meine nützliche gewesen, lasse ich dahingestellt sein; ich hoffe es aber, da ich mir bewußt bin, meine Wicht stets gern und mit Vergnügen und mit Aufopferung, darf ich hinzusetzen, erfüllt zu haben. Dessen ungeachtet aber glaube ich, daß die Amts hauptmannschaften mancher Verbesserung fähig sind und auch ihrWirkungskreis vielzu vielfältig und anderseits zu beschränkt ist, um ihnen die Wirksamkeit zuzuweisen, welche man eigent lich von ihrer Stellung, so wie sie sein sollte, erwarten dürfte. Ich bin daher keineswegs der Meinung, daß die Amtshaupt mannschaften eingehen werden; ich glaube vielmehr, daß die Regierung wenigstens in Anerkennung der vielerlei Vortheile, welche sie bisher gewährt haben, eine angemessene und zweck mäßige Erweiterung oder Abgrenzung in ihrer neuen Wirk samkeit unter einem andern Titel für die Amtshauptmann schaften zu finden weiß. Ich bin fest überzeugt, daß die Re gierung nicht im Stande sein dürfte, Behörden zu entbehren, die, wie die Amtshauptmannschaften, den Unterthanen nahe sind und zugleich die Bedürfnisse des Volkes und des Landes kennen zu lernen gewußt haben. Ich bin aber, ich wiederhole es nochmals, auch der Ansicht, daß nothwendiger Weise eine Umgestaltung ihrer Organisation erfolgen muß, um sie mit noch größeren Bortheilen ihre Wirksamkeit wieder beginnen zu lassen. Dieser Zeitpunkt ist sehr nahe, und ich möchte daher glauben, daß es kaum an der Zeit sein dürfte, jetzt Verände rungenvorzunehmen, die auf kurze Zeit den einzelnen Persön lichkeiten nützlich sein möchten, aber auch wieder Verlegenhei ten bringen, die wir nicht abzuläugnen vermögen. Es läßt sich nur denken, wie es bei den Hoch- und Wasserbaubeamten der Fall ist, daß sie auf Berechnung ihren ganzen Reiseauf wand, und, wie bei den Justizbeamten stattsindet, alle Elche ditionsaufwände liquidiren können. Außerdem würde eine große Verschiedenheit in der Vergütung eintreten, im andern Falleaber ein Rechnungswerk und Belege vorauszusetzen sein, was ebenfalls nicht angenehm für die Amtshauptleute sein dürfte. Prinz Johann: Ich habe den Antrag des Herrn v. Erdmannsdorf unterstützt, bin aber gegenwärtig doch nicht ganz geneigt, dafür zu stimmen, nachdem ich das pro und voa- tra von allen Seiten gehört habe. Im Principe bin ich voll kommen damit einverstanden, daß im Ganzen ein Staatsdie ner nach MaaßgabeseinerLeistungen UndseinesDienstaufwan- des auch remunerirt werden muß, und daß, wenn das Institut der Amtshauptmannschaften in der bisherigen Gestalt fort bestände, auch in diesem Bezüge etwas geschehen muß. Eben so vollkommen bin ich überzeugt, daß die Stellung der Amts hauptleute in den Händen tüchtiger Männer eine sehr nütz liche ist, daß ein ähnliches Institut in Zukunft nie entbehrt werden kann; ich glaube aber nur tticht, daß es zweckmäßig - sei, in dem gegenwärtigen Augenblicke, wie schon von dem Herrn v. Polenz entwickelt worden ist, in diesem Bezüge et was zu thun. Einmal ist es immer bedenklich, wenn die Stände ein Mehrpostulat bringen und eine Bewilligung über das Postulat der Regierung beantragen; ich habe mich stets diesem Principe entgegengestellt; auf der andern Seite aber glaube ich auch, daß es in diesem Momente noch nicht ange messen sei, Veränderungen in Bezug auf den Etat der Amts hauptmannschaften eintretett zu lassen,der jedenfalls einer be deutenden Veränderung unterliegen wird. Ob und wie künf tig sich die Sache gestalten wird, können wir Alle nicht wissen. Wenn die Regierung bei der bisherigen Organisation in ihren Hauptgrundzügen stehen bleibt und glaubt, daß das Institut der Amtshauptleute nicht zu entbehren sei, dann würde cs an der Zeit sein, dasselbe angemessener zu dotiren; wenn aber die ganze Organisation sich ändert, so wird nothwendig auch das Institut der Amtshauptleute in seiner gegenwärtigen Form mit zu Grunde gehen, es wird ein anderes an dessen Stelle treten, und wir wollen hoffen, daß es etwas Zweckmäßigeres sei; dann wird es aber auch Zeit sein, für dieses den nöthigerr Fonds zu ermitteln, und dafür zu sorgen, daß dieBeamten so gestellt sind, daß sie ihrer Pflicht vollkommen nachkommen können. Ich glaube daher, daß es zur Zeit nicht angemessen ist, aufekn Mehrpostulat einzugehen, obgleich ich den wohl gemeinten Zweck des Antrags keineswegs verkenne. Staatsminister v. Friesen: Es ist gewiß die Absicht des geehrten Herrn Antragstellers vollkommen anzuerkennen, denn es unterliegt gar keinem Zweifel, daß die Gehalte der Amtshauptleute, wie sie jetzt normirt find, mit den mannig faltigen Dienstleistungen, mit den Ansprüchen, die an sie ge macht werden, namentlich dann nicht in Einklang stehen, wenn die Amtshauptleute wirklich ihrem Berufe nach allen Seiten hin genügen wollen. Es ist der Gehalt gewiß ein nicht hoher, namentlich aber sind auch die Aequivalente, die den Amtshauptleuten für.Dienstaufwand erstattet werden, allerdings in manchen Punkten von der Art, daß sie nicht mit den wirklich nothwendigen Ausgaben in richtigem Verhält nisse stehen. Ich kann auch nicht ganz zugeben, daß die Frage, was künftig aus den Amtshauptleuten werden soll, von we sentlichem Einflüsse auf die Entscheidung über diesen Antrag ist, denn es handelt sich dabei, wenn ich den Antrag recht ver standen habe, nicht um eine Gehaltserhöhung, die also mit den Personen die neue Einrichtung überdauern würde, son dern nur darum, den Dienstaufwand, den die Amtshaupt leute bis zur neuen Organisation wirklich haben, auch voll ständigzuvergüten, insoweit die jetzt ausgesetzten Äquiva lente hier und da nicht ausreichend sind. In letzterer Bezie hung erlaube ich mir jedoch zu bemerken, und es ist darauf schon von dem Herrn v. Polenz hingewiesen worden, daß es nicht ganz richtig ist, wenn man in dieser Beziehung sagt, daß der Expeditionsaufwand nur mit 80 Thlr. und der Aufwand für Reisekosten nur mit 150 Ahle, erstattet würde, denn es sind vor längerer Zeit schon den sammtlichen Amtshaupt-" leuten Zuschüsse von 200 Lhlr. ausdrücklich zur Bestreitung des Aufwandes, namentlich des Erpeditions-und Reiseauf wandes zugebilligt worden, so daß allerdings gegenwärtig
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